Die Gemeinde Rieseby betreibt Bauleitplanung für die Errichtung eines Windparks östlich des Gutes Saxtorf. Es handelt sich hier um die
- 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die
- vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nrn. 17.1 und 17.2
Im Rahmen der Bauleitplanung haben die Gemeinden die Möglichkeit, die im Regionalplan dargestellten Flächen der Eignungsgebiete zu konkretisieren. Zur Sicherstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie zur aktiven Steuerung der Errichtung des Windparks hat die Gemeinde Rieseby beschlossen, die B-Pläne Nr. 17.1 und 17.2 aufzustellen. Die Vorhabenträger beabsichtigen auf 2 Teilflächen einen Windpark mit 6 Windenergieanlagen und der entsprechenden Infrastruktur zu errichten.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden die Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und Nachbargemeinden um eine erste Stellungnahme gebeten. Einer Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis Ende März wurde zugestimmt.