Nachdem in der GV am 22.03.2012 beschlossen wurde, einen Planer zu beauftragen und eine Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung erstellen zu lassen, liegt diese Entwurfsplanung nunmehr vor.
Die grundsätzliche Fördermöglichkeit des Projektes wurde bereits in der Vorlage 07/2012 erläutert. Tatsächlich ging es jetzt darum, genauere Basisinformationen zu gewinnen und auf deren Grundlage eine qualifizierte Entwurfsplanung zu erstellen. Somit wurden Bohrkerne vom Straßenkörper entnommen und eine Absteckung der Grenze im schmalen Wegeabschnitt vorgenommen. Die Bohrkerne haben leider einen nicht ausreichend tragfähigen Aufbau dokumentiert. Seitens der Förderregularien wird die Qualität des Ausbaus in der sogenannten Bauklasse IV nach den Richtlinien zur Anlage von Straßen (RStO) gefordert. Dadurch muss die vom Planer entwickelte Bauweise mit den einhergehenden Kosten in Höhe von 175.000 € gewählt werden.
Hinsichtlich der Grenze kann festgestellt werden, dass das Straßenflurstück eine ausreichende Breite besitzt, so dass auch eine Verbreiterung des heute noch schmalen Teilstücks problemlos Platz findet.
Ob in der Aktiv-Region Schlei-Ostsee gegenüber der Erstaussage mit Baukosten von 116.000 € und einer Fördersumme in Höhe von rund 53.000 € jetzt auch eine Fördersumme in Höhe von 80.000 € bereit stünde, kann derzeit nicht erklärt werden. Daher müsste vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschusses beschlossen werden.