N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Loose vom 06.03.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Erich Leupold
Ausschussmitglied Lothar Jöns
Ausschussmitglied Manfred Peters
Ausschussmitglied Kai Petersen

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzende/r Hans-Jürgen Mordhorst (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Michael Engel
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Krüger (KN)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2017
5. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Loose für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Loose
  Beschlussvorlage - 2/2017
6. Vereinbarung der Gemeinden Barkelsby und Loose über den gegenseitgen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen
  Beschlussvorlage - 1/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 7 wird nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Loose zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.   

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Loose wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Loose für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Loose
Beschlussvorlage - 2/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Loose für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Loose wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vereinbarung der Gemeinden Barkelsby und Loose über den gegenseitgen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen
Beschlussvorlage - 1/2017
Auf Grund der gemeindlichen Verflechtungen der Gemeinden Barkelsby und Loose und durch die unterschiedlichen Angebote (Öffnungszeiten und U3-Betreuung) des Kindergartens Biberburg und des Kindergartens Zwergenfüßlerhaus, besuchen Kinder aus der Gemeinde Barkelsby den Kindergarten in Loose und Kinder aus der Gemeinde Loose den Kindergarten in Barkelsby.
Für jedes Kind, welches außerhalb der Wohnortgemeinde einen Kindergarten besucht, muss die Wohnortgemeinde an die Standortgemeinde einen Kostenausgleich gem. § 25a KiTaG (Kindertagesstättengesetz) zahlen, welcher sich an dem Alter des Kindes und an der Betreuungszeit orientiert.
Für 2017 würden folgende Kostenausgleichszahlungen für Kinder aus Barkelsby bzw. aus Loose anfallen:

Barkelsby hat mit Stand Januar 2017 zwei Kinder (davon ein U3-Kind, da die Krippe in Barkelsby voll belegt ist) im Looser Kindergarten, für die ein Kostenausgleich in Höhe von 6.732,00 € gezahlt werden müsste, wenn die Vereinbarung nicht unterschrieben wird.

Loose hat mit Stand Januar 2017 zwei Kinder im Barkelsbyer Kindergarten (auf Grund einer Betreuungszeit von 9,5 Stunden), die jedoch im Sommer in die Schule wechseln. Für diese Kinder müsste ein Kostenausgleich in Höhe von 6.568,80 € gezahlt werden, wenn die Vereinbarung nicht unterschrieben wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt würden in 2018 nur Barkelsbyer Kinder in den Looser Kindergarten gehen und keine Looser Kinder in den Barkelsbyer Kindergarten. Dies ist jedoch nicht sehr aussagekräftig und kann sich jederzeit ändern.
Momentan sind aber so gut wie alle Plätze in beiden Kindergärten belegt. 

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 20.02.2017 wurde die Vereinbarung mit folgender Ergänzung beschlossen:
§ 1 Abs. 4
Bevor ein Kind aufgenommen wird, muss bestätigt werden, dass im eigenen gemeindlichen Kindergarten kein Platz vorhanden ist. Sollte ein bedarfsgerechter Platz im eigenen Kindergarten vorhanden sein, muss dieser auch in Anspruch genommen werden.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Vereinbarung mit der Gemeinde Barkelsby über den gegenseitigen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen, mit der aufgeführten Ergänzung einzugehen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.     

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 8. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Erich Leupold 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender