Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.18 Uhr |
Ausschussvorsitzender Erich Leupold |
Ausschussmitglied Lothar Jöns |
Ausschussmitglied Hans-Uwe Messerschmidt |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Hans-Jürgen Mordhorst |
Ausschussmitglied Burkhard Römer |
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter/in Britta Fries |
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
Verwaltung Kevin Rosenthal |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Stiftungszusage Jugendfeuerwehr Loose |
Beschlussvorlage - 36/2013 | |
5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 34/2013 | |
6. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 35/2013 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
9. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden nicht öffentlich behandelt. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Stiftungszusage Jugendfeuerwehr Loose |
Beschlussvorlage - 36/2013 Die Gemeinde Loose beabsichtigt für Zeltlager und Wochenendfreizeiten ein Zelt für die Jugendfeuerwehr zu erwerben. Die Kosten der Anschaffung belaufen sich auf 3.276,07 €. Die Stiftung Sparkasse Eckernförde beabsichtigt die Anschaffung mit 2.800,00 € zu bezuschussen. Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Loose ist der Bürgermeister zur Annahme von Spenden bis zu einem Wert von 2.500,00 € befugt. Da der Zuschuss der Stiftung Sparkasse Eckernförde den Wert um 300,00 € übersteigt, hat die Gemeindevertretung über die Angelegenheit zu entscheiden. |
Beschluss: Es wird beschlossen den Zuschuss der Stiftung Sparkasse Eckernförde in Höhe von 2.800,00 € für den Erwerb eines Zeltes für Zeltlager und Wochenendfreizeiten anzunehmen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 34/2013 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 24.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 870.600,- € auf nunmehr 895.200,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 204.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 75.200,- € auf nunmehr 279.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Im Rahmen der Sitzung wurde folgende Änderung vorgenommen: 88120.95000: 60.000 € im Jahr 2013 + 20.000 € im Jahr 2014 |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 35/2013 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Im Rahmen der Sitzung wurde folgende Änderung vorgenommen: 88120.95000: 60.000 € im Jahr 2013 + 20.000 € im Jahr 2014 Die Hebesätze der Gemeinde werden wie folgt geändert: Grundsteuer A: von 280 auf 300 v.H. Grundsteuer B: von 280 auf 300 v.H. Gewerbesteuer: von 290 auf 310 v.H. In der nächsten Finanzausschusssitzung soll ein konkretes Investitionsprogramm erarbeitet werden. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 9. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend war, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Christian Levien | Erich Leupold |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |