N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 14.05.2013.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Jens Dahl
Gemeindevertreter Detlef Damm
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Raimer Marten
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e.V.
  Beschlussvorlage - 11/2013
8. Neufassung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 21/2013
9. Ferienbetreuung der Grundschüler
10. Ersatzbeschaffung eines Schneeschildes für den Bauhof
  Beschlussvorlage - 16/2013
11. Ersatzbeschaffung EDV Kläranlage Rieseby
  Beschlussvorlage - 17/2013
12. Ergebnis einer Begehung der Schule und der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 20/2013
13. Duschen und Waschräume der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 19/2013
14. Ergebnis der Prüfung der Deckenlüfterheizungsanlage der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 18/2013
15. Erwerb von Reinigungsgeräten für die Schule und Sprthalle in Rieseby
  Beschlussvorlage - 15/2013
16. Resolution gegen rechte Gewalt
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Daraufhin würdigt Herr Bürgermeister Kempe die Dienste des verstorbenen Gemeindevertreter Walter Sell und bittet die Anwesenden sich für eine Gedenkminute zu erheben.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Herr Sauer berichtet über eine Förderung von Knickbau zum Schutz gegen Schneeverwehungen.

Frau Uta Christen fragt , ob eine Ferienbetreung der Grundschüler der Riesebyer Schulen heute thematisiert wird. Herr Kempe teilt hierzu mit, dass diese Angelegenheit nachträglich auf die heutige Tagesordnung gesetzt wird.



zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Dr. Scheller bittet die Tagesordnung um den TOP Resolution gegen Rechte Gewalt aufgrund der Vorkommnisse im Ortsteil Bohnert in der Nachbargemeinde zu verfassen. Hintergrund ist auch der irrtümliche Bericht in der Presse, dass Bohnert zu Rieseby gehört sowie die damalige Berichtserstattung zur Rechten Szene in Rieseby. Es wid vorgeschlagen diesen Punkt als neuen TOP 16 aufzunehmen. Somit beginnt der nichtöffentliche Sitzungsteil mit TOP 17.
Herr Kempe beantragt folgende Änderungen der Tagesordnung:
- neuer TOP 18 eine weitere „Personalangelegenheit“ im Bereich Kindergarten
- neuer TOP 19 ebenfalls eine „Personalangelegenheit“ in der Schule
- neuer TOP 21 eine „Vertragsangelegenheit“
- TOP 9 „Erschließungsvertrag mit der Schulenkrug Grundstück- und Erschließungs-GmbH“
als nicht öffentlichen Punkt TOP 22 zu beraten
- Ferienbetreuung der Grundschüler von Riesebyer Schulen als neuen TOP 9 zu beraten

Folglich umfaßt die heutige Tagesordnung 23 Tagesordnungspunkte.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung entsprechend der Änderungsanträge zu erweitern.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Bürgermeister Kempe berichtet über folgende Punkte:

- Abstimmungsgespräche mit allen drei Kindergärten, alle Kinder haben ein Platz
- Alle Einrichtungen sind gut ausgelastet
- Geschirrspüler für den Kindergarten angeschafft
- Schulbetrieb läuft gut
- Bahnhof wird erneuert
- Am Kirchplatz wird eine Infotafel vom Naturpark Schlei aufgestellt
- Kosten Winterdienst 9.850,- € inkl. eines neuen Schneeschildes
- Kastanien in der Allee Siedlung Büstorf müssen gefällt werden
- Deutsche Bundesbahn überlegt am Bahnübergang Petriholz unter Beteiligung der Gmeinde
Halbschranken zu errichten
- Förderantrag zur Dorfentwicklung liegt zur Entscheidung bei der AktivRegion vor
- Abstimmungsgespräche zwischen den Betreibern des geplanten Windparks
- Dorfwoche vom 06.-09.06.2013
- Brücke Lindaunis soll 2015 renoviert werden, erste Gespäche leider ohne Beteiligung
der Gemeinde Rieseby
- Richtigstellung hinsichtlich der Rechten Gewalt in Bohnert, dass Bohnert nicht
zu Rieseby gehört

Herr Reimer Marten teilt mit, dass der Finanzausschuss nicht getagt hat.

Herr Bernd Mordhorst berichtet aus dem Sozialausschuss:

- Ferienbetreuung Riesebyer Grundschüler
- Erweiterung Betreuungszeiten Kindergarten
- Kontrolle Spielplätze

Herr Kolls informiert über folgende Punkte, eine Ausschusssitzung fand aber nicht statt:

- Abstimmungsgespräche Windpark
- Kritik zum Termin Renovierung Brücke Lindaunis
- Straßenbegehung für die anstehenden Flickarbeiten
- Planung Naturschutzgebiet „Schlei“ in FFH-Gebiete umzuwandeln


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Puphal fragt nach dem gestellten Antrag an den Naturpark Schlei zur Verbesserung der Wanderwege bei Überquerungen von Wasserläufen. Herr Kempe teilt mit, dass sich die Gespräche mit den Grundstückseigentümer als schwierig gestalten.


zu TOP 7. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e.V.
Beschlussvorlage - 11/2013

Der Naturkindergarten Rieseby teilt im anliegenden Schreiben mit, dass sich für das Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich ein Verlust von 23.506,00 € ergeben wird.

Damit der Kindergartenbetrieb weiterhin aufrecht erhalten werden kann, wurde beim Gespräch am 05.03.13 mit dem Bürgermeister sowie einigen Gemeindevertretern dem Naturkindergarten Rieseby zugesagt, dass dieser Verlust von der Gemeinde Rieseby übernommen und eine Abschlagzahlung für das 1. Halbjahr in Höhe von 10.000,00 € geleistet wird.

Für das 2. Halbjahr 2013 ergibt sich somit eine Restzahlung in Höhe von 13.506,00 €.
voraussichtl. Verlust 2013
23.506,00 €
abzügl. Abschlagzahlung
10.000,00 €
Restzahlung:
13.506,00 €

Gemäß den Abrechnungskriterien für den Kostenausgleich würde sich für das Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe 10.512,23 € ergeben.

Zurzeit besuchen 10 Kinder aus der Gemeinde Rieseby den Naturkindergarten. Zum August 2013 wird ein Kind den Kindergarten verlassen und zwei werden aufgenommen.

Aus Nachbargemeinden besuchen 3 Kinder den Kindergarten, ab August 2013 sind es 4 Kinder.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den voraussichtlichen Verlust des Naturkindergarten Rieseby im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von höchstens 23.506,00 € zu übernehmen und hierauf im 1. Halbjahr 2013 eine Abschlagzahlung in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen. Die Zahlung des Restbetrages in Höhe von 13.506,00 € erfolgt zum 01.07.2013.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Neufassung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 21/2013

Die Gemeinde Rieseby hat die Öffnungszeiten für den gemeindlichen Kindergarten um zwei Stunden pro Tag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr erweitert. Zudem sollen zusätzliche Betreuungszeiten durch sogenannte „Schleikinderkarten“ angeboten werden und ab 01.08.2013 soll die Teilnahme an einem Mittagessen (zurzeit 2,40 €/Essen) ermöglicht werden. In diesem Rahmen wurde zur Angleichung an vorhandenes Satzungsrecht eine Neufassung der Kindergartensatzung entwickelt. Diese Neufassung soll zum 01.06.2013 in Kraft treten.


Herr Schmidt erläutert kurz Notwendigkeit der Neufassung zum 01.06.2013. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Scheller teilt Herr Kolls mit, dass die Sozialstaffelungsvorschriften des Kreises eine Sozialstaffelung für die „Schleikinderkarten“ nicht zulassen.


Beschluss:

Die Satzung für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Rieseby in der vorliegenden Form wird zum 01.06.2013 erlassen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ferienbetreuung der Grundschüler

Herr Mordhorst verweist hierzu auf die Beschlussempfehlung aus der Sozialausschusssitzung vom 20.03.2013, eine solche Betreuung durchzuführen. Er schlägt vor, der Beschlussempfehlung zu folgen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Wunsch nach einer Ferienbetreuung für Grundschüler, die in Riesebyer Schulen gehen, nachzukommen. Die Gemeinde stellt den betreffenden Eltern die nötigen Räumlichkeiten in der Schleischule nebst Reinigung zur Verfügung. Die Gemeinde bezuschusst die von den Eltern zu organisierenden Betreuungskräfte mit 1,-- € pro Stunde je Betreuungskraft (1 Kraft je bis 5 Kinder). Die Betreuung umfasst max. 6 Wochen/Jahr in den Schulferien. Eventuelle aus rechtlichen bzw. versicherungsrechtlichen Gründen notwendige Ehrenamtsverträge mit den von den Eltern ausgesuchten Betreuungskräften schließt die Gemeinde. Dies soll sobald wie möglich umgesetzt werden.



Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ersatzbeschaffung eines Schneeschildes für den Bauhof
Beschlussvorlage - 16/2013

Für den außerorts erforderlichen Winterdienst mietet sich die Gemeinde Rieseby über die Wintersaison regelmäßig einen leistungsstarken Schlepper. Dieser hat über die Außenkanten der Reifen gemessen eine Breite, die größer ist, als die Breite des schräg gestellten, seit Jahren vorhandenen Schneeschildes. Dieser Umstand führt dazu, dass Schnee beim Schieben links und rechts des Schildes von den Schlepperreifen fest gefahren wird. Dieses ist wiederum unglücklich, da die festgefahrenen Schneeriegel zum Einen teilweise eine Verkehrsgefährdung darstellen und zum Anderen beim Räumen selbst hinderlich sind. Daher wurde seit längerem nach einem adäquaten Gebrauchtgerät gesucht. Es bot sich im Januar / Februar die Gelegenheit, ein Vorführgerät mit einer Breite von 3,30 m (bei gerader Stellung) von einem Händler als Ersatzbeschaffung zu erwerben. Kosten 4.760 €. Der Neupreis hätte 5.500 € betragen. Herr Joswig und Herr Haß haben sich vor dem Erwerb davon überzeugt, dass die Verschleißteile kaum Nutzungsspuren aufgewiesen haben. Das alte Schild wurde ab März 2013 für die Erledigung des Winterdienstes innerorts verwendet.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Ersatzbeschaffung für den außerorts-Winterdienst zuzustimmen und die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.800 € im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit zu stellen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ersatzbeschaffung EDV Kläranlage Rieseby
Beschlussvorlage - 17/2013

Am 25.03.2013 wurde, auf Anforderung von Herrn Haß, der PC zur Steuerung der Kläranlage in Rieseby überprüft. Der PC startet nicht mehr und wird auf Grund seines Alters als defekt befundet. Die Firma Grey Logix Aqua, die seit vielen Jahren das System auf der Kläranlage zuverlässig betreut, empfiehlt aus Kosten- und Anlagensicherheitsgründen den Austausch des PCs. Die zur Zeit installierte Schramlversion ist unter Windows 7 nicht lauffähig. Das System muss deshalb auf die aktuelle Version upgedatet werden. Die gesamten Kosten belaufen sich auf ca. 8.700,00 € brutto.  


Herr Kolls erläutert kurz die notwendige Neuanschaffung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, für die Ersatzbeschaffung einer aktualisierten Steuerungsanlage für die Kläranlage Rieseby zu sorgen. Die hierzu notwendigen Kosten von ca 8.700, 00 € werden im Haushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ergebnis einer Begehung der Schule und der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 20/2013

Nachdem Herr Hoop seine Stelle als neuer Hausmeister der Schule jüngst angetreten hat, hat er Herrn Andresen darum gebeten, einen gemeinsamen Rundgang durch die Schule und die Sporthalle zu unternehmen. Dabei würde er gerne verschiedene Mängel und Problembereiche aufzeigen.
Herr Andresen ist der Bitte am 18.02.2013 gern nachgekommen. Folgende Punkte seien als Ergebnis dieser Begehung in Form einer Bestandsaufnahme notiert:

Schule:
  1. Bodenbelag am südlichen Haupteingang: Die vorhandenen Teppiche (ca. 14 m²) liegen lose verlegt und sind sehr abgenutzt, stellen eine Stolpergefahr dar. Abhilfe über Sauberlaufteppich möglich, Kosten zwischen 800 € und 1.000 €
  2. Bodenbelag Hausmeisterbüro: Der vorhandene PVC-Boden (ca. 9 m²) ist stark verschlissen. Abhilfe durch Neuverlegung, Kosten zwischen 600 € und 800 €.
  3. Im „Neubautrakt“ der Schule leuchteten die Notausgangsschilder nicht. Es handelt sich um Schilder, die mit Akkus ausgestattet sind, welche ständig einer Ladeerhaltung unterliegen. Im Falle eines Stromausfalles übernehmen die Akkus die Stromversorgung der Beleuchtung der Notausgangsschilder. Bei Normalbetrieb und Ladeerhaltung leuchteten die Schilder nicht. Das konnte nicht richtig sein, denn im Falle einer Verrauchung der Schule muss nicht zwangsläufig der Strom ausgefallen sein. Sicherlich haben das Brandschutzkonzept und die Auflagen der Baugenehmigung dieses auch ordnungsgemäß vorgesehen, möglicherweise wurden die Leuchten nur irrtümlich verdrahtet (VDE 0108). Hinweis: Teilweise wurde die Fehlfunktion unterdessen schon abgestellt. Einige Mängel lassen sich nur durch Erneuerung von kompletten Leuchten abstellen. Kosten rund 500 €.
  4. Im gesamten Gebäude gibt es Sonnenschutzanlagen, die nicht ordnungsgemäß funktionieren. Die Abstellung von Kleinigkeiten hat Herr Andresen bereits bei der Firma HEFA aus Büdelsdorf beauftragt. Größere Probleme müssen vor Ort gezeigt und deren Abstellung erörtert werden. Es ist ein interdisziplinärer Einsatz von Elektriker und Firma HEFA erforderlich.
  5. Verschiedene Thermopenverglasungen haben Steinschläge in der äußeren Scheibe. Dadurch erfüllt die Scheibe nach wie vor ihre Wetterschutzfunktion, allerdings dürfte der Wärmeschutz durch die Verflüchtigung des Edelgases aus dem Zwischenraum verlustig gegangen sein. Notwendigkeit des Handelns?
  6. Im Rahmen der Gewährleistung wird die Firma Bodenbeläge Müller die Schweißnähte der Bodenbeläge nacharbeiten.
  7. Das Sitzrondell aus Holzpalisaden und Betonkleinpflaster vor der Schule ist desolat. Die Köpfe der Palisaden sind verrottet. Möglicherweise kann das Rondell komplett entfernt werden. Wenn dieses geschehen soll, muss erklärt werden, wie die Fläche hergerichtet werden soll.
  8. Die Spaltklinker des Eingangspodestes zur ehemaligen Sporthalle haben sich gelöst. Ein ortsansässiger Handwerker hat ein Angebot zur Sanierung unterbreitet. Dieses wurde beauftragt. Da der Einachser mit Kehrbesen und Schneeschild über dieses Podest in das Gebäude gefahren wird, würde es Sinn machen, das Podest abzubrechen und als schräge Rampe auszubilden. Der Handwerker wurde von Herrn Andresen gebeten, zu prüfen, ob er für die angebotenen Kosten < 1000 € auch eine Rampe erstellen könnte. Dieses ist der Fall und wurde somit in Abänderung zum Urauftrag beauftragt.
  9. Eine Tür im Jungen-WC des Kindergartens fiel aus den Angeln. Herr Hoop hat diese provisorisch repariert. Es muss mittelfristig eine Ersatzbeschaffung der Trennwand erfolgen. Kosten grob geschätzt auf 2.500 € - 3.500 €. (ohne Mädchen-WC)

Sporthalle:
  1. Verschiedene Glasoberlichter sind defekt, die inneren Scheiben der „Doppelglaselemente“ sind geborsten. Abhilfe nur unter großem Kostenaufwand möglich.
  2. Die Herrenduschen lassen sich nicht mehr 100 %-ig abstellen. Entweder sind nur die Einsätze der Mischer defekt oder verkalkt, oder die Armaturen sind gänzlich abgängig. Herr Andresen hat den örtlichen Installateur gebeten, die Duschen zu prüfen, auch in Hinblick auf das Thema Legionellen. Für den Fall, dass die Armaturen abgängig sind, macht eigentlich nur eine Generalüberholung Sinn. D.h. neue Armaturen, teilweise neue Verrohrungen, ggf. neue Fliesen an der Wand der Duschen (vergleiche Vorlage 19/2013).
    Bei den Damenduschen gibt es das Problem der leckenden Duschen noch nicht so ausgeprägt.
  3. Im Flur der Sporthalle hat es mal einen Wasserschaden gegeben. Im Fliesenbelag sind 10 Löcher, die von der Trocknung des Bodens stammen. Diese könnte man gelegentlich schließen, möglicherweise farbig bewusst abgesetzt.
  4. Der PVC- Sportboden zeigt zahlreiche offene Schweißfugen. Ein Schließen der Fugen ist in der Regel nicht möglich, da die Materialstärke eines ca. 33 Jahren Hallenbodens ein Verschweißen nicht zulässt (meist eine klassische „Verschlimmbesserung“).


Herr Kempe berichtet über die erfolgte Begehung der Schule und Sporthalle durch den Hausmeister und Herrn Andresen vom Amt. Darüber wurde ein Bericht verfasst, der mehrere Punkte enthält. Diese sollen zunächst im Bauausschuss beraten werden, bis auf die Instandsetzung der Notausgangbeleuchtunug, die sofort erfolgen muss.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Angelegenheit an den Bauausschuss zu verweisen. Die Instandsetzung der Notausgangsbeleuchtung soll sofort erfolgen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Duschen und Waschräume der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 19/2013

Die folgende, relativ lange Vorlage soll verdeutlichen, dass es sich um ein vergleichsweise komplexes Thema handelt, dass von verschiedenen Seiten beleuchtet werden muss.

Was sind Legionellen?
Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorhanden sind. Von dort aus gelangen sie auch in die Trinkwasserinstallation. Ideale Lebensbedingungen finden sie in Temperaturbereichen zwischen 25 bis 45 °C. Auch stagnierendes Wasser, z.T aufgrund selten genutzter Trinkwasserleitungen, begünstigt die Vermehrung von Legionellen. Legionellen sind Schmarotzer, die für ihre Replikation einen Wirt brauchen. Die Vermehrung findet daher nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Temepratur und Vorhandensein von Amöben als Wirt) auf einem Biofilm an den Rohrwandungen der Trinkwasserleitungen statt.
Als Aerosol eingeatmet, z.B. beim Duschen, können die Legionellen zu einer schweren Lungenentzündung, der sogenannten Legionellose führen. Die leichte Form einer Infektion wird als Pontiac-Fieber bezeichnet. Die Zahl der Erkrankungen dürfte durch eine sehr große Dunkelziffer geprägt sein.
Um Leib und Leben Dritter nicht zu gefährden, hat der Gesetzgeber unlängst Betreiberpflichten erlassen, die sich jüngst in ergänzenden Regelwerken verschärfend niedergeschlagen haben. Da die o.g. Biofilme nicht vermeidbar und für das Leben auf unserem Planeten insgesamt auch unverzichtbar sind, kann es nicht Ziel der Betreiberplicht sein, absolut sterile Bedingungen in den Trinkwasserinstallationen zu schaffen. Vielmehr sollen die idealen Replikationsbedingungen der Bakterien vermieden werden.
Dabei ist der Einfluss von mangelnden Wasseraustauschraten (Thema Stagnationswasser) und kritischen Temperaturen maßgeblich durch den Betreiber einer Anlage beeinflussbar.

Betreiberpflichen und daraus resultierende Pflichen:
Herr Andresen kann mit dieser Vorlage nur einen Überblick der verschiedenen Sichtweisen und der Rechtslage geben. Sollten die Gemeindevertreter Interesse an Aufsätzen zum Thema „Legionellengefahren“ haben, so möge man sich bitte an Herrn Andresen wenden. Er kann per e-mail mehrseitige Abhandlungen zur Verfügung stellen, die teilweise auch sehr kritisch auf die gesetzlichen Regelungen eingehen.

Die gesetzliche Untersuchungspflicht nach § 14 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung bezieht sich auf Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder sonstige Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser enthalten, sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Für Betreiber kann sich eine Untersuchungspflicht auch aus anderen Rechtsbereichen, wie z.B. Verkehrssicherungspflicht, Arbeitsschutz, Arbeitsstättenverordnung oder Krankenhaushygiene ergeben.
Durch Untersuchungen des Trinkwassers muss eine Legionellenkonzentration <100 KBE/100 ml (KbE = kollonienbildende Einheiten) nachgewiesen werden. Dazu müssen in der Trinkwasserinstallation geeignete Probeentnahmestellen eingebaut werden. Die Nachweispflicht besteht gegenüber der Gesundheitsbehörde (Kreis).
Der genannte Grenzwert lässt wohl definitiv noch keine Rückschlüsse auf ein Infektionsrisiko aus medizinisch-klinischer Sicht zu. Jedoch gibt es erwiesenermaßen eine Kausalität zwischen hohen KbE-Zahlen und erheblichen technischen Mängeln an einer Trinkwasserinstallation einschließlich ihrer Betriebsweise.

Einflussmöglichkeit „Verhinderung von Stagnationswasser“
Stagnationswasser in sogenannten Totsträngen lässt sich verhindern, indem die Totstränge schlichtweg baulich beseitigt werden.
Stagnationswasser in Installationen, die betrieben werden müssen, kann nur durch zyklisches Spülen verhindert werden. Dabei sind kritische Stagnationszeiten einschlägig. Bei diesem Thema ergibt sich der Zielkonflikt zwischen Wassersparen und Trinkwasserhygiene. Dieser Zielkonflikt wird sich nicht lösen lassen, da die Hygiene über dem Sparziel steht. Ein Wasseraustausch alle drei Tage soll und muss gewährleistet sein. Dieses erfolgt entweder automatisch durch zweckentsprechende Nutzung oder muss durch Spülung der Leitungen, sprich durch Laufenlassen von Wasser, erfolgen.

Einflussmöglichkeit auf „kritische Temperaturen“
In einem Temperaturbereich von > 60°C ist die Replikation der Legionellen minimiert. Es gibt dann allerdings den Zielkonflikt hoher Temperaturen zur „thermischen Desinfektion“ contra Verkalkung durch gegebene Wasserhärte sowie Verbrühgefahren.
Als privater Betreiber einer Brauchwassererwärmung (sei es per Kessel oder elektrischem Boiler) kennt man vielleicht die sogenannte Legionellenschaltung, die die modernen Steuerungen der Heizgeräte bieten. Diese Schaltungen sorgen dafür, dass das Brauchwasser im Speicher in zyklische Abständen auf > 60 °C aufgeheizt wird. Es gibt Untersuchungen, die aufzeigen, dass Legionellen konditionierfähig sind. Dass heißt, dass sie sich den geänderten Rahmenbedingungen anpassen und u.U. sogar höhere thermische Resistenzen herausbilden. Daher sollte dieser Schaltung keine uneingeschränkt heilende Bedeutung beigemessen werden.

Wer ist Betreiber und wer haftet?
Betreiber sind die Träger der Einrichtungen, sprich die Gemeinden, Verbände oder gar das Amt. Damit haftet zunächst der gewählte Vertreter, sprich der Bürgermeister, Verbandsvorsteher oder Amtsvorsteher bzw. –direktor.
Tätig werdende Fachbetriebe (Installateure) weisen natürlich im Rahmen des Eigenschutzes auf die Betreiberpflichten hin.


Vor diesem Hintergrund muss Herr Andresen auf die Thematik eingehen und möchte in Bezug auf die Sporthalle Rieseby Anregungen zur Abhilfe geben.

Thema Stagnationswasser in Totsträngen:
Dem aufmerksamen Nutzer der sanitären Anlagen der Sporthalle wird auffallen, dass in den Duschräumen eine Vielzahl von Waschbecken hängen. Tatsächlich genutzt werden aller Wahrscheinlichkeit nach kaum welche davon. Die Warmwasserzirkulation führt stetig angenommenes 40°C warmes Wasser durch die Leitungen. Damit herrschen in diesen Warmwasserleitungen idealste Bedingungen für die Replikation von Legionellen. Im Sinne der Hygiene, aber auch im Sinne eines möglichst wirtschaftlichen Betriebsder Sporthalle, könnten die Waschbecken bis auf z.B. 2 Stück demontiert und die dann überflüssigen Wasserleitungen abgeklemmt werden. Der hierfür entstehende Aufwand wird auf 1.500 – 2.500 € geschätzt.

Thema Duschen:
Auch an den Duschen wird derzeit über die Zirkulation stetig ca. 40°C warmes Wasser vorbeigeführt. Werden diese länger nicht genutzt, so ist die Wasseraustauschrate zu gering und es herrschen ideale Bedingungen für die Replikation der Legionellen. Daher müsste die Temperatur in der Zirkulation wesentlich erhöht werden. Das bedingt allerdings, dass Duscharmaturen eingebaut werden, welche einen Verbrühschutz garantieren. Die vorhandenen, manuell einstellbaren Mischbatterien wären nicht nur unzulässig, sondern auch unzumutbar. Eine Umrüstung der Armaturen würde je nach Standard zwischen 10.000 und 15.000 € kosten.

Im Volksmund wird gern die Lobby der Armaturenhersteller etc. angeführt, welche stets über die Verbände indirekt an Gesetzesentwürfen beteiligt ist. Natürlich wird die Einflussnahme nicht gänzlich zu bestreiten sein, jedoch erübrigt sich diese Spekulation, sobald eine sachliche Auseinandersetzung in Bezug auf Gesundheitsschutz geführt werden muss.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Angelegenheit an den Bauausschuss zu verweisen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Ergebnis der Prüfung der Deckenlüfterheizungsanlage der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 18/2013

Die Deckenlüfterheizung der Halle ist in die drei Felder der Halle gegliedert. Jedes Drittel besitzt einen Wärmetauscher und einen Ventilator nebst Zu- und Abluftkanälen. Die Abluft wird ohne Wärmerückgewinnung ausgeblasen. Ob die Steuerung der Lüftungsanlage noch im Automatikbetrieb funktioniert, ist zweifelhaft. Ebenso zweifelhaft ist, ob die Steuerung der Lüftungsanlage noch im Stande ist, mit der Steuerung der zentralen Heiztechnik im Keller zu kommunizieren.

Im Dezember 2012 hat sich ein Dreiwegeventil im ersten Drittel der Hallendecke infolge des Alters und Verschleißes festgesetzt. Der 24 V- Stellmotor hat den Widerstand des festen Ventils nicht „bemerkt“, so dass der E-Antrieb den gesamten Stellmotor zerrissen hat. Im Ergebnis ist kalte Frostluft ungehindert an den Wärmetauscher geströmt, so dass dieser kaputt gefroren ist und einen Wasseraustritt verursacht hat. Glücklicherweise wurde der Schaden unmittelbar bemerkt, so dass umgehend Abhilfe organisiert werden konnte. In der Summe hat die
Schadenbeseitigung über 5.000 € gekostet.

Dieses zum Anlass nehmend hat Herr Andresen den Heizungsbauer der zentralen Heiztechnik sowie einen Schaltanlagenbauer in die Halle gebeten, um zusammen eine Einschätzung zum Status Quo des Anlagenzustandes abzugeben. Gemeinsam wurde festgestellt, dass es Sanierungsbedarf gibt. Die relativ lauten Geräusche der Lüftung veranlassten die Anwesenden zur Prüfung der Dichtigkeit der in der Decke verlegten Lüftungskanäle. Herr Andresen und der Heizungsbauer haben sich selbst ein Bild gemacht und keine abgerissenen Kanäle feststellen können, wenngleich nicht alle Teile der Decke erreichbar, geschweige denn begehbar sind. Um zu prüfen, ob aus allen Luftauslässen noch einigermaßen gleichmäßig Luft ausgeblasen wird, wurde eine Wärmebildkamera eingesetzt. Tatsächlich zeigte sich, dass alle Auslässe noch zur Beheizung der Halle beitragen.


Am 23.04.2013 trifft die Rechnung für das verbrauchte Erdgas im Abrechnungsjahr 2012 / 2013 im Amt Schlei-Ostsee ein. Diese attestiert vom 22.03.2012 bis zum 14.03.2013 einen Gasverbrauch von 360.289 kWh. Bei der Vorbereitung der Entscheidungsfindung zum Bau einer neuen Heizzentrale im Jahr 2011 wurde der Ölverbrauch über die zurückliegenden Jahre recherchiert. Demzufolge wurden im Mittel rund 21.500 kWh pro Jahr verbraucht, das entspricht einer Energiemenge von rund 215.000 kWh. Das heißt, dass im Abrechnungsjahr 2012 / 2013 tatsächlich ca. 2/3 mehr Energie verbraucht wurde, als in den Vorjahren.
Da die neue, moderne Gas-Brennwerttechnik unmöglich mehr Energie verbrauchen kann, als der alte Ölbrenner und –kessel, müssen andere Ursachen für den sehr hohen Gasverbrauch existieren. Sicherlich wird der enorm kalte Winter mit sehr häufigem, starkem Ostwind seinen Beitrag dazu geleistet haben. Dieses ist insbesondere bei der Geometrie der Halle und dem Dämmstandard zu vermuten. Dennoch bleibt ein Unbehagen, dass auch eine Fehlfunktion der Steuerung der Deckenlüfterheizung existiert.



Um eine Größenordnung zu erhalten, was die Sanierung der Steuerung der Lüftungsanlage kosten würde, hat Herr Andresen ein Angebot von der Fachfirma erbeten, die auch bei den Ortsterminen vertreten war. Den Aufwand kann man wie folgt zusammenfassen:
  • Demontage des vorhandenen Steuerschrankes und Dokumentation der Kabelein- und ausgänge
  • Lieferung und Montage eines neues Steuerschrankes einschließlich Touchscreenbedienpanel mit Programmierebenen
  • Lieferung und Montage eines Innentemperaturfühlers
  • Lieferung und Montage eines Außentemperaturfühlers
  • Lieferung und Montage dreier Kanaltauchtemperaturfühler
  • Verkabelungen und Schutzrohre
Summe der Kosten rund 15.000 €
  • 6 Frequenzumrichter optional für zusätzlich 5.000 € (zur Drosselung der Drezahlen der Ventilatoren)

Zur Zeit haben die Spartenleiter des TSV und alle Lehrkräfte Zugang zur Steuerung der Lüftungsanlage. Dieses muss auch so sein, da die Lüfter bei besonderen Veranstaltungen zwangsläufig aus Geräuschgründen abgeschaltet werden können müssen. Die lauten Pfeifgeräusche der aus den Luftauslässen austretenden Luft lassen beispielsweise eine Ansprache nicht zu.
Ohne Böse Absicht verändern also viele Nutzer die manuell noch möglichen Einstellungen an der Lüftung. Möglicherweise führt auch dieser Umstand dazu, dass der Energieverbrauch so extrem hoch ist.

Thema Sportheim:
Mit der neuen Heizzentrale wurde dem TSV oder dem Pächter des Sportheims die technische Gelegenheit geboten, die Fußbodenheizung im Sportheim selbst zu regeln. Ferner wurden Wärmemengenzähler installiert. Der TSV sollte fortan jährlich die verbrauchte Wärme bezahlen. Leider liegen am 03.05.2013 diesbezüglich noch keine Abrechnungszahlen vor. Der TSV wurde im April 2013 schriftlich durch die Finanzabteilung des Amtes um Übersendung der Zählerstände gebeten. Herr Andresen regt am 03.05.2013 die Kontaktaufnahme zum Hausmeister der Sporthalle zwecks Zählerablesung an.
Angeblich soll das Vereinsheim aber nicht sonderlich warm beheizt worden sein, so dass hier wahrscheinlich auch nicht die Ursache für den hohen Gasverbrauch liegt.

Fazit:
Herr Andresen möchte mit der Vorstellung der Erkenntnisse zunächst nur darauf Aufmerksam machen, dass es abgesehen vom Dämmstandard des Baukörpers offensichtlich auch Handlungsbedarf an der Deckenlüfterheizung zur Eindämmung des Gesamtenergieverbrauches gibt. An welcher Stelle die Hauptquelle des enormen Energieverbrauchs zu eleminieren ist, ist noch unklar. Gerne würde Herr Andresen zusammen mit der Gemeinde erörtern, ob und wie weitere Recherchen angestellt werden sollen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Angelegenheit an den Bauausschuss zu verweisen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erwerb von Reinigungsgeräten für die Schule und Sprthalle in Rieseby
Beschlussvorlage - 15/2013

1. Reinigungsgerät für den Sporthallenboden:

Die Bodenreinigungsmaschine für den Sportboden ist defekt. Es ist mit einer Akkuladung nur noch die Reinigung der halben Halle möglich. Das Reinigungsergebnis ist infolge Fehlfunktion des Gerätes quasi gleich Null. Ein Befund seitens des Herstellers des Gerätes (Kärcher) weist einen Reparaturaufwand von ca. 1.900 € aus. Eine Reparatur ist unwirtschaftlich. Zudem handelt es sich um eine Walzenbürstenreinigungsmaschine, die für den PVC-Hallenboden ungeeignet ist. Eigentlich ist der Einsatz einer Scheuersaugmaschine zu empfehlen. Adäquate Geräte kosten je nach Typ und Hersteller zwischen 4.000 und 8.000 €.
Um das Ergebnis einer Reinigung mit einer Scheuersaugmaschine vorzuführen, hat Herr Andresen die Vorführung einer Maschine organisiert. Das Reinigungsergebnis überzeugte Herrn Kempe und Herrn Hoop. Um einen besseren Marktüberblick zu erhalten, hat Herr Andresen weitere Geräte anbieten lassen. Es sollten, wenn möglich, sowohl Akkubetriebene Geräte mit 24 V Betriebsspannung als auch Kabelgeräte mit 230 V Betriebsspannung angeboten werden.
Hersteller
Kärcher (Kabel)
Kärcher (Akku)
Taski (Kabel)
Taski (Akku)
Kenter (Akku)
Arbeitsbreite scheuern
430 mm
510 mm
500 mm
550 mm
660 mm
Arbeitsbreite saugen
850 mm
850 mm
800 mm
800 mm
948 mm
Preis brutto
3.678 €
6.438 €
4.712 €
8.208 €
7.723 €

Erfahrung aus anderen Liegenschaften:
In anderen Sporthallen werden u.a. auch Kabelgeräte eingesetzt. Das dort eingesetzte Personal erklärt, dass der Einsatz auch mit einer Stromversorgung über ein Kabel unproblematisch ist, da in einer Sporthalle ja keine Hindernisse im Weg sind.
Der Betrieb eines Akkugerätes ist natürlich bequemer. Allerdings sind die Anschaffungskosten wesentlich höher (siehe Preisvergleich) und die Standzeit der Akkus beträgt nur zwischen 3 und 5 Jahren, je nach Nutzungsintensität. Die Ersatzbeschaffung eines Akkusatzes kosten jeweils rund 1.000 €. Beide Geräte verfügen über einen bequemen Radantrieb.
Der Einsatz einer Scheuersaugmaschine bedingt, dass man bestimmte Reinigungsmittel einsetzt. Für verschiedene Verschmutzungsgrade können verschiedene Scheuerpads eingesetzt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine neue radgetriebe Scheuersaugmaschine für die Reingung des Sporthallenbodens vom Hersteller Kärcher, mit Kabel, für 3.678,- €, anzuschaffen. Ferner wird beschlossen ein Einscheibenmaschine für die Reinigung der Linoleumböden im „Kindergarten in der Schule“ des Typs Bluematic, für 1.050,30 €, anzuschaffen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 4.800,- € werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Die Anschaffung soll kurzfristig erfolgen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Resolution gegen rechte Gewalt

Herr Dr. Scheller verweist hierzu auf dem Vorfall in Bohnert un d schlägt vor, dass sich die Gemeinde Rieseby mit der Familie solidarisch erklärt und eine entsprechende Resolution gegen Rechte Gewalt verabschiedet.

Beschluss:

Es wird beschlossen folgende Resolution zu verabschieden:

“Mit Empörung hat die Gemeindevertretung Rieseby die gewalttätigen Aktionen von Neonazis in Bohnert zur Kenntnis genommen. Sie missbilligt jegliche Gewalt gegen unschuldige Bürger und spricht der betroffenen Familien ihre Solidarität aus.“


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Johann Kempe  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer