In der Gemeinde Rieseby soll ein Windpark errichtet werden. Bei dem beantragten Verfahren handelt es sich um ein Vorhaben nach dem Umweltverträglichkeitprüfungsgesetz (UVPG). Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung wurde durch die Genehmigungsbehörde festgestellt, dass Anhaltspunkte für erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vorliegen. Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde ist daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die gemäß § 1(2) der 9. BImSchV ein unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens ist.
Die Antragsunterlagen enthalten folgende Gutachten:
Die Unterlagen zu den geplanten Windkraftanlagen liegen in den Dienststellen des Amtes Schlei-Ostsee (Hauptstelle Eckernförde und Außenstelle Rieseby) zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Zeit vom 18.04. bis einschl. 17.05.2017 zur Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 31.05.2017, können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Genehmigungsbehörde, dem LLUR, oder dem Amt Schlei-Ostsee eingereicht werden. Die Einwendungen müssen bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist bei einer der Auslegungsstellen eingegangen sein.
Die Erörterung und die damit verbundene Entscheidung zu den Einwendungen wird dann am 19.07.2017, ab 10:00 Uhr, in der Turnhalle der Schleischule in Rieseby erfolgen.
Die Gemeinde möge darüber beraten und entscheiden, ob eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abgegeben werden soll. Zugleich ist der Inhalt/Umfang der Stellungnahme festzulegen.