Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
25/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
01.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 16.10.2014 

Betreff:
Zulässigkeit des Einwohnerantrages der Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft gemäß § 16 f Gemeindeordnung

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.08.2014 hat die Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft einen Einwohnerantrag gemäß § 16 f Gemeindeordnung gestellt. Darin wird beantragt, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Loose einen Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung für die Windeignungsfläche im Planungsraum III (Eignungsfläche Nr. 301) fassen und eine Veränderungssperre bezüglich der Errichtung von Windkraftanlagen im o. g. Planungsraum erlassen möge, damit sie das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag seitens der NEK beim LLUR direkt versagen kann.

Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung ihr obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet. Der Antrag von Einwohnerinnen und Einwohnern muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren, sowie eine Begründung enthalten. Jeder Antrag muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten; diese sind von der Gemeindevertretung zu hören. Der Antrag muss im Falle der Gemeinde Loose von mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit des Antrags von Einwohnerinnen und Einwohnern entscheidet die Gemeindevertretung.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass im eingereichten Antrag ein Begehren und eine Begründung enthalten sind. Ferner sind 3 Vertretungsberechtigte Personen benannt. Für die Gültigkeit des Antrages wären außerdem 34 Unterschriften erforderlich. Der Antrag wurde mit 66 gültigen Unterschriften unterzeichnet. 3 Unterschriften waren ungültig. Die erforderliche Anzahl wurde damit erreicht. Die Voraussetzungen für die Gültigkeit des Einwohnerantrages liegen damit vor.


Abstimmungstext:

Der Einwohnerantrag der Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft vom 29.08.2014 wird für gültig erklärt.



.....................................
Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
Einwohnerantrag der Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft vom 29.08.2014