Der Entwurf der Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet "westlich Mühlenweg" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Die unter dem Punkt: Planungen, Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft definierte Knick, soll durch eine Hecke erfolgen.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.
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