Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Vorlage
27/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
02.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3 für den Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof - Aufstellungsbeschluss -

Sachverhalt:

Grundlage für die Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung.
Die Gemeinde hat über die letzten 2 Jahre versucht, zwischen den Landeigentümern eine Einigung über städtebauliche Verträge zu erreichen zur Sicherung der Windkraftnutzung. Es hat viele Gespräche zwischen den künftigen Betreibern, den Landeigentümern, der Gemeinde und der Amtsverwaltung gegeben.

Da im August 2013 eine einvernehmliche Regelung aufgrund städtebaulicher Verträge nicht zustande kam, wollte die Gemeinde über eine gemeinsame koordinierende Bauleitplanung die unterschiedlichen Interessen zusammenführen. Dies wurde in der Bauausschusssitzung am 06.08.2013 mit Aufstellungsbeschlüssen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und eines B-Planes so beraten.

Am 03.09.2013 gab es ein weiteres Gespräch mit den Gemeindevertretern von Loose und Waabs (ein kleiner Teilbereich der Windeignungsfläche befindet sich in der Gemeinde Waabs) in dieser Angelegenheit mit dem Ergebnis, weiter an den städtebaulichen Verträgen festzuhalten und nicht in die Bauleitplanung einzusteigen.

Im September 2014 ging von der Bürgerinitiative ein Einwohnerantrag an die Gemeinde Loose ein, der die Forderung nach Bauleitplanung beinhaltet.
Da dieser Antrag nicht von den Vorhabenträgern der Windkraft kommt, kann hier kein vorhabenbezogener B-Plan erstellt werden, d. h. die Gemeinde würde die Kosten selbst zu tragen haben.


Abstimmungstext:

  1. Für das Gebiet östlich des Gutes Osterhof wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung. (s. räumliche Geltungsbereichsabgrenzung)
  2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scopingtermin erfolgen.

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Bereichsabgrenzung B-Plan