N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 10.11.2016.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Manfred Peters
Gemeindevertreter Kai Petersen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber (entschuldigt )
Gemeindevertreter Lothar Jöns (entschuldigt )
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Norbert Jordan
8 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"
  Beschlussvorlage - 34/2016
9. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"
  Beschlussvorlage - 35/2016
10. Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindelichen Bebabuungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"
  Beschlussvorlage - 36/2016
11. Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg"
11.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 37/2016
11.2 Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 38/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Feige bittet, die Tagesordnung um den Punkt "Grundstücksangelegenheiten" zu erweitern. Dieser soll nicht öffentlich beraten werden.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern vor.  

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Dieser wird um die Teilnahme an der Verbandssitzung des Breitbandzweckverbandes am 02.11.2016 ergänzt.  

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen dem Bürgermeister nicht vor.  

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Engel bittet die anwesenden Vorhabenträger des Windparks (Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH) um Auskunft, wann die Straße "Liebesallee" instand gesetzt wird. Der derzeitige Zustand ist nicht verkehrssicher.
Hierzu wird durch die Vorhabenträger erläutert, dass das abschließende Gutachten seit zwei Tagen vorliegt und auf dieser Basis nun eine Erörterung der festgestellten Mängel erfolgen kann. Die dann abgestimmte Form der Mängelbeseitigung würde zur zeitnahen Umsetzung kommen.
Gemeindevertreter Engel regt an, durch geeignete Beschilderung auf die Schäden hinzuweisen, wenn nicht mit einer zeitnahen Beseitigung der Mängel zu rechnen ist. Die Kosten hierfür wären dann von den Vorhabenträgern zu tragen.  

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"
Beschlussvorlage - 34/2016
Der Regionalplan hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windkraft wurde durch das OVG-Urteil vom 20.01.2014 gekippt und war somit nicht mehr anwendbar. Daraufhin wurde eine landesweite Veränderungssperre erlassen. Die Planung der Gemeinde Loose, hinsichtlich Windkraft, war vorerst nicht mehr notwendig.
Landesweit wurde festgestellt, welche Flächen grundsätzlich als Potentialflächen für Windkraft in Betracht kommen (Stand März 2016). Die Gemeinde Loose wird danach weiter als Potentialfläche vorgesehen.
Ausnahmen von der landesweiten Veränderungssperre können grundsätzlich vom Land erteilt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die beantragten Windkraftanlagen den Windeignungsflächen entgegenstehen. Um die Planung in Loose zu steuern, möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben. Es soll eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung erfolgen sowie der Ausnahmegenehmigung für bestimmte Flächen entgegen gewirkt werden. Die Anpassung soll das Sondergebiet Windkraft beinhalten und für die Gemeinde die Sicherheit schaffen, wie sich das Gebiet weiter entwickelt.

Aufgrund der seinerzeit mit den Vorhabenträgern geschlossenen städtebaulichen Verträge zu den bestehenden Anlagen kann eine Kostenbeteiligung an der Bauleitplanung erfolgen.

Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer ausgeführt, dass es von Anfang an Wille der Gemeinde war, die Windkraft durch Bauleitplanung zu regeln. Die Bauleitplanung wurde zur Beschleunigung des Verfahrens zurückgestellt. Damit die kommunalen Bauleitpläne an den dann geschaffenen Bestand an Windkraft angepasst werden können, und zwar zu Lasten der jeweiligen Vorhabenträger, wurden entsprechende Regelungen mit in die städtebaulichen Verträge aufgenommen. Das vorrangige Ziel ist nach der nunmehr erfolgten Umsetzung des Windparks die Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Darüber hinaus soll die Bauleitplanung den genehmigten Bestand festschreiben und gleichzeitig einer möglichen Verdichtung/Erweiterung entgegenwirken. 

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 3. Änderung aufgestellt, die das Gebiet " Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"* umfasst. Die Planung sieht die Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung für den Bereich Sondergebiet Windkraft vor.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Gemäß Erschließungsvertrag ist mit den Vorhabenträgern der bestehenden Windkraftanlagen eine Kostenübernahme zu regeln.

* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"
Beschlussvorlage - 35/2016
Bezüglich der bereits errichteten Windkraftanlagen in Loose möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben.
Siehe hierzu auch ergänzend den Sachverhalt aus Beschlussvorlage 34/2016.  
Zu den zu erwartenden Kosten der Bauleitplanung wird ausgeführt, dass die Gemeinde voraussichtlich in Vorleistung treten muss. Die städtebaulichen Verträge regeln entsprechende Kostentragungen. Hierüber bestehen jedoch zum Teil unterschiedliche Rechtsauffassungen. Eine juristische Begleitung in dieser Frage wird voraussichtlich notwendig.  

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"* wird der B-Plan Nr. 4 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
    • Planerische Feinsteuerung der Errichtung von Windkraftanlagen bezüglich der Anzahl unter Berücksichtigung der bestehenden bzw. bereits genehmigten Windkraftanlagen.
    • Die Steuerung des gebietsbezogenen Maßes des Hinnehmbaren in Bezug auf die Immissionssituation am Standort.
    • Schutz des Landschaftsbildes durch Standortsteuerung der Windkraftanlagen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Gemäß Erschließungsvertrag ist mit den Vorhabenträgern der bestehenden Windkraftanlagen eine Kostenübernahme zu regeln.

* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindelichen Bebabuungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"
Beschlussvorlage - 36/2016
Gem. § 14 BauGB kann die Gemeinde, sobald sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen.

Anlass für die Veränderungssperre siehe Sachverhalt unter Beschlussvorlage 34/2016.
Damit die gemeindlich Planung gesichert wird, ist die Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.

Inhalt der Veränderungssperre:
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
  2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.  

Beschluss:

Satzung

über die Veränderungssperre

für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4

der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loose hat in ihrer Sitzung am …….. aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (zuletzt geänd. durch Art. 6 des Gesetztes v. 20.10.2015, BGBl. I S. 1722) folgende Satzung beschlossen:

Satzung der Gemeinde Loose über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt", umgrenzt von der Kreisstraße 58 im Süden, der Liebesallee im Westen und Neuilewitt im Norden (s. auch Übersichtsplan).


§ 1

Zu sichernde Planung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loose hat in ihrer Sitzung am ……… beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Gemeinde Loose, "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt", den Bebauungsplan Nr. 4 aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.

§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)   In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

1.         Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a)   Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird,
b)   Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtung, Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind,

2.         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)   Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)   Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.



§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, von der Bekanntmachung an gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Loose, den ………...... (L.S.)

- Feige- Bürgermeister  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg"

zu TOP 11.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 37/2016
Der Entwurf der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" der Gemeinde Loose und die Begründung haben in der Zeit vom 01.08.2016 bis zum 05.09.2016 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Planungsbüros vom 25.07.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.  

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 38/2016
Siehe Beschlussvorlage 37/2016.  

Beschluss:
Die Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" in Kraft.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Im Anschluss an die Beratungen im öffentlichen Teil wird Herrn Dreves, Vertreter der NABU, kurz die Möglichkeit eingeräumt, seinen aktuellsten Sachstand zum Thema Windkraft vorzutragen. Er war vor kurzem zu einem Gespräch in der Staatskanzlei, von dem er der Gemeinde berichtet. Hieran schließt sich ein kurzer Austausch zwischen den Gemeindevertreter/innen, den Vorhabenträgern und Herrn Dreves an.  

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet. 


Norbert Jordan  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister