Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet "südlich der Dorfstraße sowie westlich des Mühlenweges" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "südlich der Dorfstraße sowie westlich des Mühlenweges" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "südlich der Dorfstraße sowie westlich des Mühlenweges" in Kraft.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.