N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 01.06.2017.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Manfred Peters

Abwesend sind:
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst (entschuldigt )
Gemeindevertreter Kai Petersen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Asphaltdeckenerneuerung in der Liebesallee
  Beschlussvorlage - 12/2017
9. Dachsanierung Seniorenwohnungen
  Beschlussvorlage - 21/2017
10. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie
10.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 13/2017
10.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 14/2017
10.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 15/2017
10.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 16/2017
11. Abgabe einer Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz zum "Windpark Saxtorf"
  Beschlussvorlage - 17/2017
12. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 11/2017
13. Weitere bauliche Entwicklung in der Gemeinde Loose
  Beschlussvorlage - 18/2017
14. Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
14.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 19/2017
14.2 Entwurf- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 20/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Er überbringt der Gemeindevertretung Grüße von Gemeindevertreter Mordhorst, mit dem er noch vor der Sitzung telefoniert hat. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Peters fragt nach, ob es bereits eine Kostenzusammenstellung für den Kindergartenanbau gibt. Der Bürgermeister erläutert, dass die Maßnahme zwar abgeschlossen ist, eine konkrete Zusammenstellung jedoch noch nicht vorliegt. Der Förderantrag beim Kreis läuft noch. Wann hier eine Förderung gewährt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht beurteilt werden.

Gemeindevertreter Engel fragt nach, ob die Illewind GmbH noch Geld für die Asphaltierung der Liebesallee zahlt. Der Bürgermeister erklärt, dass nach Errichtung der ersten Windkraftanlage die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Eine nochmalige Beteiligung erfolgt daher nicht. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Asphaltdeckenerneuerung in der Liebesallee
Beschlussvorlage - 12/2017
Um den gemeindlichen Straßenbestand in der Liebesallee zu verbessern, wurde seitens der Gemeindevertretung bereits mehrfach über die Möglichkeit eines Ausbaus bzw. einer Sanierung der zuvor genannten Straße nachgedacht und beraten. Die Gesamtlänge der angedachten Sanierungsstrecke beträgt ca. 820 m und die mittlere Breite ca. 4,50 m. Es besteht nun die Möglichkeit, sich nachträglich noch bei einer Ausschreibung des Kreises einzuloggen und die günstig angebotenen Preise mitzunutzen. Die Asphaltierung erfolgt im sogenannten Hocheinbau, bestehend aus einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht und einer beidseitigen Bankettangleichung. Der Einbau einer bis zu max. 4 cm starken Asphaltdeckschicht ist nicht straßenausbaubeitragspflichtig. Der finanziell zu schulternde Gesamtbetrag beläuft sich laut Angebot auf 40.986,82 €.

Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass der vorhandene Straßenunterbau sehr wahrscheinlich nicht homogen aufgebaut ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich bereits vorhandene Risse auf einer neuen Asphaltdeckschicht kurzfristig wieder abbilden, die aber dann im Bedarfsfall wieder vergossen werden könnten. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 40.986,82 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
Die Gemeinde beantragt für den Bereich Liebesallee (B 203 bis Osterhof) bei der Verkehrsbehörde des Kreises RD-ECK die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Dachsanierung Seniorenwohnungen
Beschlussvorlage - 21/2017
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 08.12.2016 wurde beschlossen, in den Haushalt 2017 finanzielle Mittel in Höhe von 30.000,00 € für eine Dachsanierung der Seniorenwohnungen in der Ehlerskoppel bereitzustellen. Es ist nunmehr angedacht, die bauliche Maßnahme in den Sommermonaten umzusetzen. Hierzu ist eine vorläufige Preisanfrage bei mindestens drei Firmen erforderlich. Nach Eingang und Auswertung der Angebote kann dann der wirtschaftlichste Bieter beauftragt werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, Angebote zur Dachsanierung der Seniorenwohnungen in der Ehlerskoppel einzuholen. Die Obergrenze der Maßnahme wird auf 30.000,00 € (brutto) festgelegt. Der wirtschaftlichste Bieter erhält dann nach Prüfung der Angebote den Zuschlag zur zeitnahen Umsetzung der baulichen Maßnahme.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie

zu TOP 10.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 13/2017
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden.

Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen.

Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an.

Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
  • die energiepolitischen Ziele des Landes sind,
  • sich Mindestgrößen für Vorrangflächen darstellen,
  • sich die harten, weichen und abwägungsrelevanten Kriterien darstellen,
  • sich die Bewertung und Abwägung von Betroffenheiten innerhalb der Potentialflächen darstellen,
  • usw.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben:

zu 1. - 1.1.2 Seite 9
Planungsauftrag durch das Kabinett
Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt (z. B. Westküste).


zu 1. - 1.2.3 Seiten 11
Der Windenergie substanziell Raum verschaffen
Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 %, oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?!

zu 1. - 1.3.1 Seite 13
Akzeptanz
Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen.

zu 1. - 1.3.2 Seite 14
Energiepolitische Ziel
Die Entscheidung des Landtags, grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen, wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren.

zu 1. - 1.3.3 Seite 16
Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft
Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind.

zu 2. - 2.2.2 Seite 22
Referenzanlage
Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen.

zu 2. - 2.2.3 Seite 23
Höhenbegrenzungen
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32
Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.


zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34
planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen
Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt.
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50
Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34

zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen.

zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56
Belange des Denkmalschutzes
Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39

zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59
Naturparke
Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinden widerspiegelt, die Mitglied in einem Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden.

zu 2. - 2.6 Seite 67
Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf
Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischer Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren.

zu 2. - 2.6.3 Seite 71
Änderungen der Abwägungskriterien
Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entsteht bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen.

Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 14/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben:

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010:

3.5.2 Windenergie:

6 G
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

10 Z
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche.

Begründung
zu 1 G
Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist.

zu 6 G
Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar.


zu 8 Z
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

Umweltbericht:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 15/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Karte:
Die in der Karte ausgewiesenen Vorranggebiete mit der Bezeichnung PR2_RDE_001, PR2_RDE_003, PR2_RDE_007, PR2_RDE_009, PR2_RDE_012 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Loose/Waabs), PR2_RDE_025 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Altenhof/Holtsee) sind zu streichen.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Im Übrigen wird folgende Gesamtstellungnahme abgegeben:
Mit Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 14.03.2016 und 20.06.2016 hat die Gemeinde Loose erklärt, dass sie durch Windeignungsflächen im Gemeindegebiet bereits so belastet ist, dass sie über die bereits genehmigten Flächen hinaus zusätzliche Flächen ablehnt.

Mit dem im Gemeindegebiet befindlichen Windpark kann festgestellt werden, dass die Gemeinde Loose ihren Beitrag zur Energiewende geleistet hat. Eine weitere Ausweisung von Vorrangflächen oder die Umsetzung von Repoweringmaßnahmen soll nicht mehr erfolgen. Mit diesem Ziel soll u. a. einer möglichen Umzingelung entgegengewirkt werden.

Die Staatskanzlei wurde über den Beschluss vom 14.03.2016 mit Schreiben vom 21.03.2016 entsprechend informiert. Sie wurde aufgefordert, die Stellungnahme im bevorstehenden Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) zu berücksichtigen. Dies ist nicht erfolgt.

Es ist zu allen Wohnungen / Häusern im Innen- und Außenbereich ein Abstand von mindestens 800 m einzuhalten. Im Übrigen darf auch bei den sonstigen Kriterien keine Differenzierung zwischen dem Innen- und Außenbereich erfolgen.

Die Windkraftanlagen sind aktuell nicht in der Lage im Falle eines größeren Stromausfalls Strom vor Ort zu liefern, so dass die Region im Notfall auf andere Art und Weise versorgt werden muss. Daher sind aus Sicht der Gemeinde Loose weitere Windkraftanlagen ohne Sinn.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 16/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen zu den Datenblättern folgende Stellungnahme abzugeben:

Vorrangfläche PR2_RDE_009
Die möglichen Potential- und Vorrangflächen im Gemeindegebiet Rieseby waren nicht Bestandteil des informellen Planungskonzepts des Amtes Schlei-Ostsee. Dies ist entsprechend zu korrigieren. Eine Bewertung der Fläche kann nicht an Inhalten dieses Konzeptes orientiert werden.
Das Gut Saxtorf liegt dichter 800 m an dem Vorranggebiet. Es ist unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange noch einmal konkret zu prüfen.

Potentialfläche PR2_RDE_011
Der Abwägungsentscheidung wird gefolgt. Zum informellen Planungskonzept wird auf die Stellungnahme zur Vorrangfläche PR2_RDE_009 verwiesen.

Potentialfläche PR2_RDE_012
Mit Datum vom 19.09.2016 wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises RD-ECK, Az. FB5 - 160-7/74, für das Grundstück "Neuilewitt 81, 24366 Loose" eine Baugenehmigung zur Sanierung und teilweisen Umbau und Umnutzung der Scheune zum Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten erteilt. Dies ist bei der Festlegung der Vorrangfläche noch unberücksichtigt. Der Abstand ist neu zu bewerten (siehe Lageplan).


graphic

Ergänzend wird auf das informellen Planungskonzepts des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2016 verwiesen. Danach ist die Vorrangfläche in wesentlichen Bereichen als nicht geeignet bewertet worden. An dieser Bewertung wird weiter festgehalten.

Potentialfläche PR2_RDE_014
Der Abwägungsentscheidung wird gefolgt. Insbesondere wird der Schutz des Stadt-Umland-Bereichs und die damit verbundenen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde begrüßt. Weiterhin ist die Beschreibung und Bewertung der betroffenen raumordnerischen und umweltfachlichen Abwägungsmerkmale der Flächen PR2_RDE_014, ...015 und ...016 anzugleichen. Folgende Punkte treffen auf alle drei Flächen gleichermaßen zu:

- Stadt u. Umlandbereichen in ländlichen Räumen
- 5 km um bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder

Dies ist entsprechend anzupassen.

Potentialfläche PR2_RDE_015
Der Abwägungsentscheidung wird gefolgt. Im Übrigen wird auf die Abwägung der Staatskanzlei zur Potentialfläche PR2_RDE_014 verwiesen. Die dort angeführten Argumente treffen auch für diese Fläche zu. Weiterhin ist die Beschreibung und Bewertung der betroffenen raumordnerischen und umweltfachlichen Abwägungsmerkmale der Flächen PR2_RDE_014, ...015 und ...016 anzugleichen. Folgende Punkte treffen auf alle drei Flächen gleichermaßen zu:

- Stadt u. Umlandbereichen in ländlichen Räumen
- 5 km um bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder

Die Flächen PR2_RDE_015 und ...016befinden sich beide im zukünftigen Kernbereichen für Tourismus und Erholung.

Dies ist entsprechend anzupassen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Abgabe einer Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz zum "Windpark Saxtorf"
Beschlussvorlage - 17/2017
In der Gemeinde Rieseby soll ein Windpark errichtet werden. Bei dem beantragten Verfahren handelt es sich um ein Vorhaben nach dem Umweltverträglichkeitprüfungsgesetz (UVPG). Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung wurde durch die Genehmigungsbehörde festgestellt, dass Anhaltspunkte für erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vorliegen. Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde ist daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die gemäß § 1(2) der 9. BImSchV ein unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens ist.

Die Antragsunterlagen enthalten folgende Gutachten:
  • Lärmgutachten
  • Schattenwurf-Gutachten
  • Faunistischer Fachbeitrag
  • Umweltverträglichkeitsstudie

Die Unterlagen zu den geplanten Windkraftanlagen liegen in den Dienststellen des Amtes Schlei-Ostsee (Hauptstelle Eckernförde und Außenstelle Rieseby) zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Zeit vom 18.04. bis einschl. 17.05.2017 zur Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 31.05.2017, können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Genehmigungsbehörde, dem LLUR, oder dem Amt Schlei-Ostsee eingereicht werden. Die Einwendungen müssen bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist bei einer der Auslegungsstellen eingegangen sein.

Die Erörterung und die damit verbundene Entscheidung zu den Einwendungen wird dann am 19.07.2017, ab 10:00 Uhr, in der Turnhalle der Schleischule in Rieseby erfolgen.

Die Gemeinde möge darüber beraten und entscheiden, ob eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abgegeben werden soll. Zugleich ist der Inhalt/Umfang der Stellungnahme festzulegen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, zu den öffentlich ausliegenden Antragsunterlagen zum Windpark Rieseby folgende Stellungnahme abzugeben:

Dem Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Holzdorf zum geplanten Windpark Saxtorf wird grundsätzlich gefolgt. Die Gemeinde hat noch weitere Ergänzungen erarbeitet. Die Gesamtstellungnahme ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 11/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.  

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Weitere bauliche Entwicklung in der Gemeinde Loose
Beschlussvorlage - 18/2017
Die Gemeinde Loose verfolgt seit längerer Zeit das Ziel der baulichen Entwicklung im Gemeindegebiet. Dazu gehört neben der Nachverdichtung von Baulücken und Schaffung von Ersatzbauten für abgängige Häuser auch die Schaffung neuer Baugrundstücke auf bisher unbebauten Flächen. In jüngster Zeit wurden im Bereich "Mühlenweg" vier Baugrundstücke erschlossen, die nahezu vollständig vermarktet sind.

Betrachtet man den städtebaulichen Entwicklungsrahmen - 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2009 - darf sich die Gemeinde Loose nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplans bis zum Jahr 2025 um ca. 30 Wohneinheiten entwickeln. Hiervon sind die bis heute fertiggestellten bzw. durch Planungsrecht geschaffenen Wohneinheiten in Abzug zu bringen. Dies sind derzeit ca. 20 Stück. Es verbleibt somit noch ein Kontingent von bis zu max. 10 Wohneinheiten. Hierzu wird auf die Ergebnisse der Innenentwicklungsanalyse des Planungsbüros Springer verwiesen.

Mehrere Flächen, die die Gemeinde näher betrachtet hat, sind aufgrund verschiedenster Parameter für keine bauliche Entwicklung möglich gewesen. Hier haben z. B. naturschutzrechtliche Gründe oder anderweitige Schutzgüter eine wesentliche Rolle gespielt. Ebenso sind nicht alle geeigneten Flächen verfügbar.

Ziel ist es, darüber zu beraten, ob und ggf. an welcher Stelle eine weitere bauliche Entwicklung der Gemeinde forciert wird. Auf dieser Basis ist dann durch die Verwaltung zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Realisierung in Betracht kommt.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass sich die Gemeinde Loose wie folgt entwickeln soll:

Vor Festlegung einer konkreten Fläche soll ein gesamtheitliches Konzept durch einen von der Gemeinde beauftragten Fachplaner erarbeitet werden. Auf dieser Basis soll dann weiter beraten werden. Die Kosten hierfür werden ca. 2.500,00 € betragen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

zu TOP 14.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 19/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Loose wäre das die Bundesstraße 203 (B 203).

Vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als zuständige Behörde wurden seinerzeit die Lärmkarten ermittelt. Diese ergaben, dass in der Gemeinde Loose keine Menschen als belastet aufgeführt sind. Auf Nachfrage wurde von dort mitgeteilt, dass Gemeinden wegen geringer oder keiner Betroffenheit die Möglichkeit haben, von der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes abzusehen. Dies wurde daraufhin von der Gemeinde Loose per Beschluss am 21.02.2013 umgesetzt.

Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission rechtliche Defizite bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen in Deutschland festgestellt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden, werden die Gemeinden, die seinerzeit keinen Lärmaktionsplan aufgestellt haben, vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) daher aufgefordert, diesen im Nachhinein zu erstellen und zu übermitteln. Zeitgleich wurde die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde um Prüfung gebeten, ob ein kommunalaufsichtliches Einschreiten aufgrund einer nicht bzw. nicht vollständig nachgekommenen Rechtspflicht aus § 47 d BImSchG erforderlich wird.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.      

Beschluss:
1. Es wird ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Loose aufgestellt.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee beauftragt.       

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.2 Entwurf- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 20/2017
In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Loose wurde das Erfordernis aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG eingehend erläutert. Die Verwaltung hat bereits im Jahr 2012/13 anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Energiewende, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Loose erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.  

Beschluss:
1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Loose wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf des Planes ist öffentlich auszulegen, und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu informieren.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister