Für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"* wird der B-Plan Nr. 4 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Planerische Feinsteuerung der Errichtung von Windkraftanlagen bezüglich der Anzahl unter Berücksichtigung der bestehenden bzw. bereits genehmigten Windkraftanlagen.
Die Steuerung des gebietsbezogenen Maßes des Hinnehmbaren in Bezug auf die Immissionssituation am Standort.
Schutz des Landschaftsbildes durch Standortsteuerung der Windkraftanlagen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein leistungsfähiges und zuverlässiges Planungsbüro beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Gemäß Erschließungsvertrag ist mit den Vorhabenträgern der bestehenden Windkraftanlagen eine Kostenübernahme zu regeln.