Letztmalig wurde am 05.09.2011 über die Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) beraten und beschlossen. Auf eine Abgabe einer Stellungnahme wurde seinerzeit - u. a. mangels verfügbarer Eignungsflächen - verzichtet. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am 15.11.2011.
Kurz vor Ablauf der zuvor genannten Frist, haben Grundeigentümer die Gelegenheit genutzt und eine Prüfung verschiedener Flächen veranlasst. Durch das Planungsbüro Denker & Wulf in Sehestedt erfolgte eine genauere Untersuchung und Prüfung von potentiellen Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs. Dabei wurde festgestellt, dass sich zwei Flächen mit einer Größe von ca. 22 ha und 52 ha für die Ansiedelung von Windkraft eignen könnten.
In der Vergangenheit waren die Flächen, unter Beachtung des damaligen Abstandsflächenerlasses, nicht als Potentialflächen erkennbar. Im März 2011 wurden die Abstandsflächen neu festgelegt. Eine erneute Detailuntersuchung des Gemeindegebietes erfolgte daraufhin nicht.
Die Flächen sind nach vorliegendem Kenntnisstand im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans durch die betroffenen Eigentümer direkt an das Innenministerium gemeldet worden. Durch die Verwaltung wurden die Flächen vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme fristgerecht mit angemeldet. Da eine Eignungsfläche eine Mindestgröße von 20 ha aufweisen muss, kommt die Meldung der kleineren Fläche nur in Betracht, wenn die Gemeinde Waabs der Meldung ebenfalls zustimmt.
Wie bereits in der Vergangenheit geschildert, sieht der Entwurf die erstmals kartographische Darstellung der Halbinsel Schwansen als charakteristischer Landschaftsraum vor. Innerhalb dieses Raumes ist derzeit die Ansiedelung von Windparks nicht möglich. Sofern die Flächen gemeldet werden sollen, sollte mind. für den Bereich der Eignungsflächen die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes gefordert werden.
Eine Chance auf Berücksichtigung der Flächen im Fortschreibungsverfahren haben die Flächen jedoch nur mit Zustimmung der gemeindlichen Gremien. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird die Gemeindevertretung gebeten, erneut über die mögliche Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft zu beraten und zu beschließen.