Der Regionalplan hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windkraft wurde durch das OVG-Urteil vom 20.01.2014 gekippt und war somit nicht mehr anwendbar. Daraufhin wurde eine landesweite Veränderungssperre erlassen. Die Planung der Gemeinde Loose, hinsichtlich Windkraft, war vorerst nicht mehr notwendig.
Landesweit wurde festgestellt, welche Flächen grundsätzlich als Potentialflächen für Windkraft in Betracht kommen (Stand März 2016). Die Gemeinde Loose wird danach weiter als Potentialfläche vorgesehen.
Ausnahmen von der landesweiten Veränderungssperre können grundsätzlich vom Land erteilt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die beantragten Windkraftanlagen den Windeignungsflächen entgegenstehen. Um die Planung in Loose zu steuern, möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben. Es soll eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung erfolgen sowie der Ausnahmegenehmigung für bestimmte Flächen entgegen gewirkt werden. Die Anpassung soll das Sondergebiet Windkraft beinhalten und für die Gemeinde die Sicherheit schaffen, wie sich das Gebiet weiter entwickelt.
Aufgrund der seinerzeit mit den Vorhabenträgern geschlossenen städtebaulichen Verträge zu den bestehenden Anlagen kann eine Kostenbeteiligung an der Bauleitplanung erfolgen.
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer ausgeführt, dass es von Anfang an Wille der Gemeinde war, die Windkraft durch Bauleitplanung zu regeln. Die Bauleitplanung wurde zur Beschleunigung des Verfahrens zurückgestellt. Damit die kommunalen Bauleitpläne an den dann geschaffenen Bestand an Windkraft angepasst werden können, und zwar zu Lasten der jeweiligen Vorhabenträger, wurden entsprechende Regelungen mit in die städtebaulichen Verträge aufgenommen. Das vorrangige Ziel ist nach der nunmehr erfolgten Umsetzung des Windparks die Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Darüber hinaus soll die Bauleitplanung den genehmigten Bestand festschreiben und gleichzeitig einer möglichen Verdichtung/Erweiterung entgegenwirken.