N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 11.12.2012.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.05 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Jens Dahl
Gemeindevertreter Detlef Damm
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Raimer Marten (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Betriebsgebäude der Kläranlage Rieseby
  Beschlussvorlage - 48/2012
8. Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert
  Beschlussvorlage - 49/2012
9. Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 52/2012
10. Begleitung der Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" durch ein Planungsbüro
  Beschlussvorlage - 57/2012
11. Einrichtung "Tempo-30-Zone"
  Beschlussvorlage - 61/2012
12. Einrichtung eines Bewegungsparcours
13. Aufstellung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Rieseby-
für den Bereich östlich des Gutes Saxtorf
  Beschlussvorlage - 63/2012
14. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 62/2012
15. Zuschuss an den TSV Rieseby für die Beleuchtung unterhalb der Terrasse
  Beschlussvorlage - 59/2012
16. Zuschuss für die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
  Beschlussvorlage - 56/2012
17. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
  Beschlussvorlage - 51/2012
18. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 53/2012
19. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 54/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
22. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Die Gemeindevertretung wird darum gebeten, bei TOP 11 im Sinne der Bürger zu entscheiden und nicht nach dem Straßen- und Wegegesetz.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt und die Punkte 20 und 21 werden nicht öffentlich beraten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Kempe bedankt sich für die Vertretung während seiner Ortsabwesendheit. Des Weiteren berichtet er über folgende Punkte:
- Abschlussgespräch mit der Gemeinde Holzdorf
- Vierteljahresgespräch im Kindergarten
- Neuer Mitarbeiter der Gemeinde als Schulhausmeister und Unterstützung der Gemeindearbeiter
- Abschliessendes Gespräch zur Schülerbeförderung Stubbe
- Leiterin Kindergarten fällt bis Februar 2013 aus
- Schulsekretärin Vera Hansen 25jähriges Dienstjubiläum
- Heizung in der Sporthalle muss repariert werden

Herr Kolls berichtet aus Vertretungszeit in folgenden Angelegenheiten:
- Sitzung Naturpark Schlei in Kappeln
- Sitzung Arbeitskreis Tourismus aus der AktivRegion
- Vorstellung Digitalfunk für die Feuerwehren
- Verschiedene Gesprächezum geplanten Windpark
- Reparatur Jugendfeuerwehrfahrzeug

Aus dem Bau- und aus dem Finanzausschuss erfolgt kein Bericht, da die TOP aus den letzten Sitzungen auf der heutigen Tagesordnung stehen.

Aus dem Bereich des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses wird berichtet, dass der Jugendtreff wieder aktiv ist.  


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Dr. Scheller bittet die Parteien zur Kommunalwahl 2013 mehr Frauen in die oberen Listenplätze zu setzen. Dies sollten Parteien intern diskutieren. Herr Schmidt teilt hierzu mit, dass die CDU versucht, hierzu die Frauen in der Partei zu motivieren.


zu TOP 7. Betriebsgebäude der Kläranlage Rieseby
Beschlussvorlage - 48/2012

Im Sommer teilte Herr Haß Herrn Andresen mit, dass die Bitumendachabdichtung des Betriebsgebäudes stark spröde ist und an einer Stelle bereits von Pflanzen durchwachsen wird. Einen Wassereintritt ins Gebäude habe es aber noch nicht gegeben. Dennoch regt Herr Haß an, dass das Dach mittelfristig einer neuen Abdichtung bedarf. Um einen Preis für eine Ausbesserung der Bitumendachabdichtung zu erhalten, wurde ein Dachdeckerbetrieb gebeten, ein Angebot zu unterbreiten. Aufgrund des desolaten Zustands der vorhandenen Abdichtung und des darunter liegenden Styropors wäre im Rahmen einer Reparatur ein Schweißen nicht zu empfehlen. Daher müsste punktuell mit einer Glasvliesbahn sowie einer Polymerebahn mit Heißbitumenabdichtung gearbeitet werden. Die Leistungen dieser punktuellen Reparatur wurden mit rund 1.800,00 € angeboten.
Alternativ wurde eine komplette Sanierung / Überdeckung der Dachfläche mit einer neuen 2-lagigen Abdichtung zu einem Preis von rund 4.000,00 € angeboten.

Angesichts der nicht uneingeschränkt zu empfehlenden Reparatur der Dachabdichtung und der relativ hohen Kosten für eine komplette Erneuerung der Abdichtung hat Herr Andresen einen weiteren Vorschlag ausgearbeitet.
Dieser Vorschlag beinhaltet den Aufbau eines geneigten Daches mit einer Hartdacheindeckung. Die allseits auskragende Betondecke weist an den freien Rändern bereits Schäden auf. Bewährungsstahl liegt frei und korrodiert. Ferner ist die Dachrinne auf einer Seite leicht beschädigt. Diese Schäden ließen sich allesamt durch die Montage eines geneigten Daches dauerhaft beseitigen.
Anliegende Kostenschätzung beschreibt die erforderlichen Leistungen und die damit verbundenen Kosten.
Das vorhandene Bitumendach nebst dem darunter liegenden Styropor würde an den Traufen entfernt, so dass dort Holzschwellen auf der Betondecke befestigt werden könnten. Auf diesen Schwellen könnten flach geneigte Brettbinder mit einer Neigung von rund 15° aufgelegt werden. Dann ergäbe sich eine Firsthöhe von rund 75 cm. Die auskragende Betondecke könnte mit einer extrudierten Hartschaumplatte als Wärmedämmung und einer Schichtstoffplatte als Wetterschutzverkleidung versehen werden. Die Decke könnte mit einer Mineralfaserdämmung ausgelegt werden, so dass künftig bei der elektrischen Beheizung des Gebäudes einige Kilowattstunden eingespart würden. Die vorhandene Dachrinne müsste demontiert und entweder durch eine neue ersetzt oder als Wiederverwendung an den Traufen des neuen Daches wieder montiert werden. Als Dachdeckungsmaterial böte sich eine Wellplatte oder ggf. kunststoffbeschichtetes Blech an. Diese Kunststoffbeschichtung müsste ggf. an das Kläranlagen- Milieu angepasst sein (Ärosole aus der Belebung --> Korrosion).
Die Kostenschätzung schließt bei einer Eindeckung mit Wellplatten mit einer Summe von 10.000,00 €.
Ob der Bauhof Teilleistungen in Eigenleistung einbringen oder die Maßnahme gänzlich in Eigenleistung umsetzen kann, möge die Vertretung beraten.

Das Fenster des WCs besteht aus Glasbausteinen. Einige Glasbausteine sind von außen geborsten und voll Wasser gelaufen. Es ist eine Frage der Zeit, bis die Steine im Winter gänzlich kaputt frieren. Abgesehen davon sind die Steine energetisch unwirtschaftlich. Es wird daher angeregt, die Glasbausteine auszubauen und hier ein braunes Kunststofffenster mit einer Ornamentverglasung einzubauen. Die Kosten dafür dürften einschließlich aller Nebenarbeiten (Beiputzarbeiten in den Laibungen einschl. Dämmung...) bei rund 1.500,00 € liegen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Dach des Betriebsgebäudes in 2013 zu sanieren. Als Baumaterial werden Wellplatten festgelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000,00 € werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt. Eigenleistung des Bauhofes ist nicht vorgesehen.
Die Glasbausteine sollen durch ein Kunststofffenster ersetzt werden. Die erforderlichen Mittel werden ebenfalls bereit gestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert
Beschlussvorlage - 49/2012

Im Sommer 2012 teilen Herr Bürgermeister Kempe und der Ortswehrführer, Herr Jens Dahl Herrn Andresen bei einem Ortstermin mit, dass man zunehmend Probleme mit der Dichtigkeit des Daches des Feuerwehrgerätehauses habe. Das Feuerwehrgerätehaus wurde 1980 / 1981 errichtet und ist damit rund 31 Jahre alt. Die Dacheindeckung besteht aus Eternit Kurzwellplatten und muss auf Grund des Herstellungsjahres als asbesthaltig eingestuft werden.
Während des Ortstermins wurde der Dachboden, der bekriechbar ist, besichtigt. Aus dem dunklen Dachraum heraus konnten einige Undichtigkeiten als helle Punkte in der Dachhaut gesichtet werden. Vornehmlich handelte es sich um Öffnungen im Stoßbereich der Dachplatten, an denen scheinbar die Dichtschnüre nicht ordnungsgemäß eingelegt wurden. Aufgestellte Wannen und Eimer sollen eindringendes Wasser auffangen. Allerdings kommt es bisweilen bei besonderen, stürmischen Wetterlagen vor, dass diese Gefäße überlaufen und sich das Wasser durch die Gipskartondecke in die Fahrzeuggarage ergießt.
Aus Reihen der Feuerwehr wurde bereits versucht, das Dach an den offensichtlichen Undichtigkeiten abzudichten. Dieser Versuch sei aber wohl nur mäßig erfolgreich gewesen, wie Herr Dahl berichtete.
Da es keinen massiven Schaden am Dach gibt, welcher eindeutig lokalisierbar ist, kann Herr Andresen auch nur vermuten, dass ein beauftragter Dachdecker nur den Versuch unternehmen kann, eine Abdichtung herbeizuführen. Erfahrungsgemäß kommt es bei derart Dächern häufig vor, dass es bei Versuchen bleibt. Diese Einschätzung von Herrn Andresen wurde durch einen Dachdeckermeister bestätigt. Handelt es sich um eine Maschinenhalle o.ä., bereiten diese kleinen Undichtigkeiten keine Probleme, allerdings sind im vorliegenden Fall der Feuerwehr hochwertige Räume mit technischen Einbauten zu schützen (E-Verteilung, Ladeerhaltung Batterie Feuerwehrfahrzeug, Ladegeräte Funkgeräte, Heizung...)

Um abzuschätzen, was eine Umdeckung des Daches kosten würde, hat Herr Andresen eine Kostenschätzung erstellt und dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Diese schließt mit rund 19.000,00 €. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Traufenunterschläge und die Dachrinnen belassen werden. Die Dachlattung würde demontiert, damit eine Unterspannbahn aufgebracht werden kann. Daher fällt automatisch auch die Ortgangverkleidung zum Opfer, so dass diese zu erneuern wäre. Bei Wahl eines Pfannenbleches als Eindeckungsmaterial werden die Kosten auf rund 20.000,00 € geschätzt. Die Begehbarkeit von Pfannenblech ist allerdings schlechter als bei Wellplatten.

Die Erbringung von Eigenleistung bei der Demontage des Altdaches wird kritisch betrachtet, da bei der Demontage von asbestzementhaltigen Platten Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten und einzuhalten sind. Ob bei der Montage des neuen Daches Eigenleistung der Gemeinde oder der Kameraden der Wehr in Frage kommt, möge in der Gemeinde abgeschätzt und beraten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert in 2013 zu erneuern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 20.000,00 € werden anerkannt und in den Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 52/2012

Die Gemeindevertretung hat am 25.09.2012 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die voraussichtlichen Kosten für eine m²-Kaltmiete zu schätzen. Die entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert auf Ist-Daten des Baus der „Sozialen Wohnanlage in der Schäferkoppel“ im Jahr 2001. Die damaligen Baukosten wurden um die Steigerungen nach dem Baukostenindex (+ 25%) angepasst. Diese Kosten gleichen denen, die bei Architekten- oder Maklerermittlungen vergleichbarer Objekte festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine kostendeckende m²-Kaltmiete in Höhe von 8,43 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Angelegenheit „Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Rieseby zurückzustellen. Die Personen, die auf der Warteliste für eine Wohnung in der Schäferkoppel stehen, sollen angeschrieben werden, ob sie bereit wären, einen Mietpreis von 8,43 €/m² zu zahlen. Dieser müsste bei einem neuen gemeindlichen Projekt Wohnpark aufgrund der derzeiten Rahmenbedingungen erhoben werden. Das Ergebnis der Umfrage wird an die Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ weitergeleitet, damit dies in die Planung zur Gemeindeentwicklung einfließen kann.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Begleitung der Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" durch ein Planungsbüro
Beschlussvorlage - 57/2012

Die Gemeindevertretung hat am 25.09.2012 beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ einzurichten. Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob die Arbeitsgruppe durch ein professionelles Planungsbüro begleitet wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7.000 €.


Herr Mordhorst informiert über die geplante Arbeit der Arbeitsgruppe. Herr Puphal teilt mit, dass zu diesem Thema evtl. ein Internetforum eingerichtet werden soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Planungsbüro PLEWA aus Kiel zur Begleitung der Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ zu beauftragen. Die Arbeitsgruppe hat die Möglichkeit, Bausteine des vorliegenden Angebots bei Bedarf abzurufen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einrichtung "Tempo-30-Zone"
Beschlussvorlage - 61/2012

Per Mail v. 13.10.2012 wird die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Rieseby beantragt, hier als Anregung genannt: Rapstedter Straße / Rakower Weg und Hufeisenweg.

Eingangs ist zu erwähnen, dass aufgrund des zwischenzeitlichen Auslaufens des Vertrages zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich des Verkehrsrechts auf die Ämter zur Zeit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wieder die Entscheidung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone obliegt. Insofern wäre bei entsprechender Beschlussfassung dort die Einrichtung zu beantragen.

Im entsprechenden Verkehrsgebiet der Gemeinde Rieseby sind bereits Tempo-30-Zonen vorhanden, welche an den Sönderbyer Weg angrenzen. Auf der Straße Sönderbyer Weg gilt überdies eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 to.
Nunmehr wird z. b. die Einrichtung einer weiteren Tempo-30-Zone in den Straßen Rakower Weg / Rapstedter Straße seitens eines Bürgers vorgeschlagen. Auch dieser Bereich grenzt an den Sönderbyer Weg.

Zu überdenken wäre daher folgendes zur Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierungen:

1.
Einrichtung einer Tempo-30-Zone, welche die bestehenden Tempo-30-Zonen umfasst, darüber hinaus Einbeziehung der Straßen Sönderbyer Weg (bis Orstausgang) / Rapstedter Straße / Rakower Weg / Heidkoppel / Langkoppel / Hofkamp / Feldstraße / Mühlenweg (bis Ende Bebauung).
Zu beschildern wäre wie folgt (je Verkehrszeichen 274 - 1 Beginn der Zone / 274 - 2 Ende der Zone) an folgenden Einfahrtmöglichkeiten in die sodann geschaffene Zone:
1. Einfahrtbereich Sönderbyer Weg / Dorfstraße K 83
2. Sönderbyer Weg / Ortsausgang Rtg. Gammelby
3. Einfahrtbereich Greensweg / K 83
4. Einfahrtbereich Ringstraße / Dorfstraße K 83   
5. Einfahrtbereich von Mühlenweg kommend

Anmerkung: Da bereits an den Einfahrtbereichen Sönderbyer Weg / Gartenstraße und Ringstraße entsprechende Beschilderungen vorhanden sind, könnten diese an anderer Stelle weiter verwendet werden.
2.
Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Hufeisenweg
Zu beschildern wäre wie folgt (je Verkehrszeichen 274 - 1 Beginn der Zone / 274 - 2 Ende der Zone) an folgender Einfahrtmöglichkeit in die sodann geschaffene Zone:
1. Einfahrtbereich Hufeisenweg / Dorfstraße K 83


Herr Kolls trägt die Vorlage vor und erläutert kurz den Sachverhalt. Herr Dr. Scheller spricht für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus. Herr Schmidt sieht hierzu nicht Notwendigkeit, da es kaum möglich ist, in den jeweiligen Straßen schneller zu fahren. Dieser Tagesordnungspunkt wird kontrovers diskutiert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg zu stellen:

1. Einrichtung einer Tempo-30-Zone, welche die bestehenden Tempo-30-Zonen umfasst, darüber hinaus Einbeziehung der Straßen Sönderbyer Weg (bis Orstausgang) / Rapstedter Straße / Rakower weg / Heidkoppel / Langkoppel / Hofkamp / Feldstraße / Mühlenweg (bis Ende Bebauung).

2. Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Hufeisenweg


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

ab hier anwesend: Herr Roger Indinger
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Bernd Mordhorst

zu TOP 12. Einrichtung eines Bewegungsparcours

Herr Puphal trägt das geplante Projekt eines Bewegungsparcours der AktivRegion sowie einen möglichen Abstimmungstext vor. Ein Förderantrag müsste noch dies Jahr gestellt werden, um die Fördermöglichkeit im I. Quartal 2013 zu sichern. Zusätzlich sollen zu diesem Projekt auch Spenden eingeworben werden. Zu diesem Thema werden unterschiedliche Argumente ausgetauscht. Es wird auch die Möglichkeit eines generationsübergreifenden Spieplatzes diskutiert.
Herr Puphal beantragt, gemäß seines vorgeschlagenen Abstimmungstext abzustimmen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Einrichtung eines Bewegungsparcours grundsätzlich zu begrüßen. Um die Inanspruchnahme von Fördergeldern nicht verfallen zu lassen, wird sich die Gemeinde Rieseby zunächst mit einem Betrag in Höhe von 9.500,- € an der gemeinsamen Antragstellung mehrerer Kommunen der „AktivRegion Schlei-Ostsee“ beteiligen. Die endgültige Entscheidung über eine evtl. Anschaffung, die genaue Anzahl und den Aufstellungsort entsprechender Geräte, wird in die Hände des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses gelegt und in der nächsten Gemeindevertretung beschieden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Hartmut Schmidt

zu TOP 13. Aufstellung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Rieseby-
für den Bereich östlich des Gutes Saxtorf
Beschlussvorlage - 63/2012
Grundlage der Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Insgesamt sollen ca. 6 WKA mit einer Gesamthöhe bis zu 200 m errichtet werden.
Die Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV 232 – „ Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ werden beachtet.

Planungsziele:
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby soll auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die in der Teilfortschreibung zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (festgestellt durch den MP des Landes SH als Landesplanungsbehörde 6. November - Rechtskraft am 17. Dezember 2012) dargestellte Fläche im F- Plan der Gemeinde Rieseby verankert wird.

Wesentliche Teile der Änderungsfläche werden heute landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung soll, mit Ausnahme der geplanten Anlagenstandorte und der zu errichtenden Wege, auch weiterhin betrieben werden. Daher soll die als Sondergebiet „Windenergie“ dargestellte Fläche zusätzlich auch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Belange der Bodendenkmalpflege und der Archäologie werden berücksichtigt.

Hinweis:
Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere Avifauna und Fledermäuse werden seit Beginn des Jahres 2012 faunistische Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt werden.

Beschluss:
1.            Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rieseby wird eine 9. Änderung aufgestellt. - Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung.
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.            Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.            Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.            Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro IPP Ingenieurgesellschaft Possel & Partner, Kiel, beauftragt werden.

7.            Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 62/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für die Wahlvorstände und die Wahllokale vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für jeden Wahlbezirk mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen je Wahlvorstand als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung des Wahlvorstandes zur Kommunalwahl 2008 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahlbezirk 1: Wahllokal: Grundschule Rieseby

Wahlbezirk 2: Wahllokal: Grundschule Rieseby

Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Amtsverwaltung die entsprechenden Personen für die beiden Wahlvorstände zu benennen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zuschuss an den TSV Rieseby für die Beleuchtung unterhalb der Terrasse
Beschlussvorlage - 59/2012

Mit Antrag vom 31. Oktober 2012 beantragt der TSV Rieseby einen Zuschuss für die Beleuchtung unterhalb der Terrasse.

Die Beleuchtung unterhalb der Terrasse wurde umgebaut, um für die Dorfwoche eine entsprechende Dauerbeleuchtung zu gewährleisten.

Bisher waren dort Bewegungsmelder installiert.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 800 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem TSV Rieseby für die Beleuchtung unterhalb der Terrasse einen Zuschuss in Höhe von 400,- € zu gewähren.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zuschuss für die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
Beschlussvorlage - 56/2012

Die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby beantragt einen Zuschuss für eine Kanufahrt mit Zeltlager im Rahmen einer Ferienfreizeit vom 16.06. bis 17.07.2012. Da es keine Richtlinien der Gemeinde für Veranstaltungen der Aktion „Ferienspaß“ gibt, ist im Finanzausschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung über eine Bezuschussung zu beraten. Weitere Informationen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby einen Zuschuss in Höhe von 500,- € zu gewähren.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
Beschlussvorlage - 51/2012

Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht.

Auch im Schuljahr 2012/2013 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zurzeit werden hier 21 Kinder in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut.

Aus der Gemeinde Rieseby nehmen 9 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.


Herr Schmidt trägt den Antrag vor und schlägt vor, für die 9 Kinder aus Rieseby einen Zuschuss in Höhe der Betreuungskosten der betreuten Grundschule für ein Kind im Jahr zu zahlen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, im Sinne der Gleichberechtigung, für die 9 Kinder aus Rieseby einen Kostenzuschuss in Höhe der Betreuungskosten in der betreuten Grundschule zu zahlen. Dieser Kostenzuschuss ist einmalig für das Schuljahr 2012/13. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 1.500,- €.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 53/2012

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Herr Puphal trägt als stellvertretender Finanzausschussvorsitzender die wesentlichen Veränderungen durch den Nachtragshaushaltsplan gegenüber dem Haushaltsplan vor.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 54/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Puphal erläutert die Eckdaten des Haushaltes 2013 und macht deutlich, dass die allgemeine Rücklage sich erheblich reduziert hat.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.441.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              3.441.000,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              629.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               629.700,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         11,5 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          340 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          340 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         340 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 22. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Johann Kempe  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer