N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 06.06.2016.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.56 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Michael Engel
stellv. Ausschussvorsitzende Daniela Dittmann-Valerio
Ausschussmitglied Lothar Jöns

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Mike Gollan (entschuldigt )
Ausschussmitglied Klaus Uwe Haber (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Manfred Peters
Amtsdirektor Gunnar Bock
Protokollführer Michael Eggers
Gast Christopher Enders
Gast Natalja Gelmart
Gast Inga Ohrt
Gast Matthias Wohlenberg
Gast Angela Zanon

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Vorzeitige Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II - Sachthema Wind
  Beschlussvorlage - 22/2016
5. Erörterung eines möglichen Anbaus am gemeindlichen Kindergarten für eine weitere Gruppe
- Ergebnis der Bedarfsanalyse
  Beschlussvorlage - 15/2016
6. Erweiterung des gemeindlichen Kindergarten Loose
  Beschlussvorlage - 20/2016
7. Unterhaltungsmaßnahmen an der Bürgerbegegnungsstätte
  Beschlussvorlage - 17/2016
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich "westlich Mühlenweg"
  Beschlussvorlage - 16/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird der Antrag gestellt, die unter den Punkten 9.1 und 9.2 aufgeführten Vertragsangelegenheiten als nicht öffentlich zu behandeln. Dem Vorschlag wird einvernehmlich entsprochen.   

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Vorzeitige Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II - Sachthema Wind
Beschlussvorlage - 22/2016
Aktuell bereitet die Staatskanzlei des Landes S.-H. die Teilfortschreibung der Regionalpläne für S.-H. zum Sachthema Wind vor. Hierzu wurden in den letzten Monaten Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen festgelegt. Ziel der Regionalplanung ist es, Vorrangflächen für Windkraftanlagen (mind. 3 Anlagen mit einer Höhe von 150 m Gesamthöhe) festzulegen, die unter Berücksichtigung aller Belange am geeignetsten erscheinen.

Nachdem durch die Staatskanzlei im März 2016 letztmalig die Windkarte S.-H. veröffentlicht wurde, ist festzuhalten, dass in mehreren Gemeinden im Amtsgebiet noch Suchflächen bestehen. Aktuell sind es landesweit noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Bis zum offiziellen Beteiligungsverfahren im Sommer 2016 sollen diese noch auf ca. 2,0 % reduziert werden.

Die im Amtsgebiet betroffenen Gemeinden haben sich entschieden, das jeweilige Gemeindegebiet durch ein externes Fachbüro bewerten zu lassen. Insbesondere im Hinblick auf mögliche abwägungsrelevante Kriterien sind Argumente darzulegen, die einen Einfluss auf die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft haben. Das beauftragte Büro OLAF aus Wester-Ohrstedt hat eine fachliche Stellungnahme gefertigt, die nach ergänzender Beratung in den gemeindlichen Gremien über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weitergeleitet werden soll.
Die Stellungnahme hat keine rechtliche Bindung für die Staatskanzlei. Sie soll vielmehr der sachlichen Begründung zur Bewertung von evtl. Suchflächen dienen.

Im Sommer 2016 erfolgt das offizielle Beteiligungsverfahren. Gemäß § 28 Gemeindeordnung ist die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme sodann der Gemeindevertretung vorbehalten.  

Beschluss:
Die durch das Büro OLAF erarbeitete Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie ist unverzüglich über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weiterzuleiten. Die Gemeinde ist durch Windeignungsflächen im Gemeindegebiet bereits so belastet, dass sie über die bereits genehmigten Flächen hinaus zusätzliche Flächen ablehnt. Im Übrigen wird sich vorbehalten weitere Stellungnahmen im Rahmen des förmlichen Verfahrens abzugeben.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erörterung eines möglichen Anbaus am gemeindlichen Kindergarten für eine weitere Gruppe
- Ergebnis der Bedarfsanalyse
Beschlussvorlage - 15/2016
Am 14.04.2016 fand im gemeindlichen Kindergarten die Sitzung des Sozialausschusses statt. Hier wurden die Ausschussmitglieder und die anwesenden Gemeindevertreter über die Auflagen eines möglichen Anbaus am Kindergarten von Frau Mönke und Herrn Rueß vom Kreis Rendsburg-Eckernförde beraten.
Es wurde beschlossen, dass das Amt eine Bedarfsanalyse für eine mögliche weitere Gruppe durchführen soll. Insgesamt wurden 67 Kinder im passenden Alter ermittelt. Hiervon wurden jedoch nicht alle angeschrieben, da einige Kinder natürlich schon den gemeindlichen Kindergarten besuchen oder aber einen auswärtigen Kindergarten besuchen und hierfür ein Kostenausgleich gezahlt wird.
Hiernach blieben 43 Kinder übrig. Deren Erziehungsberechtigten wurden angeschrieben und gebeten den beigefügten Bogen auszufüllen und zurückzuschicken. Insgesamt gab es 17 Rückmeldungen, in denen die gewünschte Betreuungszeit und der gewünschte Betreuungsbeginn angegeben wurden.
U3
 
ab
Uhrzeit
01.04.2017
7:00 - 16:00
20.01.2017
7:00 - 15:00
22.09.2016
7:30 - 14:00
01.09.2017
8:00 - 12:00
ab sofort
08:00 - ?
01.03.2017
8:00 - 13:00
02.01.2017
7:00 - 16:00
01.04.2018
7:00 - 15:00
14.09.2017
7.00 - 15:00
 
 
Ü3
 
ab
Uhrzeit
01.11.2017
7:00 - 14:00
01.05.2016
7:00 - 16:00
?
7:00 - 16:00
01.01.2017
7:00 - 14:00
01.01.2019
7:30 - 13:00
01.08.2016
8:00 - 16:00
04.07.2016
7:00 - 16:30
17.05.2018
7:00 - 15:00

Es ist abzusehen, dass gerade ab dem Jahr 2017 ein weiterer Bedarf für eine zusätzliche Gruppe gegeben ist. Hierbei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Angaben der Erziehungsberechtigten unverbindlich sind.
Auch muss bei der nächsten Satzungsänderung über die Öffnungszeiten diskutiert werden. Momentan gilt für den Regelbetrieb die Zeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie eine zusätzliche Betreuung bis 14:30 Uhr (wenn der Bedarf gegeben ist).    

Beschluss:
Den im Sachverhalt formulierten Erläuterungen wird entsprochen und der Bedarf einer zusätzlichen Gruppe als notwendig betrachtet. Die Öffnungszeiten werden zwecks Berechnungsgrundlage in zwei Bereiche gestaffelt:
07:00 Uhr - 12:30 Uhr / 12:30 Uhr - 16:00 Uhr 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erweiterung des gemeindlichen Kindergarten Loose
Beschlussvorlage - 20/2016
Es ist angedacht, die Kita in Loose zu erweitern. Hierzu hat das Architekturbüro Wohlenberg einen konzeptionellen Vorschlag erarbeitet, dem auch eine vorläufige Kostenschätzung beigefügt ist. Die geschätzte Bruttogesamtsumme schließt bei 205.000,00 €. Es sei an dieser Stelle jedoch noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass das Inventar in der Kostenschätzung noch keine Berücksichtigung gefunden hat.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Konzept des Architekturbüros Wohlenberg zu entsprechen. Die mit Herrn Wohlenberg besprochenen Fluchttüren sollen Berücksichtigung finden. Die zur Umsetzung der Baumaßnahme erforderlichen Kosten in Höhe von 205.000,00€ werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Unterhaltungsmaßnahmen an der Bürgerbegegnungsstätte
Beschlussvorlage - 17/2016
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 14.03.2016 wurde beschlossen, eine durch Herrn Mordhorst überreichte Reparaturliste für die Bürgerbegegnungsstätte in den Bauausschuss zu verweisen und dort beraten zu lassen. Eine Kostenschätzung für alle in der Liste aufgeführten Maßnahmen sollte erst nach einer Beschlussfassung erfolgen.     
In der vorgelegten Reparaturliste wurden folgende Punkte geändert:

Zu 1. Eingangsbereich: Der Bedarfslift für Rollstuhlfahrer wird nicht benötigt.

Zu 2. Versammlungsraum: Das Reinigen (insbesondere Lampen) ist Aufgabe der Reinigungskraft.

Zu 6. Küche: Grundreinigung (insb. Herd) und Wartung Spülmaschine ist Aufgabe der Reinigungskraft

Zu 7. Geschirr: Das fremde Geschirr soll nicht entsorgt werden.

Zu 8. Besteck: Das fremde Besteck soll nicht entsorgt werden.

Zu 9. Gläser: Die fremden Gläser sollen nicht entsorgt werden.

Zu 11. Halle: Die Lampen sollen nicht gegen LED - Röhren ausgetauscht werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die in der korrigierten Reparaturliste (siehe Anlage) aufgeführten Maßnahmen umzusetzen und den Bürgermeister zu ermächtigen, alle notwendigen Reparaturen bzw. Ersatzbeschaffungen zu veranlassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.       

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich "westlich Mühlenweg"
Beschlussvorlage - 16/2016
Wie bereits thematisiert wurde, strebt die Gemeinde Loose für den Bereich "westlich Mühlenweg" Bauleitplanung an. Hierfür wurde am 14.03.2016 der Aufstellungsbeschluss gefasst. 

Beschluss:
  1. Der Entwurf der Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet "westlich Mühlenweg" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Die unter dem Punkt: Planungen, Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft definierte Knick, soll durch eine Hecke erfolgen.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 


Michael Eggers  Michael Engel 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender