Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
34/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
27.10.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"

Sachverhalt:
Der Regionalplan hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windkraft wurde durch das OVG-Urteil vom 20.01.2014 gekippt und war somit nicht mehr anwendbar. Daraufhin wurde eine landesweite Veränderungssperre erlassen. Die Planung der Gemeinde Loose, hinsichtlich Windkraft, war vorerst nicht mehr notwendig.
Landesweit wurde festgestellt, welche Flächen grundsätzlich als Potentialflächen für Windkraft in Betracht kommen (Stand März 2016). Die Gemeinde Loose wird danach weiter als Potentialfläche vorgesehen.
Ausnahmen von der landesweiten Veränderungssperre können grundsätzlich vom Land erteilt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die beantragten Windkraftanlagen den Windeignungsflächen entgegenstehen. Um die Planung in Loose zu steuern, möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben. Es soll eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung erfolgen sowie der Ausnahmegenehmigung für bestimmte Flächen entgegen gewirkt werden. Die Anpassung soll das Sondergebiet Windkraft beinhalten und für die Gemeinde die Sicherheit schaffen, wie sich das Gebiet weiter entwickelt.

Aufgrund der seinerzeit mit den Vorhabenträgern geschlossenen städtebaulichen Verträge zu den bestehenden Anlagen kann eine Kostenbeteiligung an der Bauleitplanung erfolgen.

Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer ausgeführt, dass es von Anfang an Wille der Gemeinde war, die Windkraft durch Bauleitplanung zu regeln. Die Bauleitplanung wurde zur Beschleunigung des Verfahrens zurückgestellt. Damit die kommunalen Bauleitpläne an den dann geschaffenen Bestand an Windkraft angepasst werden können, und zwar zu Lasten der jeweiligen Vorhabenträger, wurden entsprechende Regelungen mit in die städtebaulichen Verträge aufgenommen. Das vorrangige Ziel ist nach der nunmehr erfolgten Umsetzung des Windparks die Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Darüber hinaus soll die Bauleitplanung den genehmigten Bestand festschreiben und gleichzeitig einer möglichen Verdichtung/Erweiterung entgegenwirken. 

Abstimmungstext:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 3. Änderung aufgestellt, die das Gebiet " Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"* umfasst. Die Planung sieht die Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung für den Bereich Sondergebiet Windkraft vor.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Gemäß Erschließungsvertrag ist mit den Vorhabenträgern der bestehenden Windkraftanlagen eine Kostenübernahme zu regeln.

* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  


.....................................
Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Karte Geltungsbereich
Karte Gegenüberstellung