N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Loose vom 07.12.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.51 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Erich Leupold
Ausschussmitglied Lothar Jöns
Ausschussmitglied Hans-Uwe Messerschmidt
stellv. Ausschussvorsitzende/r Hans-Jürgen Mordhorst
Ausschussmitglied Manfred Peters

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreterin Britta Fries
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
5. Bekanntgaben
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 19/2015
7. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 20/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beschlossen den Tagesordnungspunkt 4 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 5. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 19/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 24.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 985.200,- € auf nunmehr 1.010.000,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 3.600,- € gemindert und damit gegenüber bisher 49.400,- € auf nunmehr 45.800,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.  
Die erhöhten Personalkosten im Bereich Kindergarten hängen laut Rücksprache mit Herrn Stöcks aus der Personalabteilung mit den Tarifverhandlungen zusammen. Sie sind für die Jahre 2015 und 2016 etwas großzügiger angesetzt worden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 20/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.  
Folgende Änderungen werden im Rahmen des Finanzausschusses vorgenommen:
63000.55000 auf 4.200 € (Fahrzeughaltung)
13300.93500 auf 20.000 € für 2016 und 2017 (Vermögensgegenstände Feuerwehr)
13300.36200 auf 5.000 € für 2016 und 2017 (Kreiszuschuss Erwerb von Vermögensgegenständen Feuerwehr)
Durch die Veränderungen ergibt sich statt einer Zuführung von 15.300 € eine Entnahme von 400 € aus der Rücklage. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.042.700 €
in der Ausgabe auf
1.042.700 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
61.200 €
in der Ausgabe auf
61.200 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
260.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
3,77 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Erich Leupold 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender