N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 16.07.2015.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreterin Andrea Knippert
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Roger Indinger (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokoll Gunnar Bock
Jugendbeirat Lisa Köster

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Ortsteil Norby"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 10/2015
8. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Ortsteil Norby"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 11/2015
9. Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich "Norby, östlich der Straße Goospool"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 12/2015
10. Bebauungsplan Nr.18 für den Bereich "Norby, östlich der Straße Goospool"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 13/2015
11. Gemeindliches Einvernehmen der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 14/2015
12. Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz
  Beschlussvorlage - 16/2015
13. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Basdorf
  Beschlussvorlage - 15/2015
14. Anschaffung Spielgeräte
  Beschlussvorlage - 17/2015
15. Entscheidung über das Optionsmodell Schulische Assistenz
  Beschlussvorlage - 19/2015
16. Antrag der WGR-Fraktion zur Beratung "Rieseby 2025"
17. Antrag der WGR-Fraktion zur Beratung zum Gebäude "Alte Post"
18. Personalangelgenheit Gemeindekindergarten
  Beschlussvorlage - 18/2015
19. Mitarbeiter für den Jugendtreff
  Beschlussvorlage - 20/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Die Frage nach den zu erwartenden Flüchtlingszahlen wird von Amtsdirektor Bock dahingehend beantwortet, dass das Amt im Jahr 2015 auf diese vorbereitet sei.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

TOP 20 wird nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister hält seinen vorliegenden Bericht, den er um einen Hinweis auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) zum Windpark Saxtorf und einen Dank an Hans Seibert, der morgen als Schulbusfahrer aufhört, ergänzt. Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Arbeit ihrer Ausschüsse.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 7. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Ortsteil Norby"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 10/2015

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 03.02.2015 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 26.02.2015 in der Christian-Kock-Stube, Dorfstraße 13, 24354 Rieseby statt.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Ortsteil Norby"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 11/2015

Siehe Beschlussvorlage 10/2015.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Ortsteil Norby" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung "Variante 1" gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich "Norby, östlich der Straße Goospool"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 12/2015

Die Gemeindevertretung hat am 02.04.2014 die nötigen Planungen für den Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich "Norby, östlich der Straße Goospool" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 23.02.2015 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 03.02.2015 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 26.02.2015 in der Christian-Kock-Stube, Dorfstraße 13, 24354 Rieseby statt.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bebauungsplan Nr.18 für den Bereich "Norby, östlich der Straße Goospool"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 13/2015

Siehe Beschlussvorlage 12/2015.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet "Norby, östlich der Straße Goospool" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung "Variante 4" gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Gemeindliches Einvernehmen der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 14/2015

Mit Datum vom 13.05.2015 haben Gemeindevertreterinnen und -vertreter nach § 34 Abs. 4, Satz 3, der Gemeindeordnung S.-H. beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächst folgenden Gemeindevertretersitzung zu setzen:

"Gemeindliches Einvernehmen der Gemeinde Rieseby"

Ziel soll es sein, dass die Gemeindevertretung über das Einvernehmen der Bauanträge für den geplanten Windpark in Rieseby entscheidet. Grundsätzlich ist für alle Einvernehmensentscheidungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches die Zuständigkeit im Rahmen von § 3 Buchst. m) der Hauptsatzung der Gemeinde Rieseby auf den Bürgermeister übertragen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass in Ausnahme zu § 3 (Aufzählung (m)) der Hauptsatzung das gemeindliche Einvernehmen für den Bau von Windenergieanlagen durch die Gemeindevertretung entschieden wird.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz
Beschlussvorlage - 16/2015

Im November 2008 wurde der Gemeinde erstmals mitgeteilt, dass die DB Netz AG Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Nachrüstung von Bahnübergangsbelegtmeldern - BÜBM und fehlenden Blinklichtern) an dem Bahnübergang BÜ Petriholz plant. Nach Einsicht der übermittelten Planunterlagen stimmte die Gemeinde Ende 2009 der geplanten Maßnahme zu und begrüßte die zusätzlichen Bahnübergangsbelegtmelder als Verbesserung der Sicherheitseinrichtung. Danach ruhte das gesamte Vorhaben.

Im Juli 2012 wurde das Verfahren durch eine Ortsbesichtigung mit Vertretern der DB Netz AG, des TÜV Rheinland, des Amtes Schlei-Ostsee und dem Bürgermeister wieder aufgenommen. Daraus resultierend sollten im gleichen Jahr die Vorentwurfsplanung erstellt und die TÖB´s beteiligt werden. Das Plangenehmigungsverfahren der DB Netz AG wurde angestrebt. Bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse des Wegeflurstückes wurde festgestellt, dass sich dieses nicht im Besitz der Gemeinde befindet, sondern dass es sich um nicht ermittelbare Eigentümer handelt. Dies wurde dem TÜV Rheinland übermittelt.

Da diesen Bahnübergang weniger als 100 Kfz pro Tag queren und die Gemeinde Rieseby weder als Eigentümer ermittelt werden konnte, noch ein Einbuchungsverfahren anhängig war, wurde im April 2013 seitens der Bahn die Aufhebung des Bahnüberganges Petriholz (eine sog. Auflassung) geplant. Diesem Vorhaben wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister vom Amt Schlei-Ostsee mit folgendem Inhalt vehement widersprochen:
"Derzeit sind keine rechtlichen Gründe dargelegt, die eine mögliche Sperrung begründen. Dieser Bahnübergang dient der Erschließung eines Wohngebäudes sowie einer Vielzahl angrenzender landwirtschaftlicher Flächen. Der Bahnübergang besteht seit nunmehr fast einem Jahrhundert unter unveränderten Umständen. Eine Sperrung würde dazu führen, dass Grundstücke nicht mehr erreicht werden können. Außer den Anliegern des einen Wohnhauses erfolgt eine Nutzung des Bahnübergangs ausschließlich durch landwirtschaftlichen Verkehr. Die Verkehrsstärke ist, wie bereits Herrn Christian Laue vom TÜV Rheinland Grebner Ruchay Consulting GmbH im Verfahren mitgeteilt wurde, mit deutlich unter 100 Fahrzeugen pro Tag zu beziffern.

Im Streckenverlauf der Bahntrasse bestehen überdies viele weitere Bahnübergänge für den landwirtschaftlichen Verkehr. In der Gemeinde Rieseby befinden sich hiervon mind. drei. Diese verfügen teilw. über gar keine Warn- und Hinweiseinrichtungen. Was unterscheidet den Bahnübergang "Petriholz" von diesen Übergängen?

Da die für bauliche Anlagen notwendige öffentlich rechtliche Erschließung auch auf andere Art und Weise, z. B. durch Baulasterklärung, erreicht werden kann, sieht die Gemeinde derzeit kein zwingendes Erfordernis an der Durchführung eines entsprechenden Einbuchungsverfahrens."

Im Antwortschreiben vom März 2014 teilte die DB Netz AG mit, dass es sich bei Bahnübergängen um Anlagen handelt, bei denen beide Kreuzungspartner, Straßen- und Schienenbaulastträger gleichermaßen zuständig sind. Wenn es sich wie hier um eine nicht öffentlich gewidmete Straße handelt, ist der Eigentümer eine Privatperson/Interessengesellschaft. Es gibt demnach keinen Kreuzungspartner und damit auch keine rechtlichen Gründe, den Bahnübergang Petriholz nicht zu beseitigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Weg bereits nachweislich die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzt (Nummerierung des Flurstücks, Unterhaltung der Straße).

Im September 2014 erhielt nun die Gemeinde die mit der DB Netz AG abgestimmte Vorentwurfsplanung vom TÜV Rheinland. Hier wurden zwei Varianten für die Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz dargelegt:

Variante A:
  • Anlage mit 4 Lichtzeichen
  • 1 zusätzliches Lichtzeichen
  • 4 Andreaskreuze
  • Fahrbahnbreite 3,50 m
  • Gegenverkehrsregelung mit einer Ausweichstelle von 2,50 m Breite/Länge 20,00 m
  • Grunderwerb
  • Baukosten (Ohne Planungs- und Verwaltungskosten und ohne Oberbau) netto 365.000 €

Variante B:
  • Anlage mit 4 Lichtzeichen
  • 1 zusätzliches Lichtzeichen
  • 4 Andreaskreuze
  • Sicherungsanlage mit Halbschranken
  • Fahrbahnbreite 5,50 m
  • erhöhter Grunderwerb
  • Baukosten (Ohne Planungs- und Verwaltungskosten und ohne Oberbau) netto 415.000 €

Der TÜV Rheinland bittet jetzt um eine Stellungnahme, ob für eine Variante ohne Halbschranke Bedenken oder Einwände bestehen. Wenn keine Bedenken bestehen, würde im Anschluss die Entwurfsplanung erstellt, in der dann auch Angaben zum Termin der Umsetzung der Maßnahme (ursprünglich 2016) sowie eine Aufschlüsselung der Kosten getätigt werden. Diese Entwurfsplanung wird der Gemeinde mit der Bitte um Zustimmung zugesandt. Erst dann kann die DB Netz AG den Antrag auf Planungsrecht beim Eisenbahnbundesamt einreichen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf Fördergelder nach dem Eisenbahnentflechtungsgesetz beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bis zum 01.10. des Jahres vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Der Kostenanteil der Gemeinde kann hier mit bis zu 75% aus GVFG-Mitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert werden.


Amtsdirektor Bock erläutert anhand eines Beispiels in Gammelby, dass sich nur eine niedrige Kostendifferenz der verschiedenen Varianten für die Gemeinde ergeben würde.


Beschluss:

Die Gemeinde hat keine Bedenken oder Einwände gegen die Variante mit Halbschranken für die Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz. Nach Bekanntgabe der Kosten durch den TÜV Rheinland wird die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, sodass das Antragsverfahren für die GVFG-Mittel in die Wege geleitet werden kann.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Basdorf
Beschlussvorlage - 15/2015

Der Gemeinde Rieseby liegt ein Antrag vor, in welchem um die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der L 27 im Bereich Basdorf auf 60 km / h gebeten wird. Im Weiteren - auch zur Begründung - wird auf den Antrag verwiesen.

Hinweis: Zuständig für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde.


Es liegen weitere Überlegungen zu verkehrsregelnden Maßnahmen vor. Diese werden mit der Verkehrsaufsicht des Kreises und mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr abgestimmt.


Beschluss:

zu TOP 14. Anschaffung Spielgeräte
Beschlussvorlage - 17/2015

Der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 empfohlen, die Anschaffung einer Federwippe und einer Rutsche für den Spielplatz Hufeisenweg und die Renovierung der Bänke auf allen Spielplätzen soweit erforderlich vorzunehmen.

An Haushaltsmitteln stehen 11.101,05 € zur Verfügung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Anschaffung einer Federwippe und einer Rutsche für den Spielplatz Hufeisenweg und die Renovierung der Bänke auf allen Spielplätzen soweit erforderlich vorzunehmen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Entscheidung über das Optionsmodell Schulische Assistenz
Beschlussvorlage - 19/2015

Das Land beabsichtigt zur Unterstützung der Lehrkräfte und der Schüler Schulische Assistenzen einzurichten. Hierbei kann der Schulträger wählen, ob er die Anstellung der Assistenzkraft durch das Land vornehmen lässt, einen freien Träger beauftragt oder selbst eine Anstellung vornimmt.

Unklar ist, wie sich die Umsetzung der Einrichtung einer Schulassistenz in der Praxis auswirken wird. Sie soll Schüler und Lehrkräfte in pädagogischer Hinsicht unterstützen. Neben der schulischen Assistenz und den Lehrkräften helfen noch der Schulsozialarbeiter und Schulbegleiter mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben, die sich in der Praxis jedoch überschneiden können oder alternierend eintreten, so dass dieBedarfe vermutlich nie mit den speziell zugewiesenen Aufgaben der einzelnen Personen übereinstimmen. Mal ist das Land (Lehrkräfte), mal der Kreis (Schulbegleiter), mal das Amt für verschiedene Grundschulen im Amtsgebiet (Schulsozialarbeiter) und mal (aber auch nur dann, wenn sie es wollen) der Schulträger (Schulassistenz) zuständig. Vertretungserfordernisse vereinfachen die Situation nicht. Dieser Unsinn kann nicht nachvollzogen werden. Eine Lösung "aus einem Guss" wäre hilfreich.

Die Schulbegleitung von Kindern mit Behinderung wird mit der Einrichtung der Schulischen Assistenz um Anteile der pädagogischen Betreuung gekürzt, was gerade an kleinen Schulen zu erheblichen Bedarfskonflikten führen wird.

Aufgrund der von zahlreichen Schulträgern geäußerten Skepsis wird derzeit über schulträgerübergreifende Lösungen nachgedacht. Um diese Tendenz zu unterstützen sollte eine endgültige Entscheidung zunächst zurück gestellt werden. Für das kommende Schuljahr 2015/2016 ist durch Vereinbarung des Landes mit dem Landkreistag sichergestellt, dass die Schulbegleitung vollumfänglich weitergeführt wird, wenn noch keine Lösung hinsichtlich der Schulischen Assistenz gefunden wurde.

Soweit der Schulträger dem Land die Aufgabe abnehmen würde, würde er jährlich 125,00 € abzüglich 5% Verwaltungskosten je Schulkind (Stichtag: 19.09.2014) erhalten. Für die Grundschule Rieseby wären dies 96Kinder * 125,00 € abzüglich 5% = 11.400,00 €.
Bei der Einstellung einer Schulischen Assistenz in der Entgeltgruppe S 2 ließe sich damit eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von ca. 12 Stunden finanzieren. Die Assistenzkraft müsste sodann während der Schulzeit wöchentlich ca. 2 Stunden mehr arbeiten, da die längeren Ferienzeiten gegenüber dem kürzeren Urlaubsanspruch auszugleichen wären.

Hinsichtlich einer denkbaren Übertragung auf einen freien Träger liegen keine näheren Erkenntnisse vor.


Beschluss:

Die Entscheidung wird zurück gestellt. Das Schreiben des Amtes wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag der WGR-Fraktion zur Beratung "Rieseby 2025"

WGR-Fraktionsvorsitzender Dreves schlägt vor, dass die bisherige Arbeitsgruppe "Rieseby 2025" der Gemeindevertretung weiterhin zuarbeitet und die Inhalte der Studie berät.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Antrag der WGR-Fraktion zur Beratung zum Gebäude "Alte Post"

WGR-Fraktionsvorsitzender Dreves begründet den Antrag kurz.
GV Folge beantragt, die Angelegenheit in den Finanzausschuss zu verweisen. Dieser Antrag wird ergänzt um eine Verweisung in die Arbeitsgruppe "Rieseby 2025". Bürgermeister Kolls lässt en bloc über die Verweisungsanträge abstimmen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Personalangelgenheit Gemeindekindergarten
Beschlussvorlage - 18/2015

Der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss hat empfohlen zum 01.08.2015 bzw. zum nächst möglichen Termin eine Sozialpädagogische Assistentin (SPA) mit 20 Stunden wöchentlich befristet auf 1 Jahr im Gemeindekindergarten einzustellen.

Die Arbeitgeberbruttokosten betragen jährlich rund 19.600,00 €.

Es ist darüber zu beraten, ob eine SPA eingestellt werden soll.


Beschluss:

Es soll eine Stellenausschreibung für eine SPA mit 20 Stunden wöchentlich und einer Befristung für 1 Jahr erfolgen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Mitarbeiter für den Jugendtreff
Beschlussvorlage - 20/2015

Der Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Rieseby beantragt, eine ausgebildete Erzieherin/einen Erzieher oder eine ausgebildete sozialpädagogische Assistentin/sozialpädagogischen Assistenten, die/der parteiübergreifend arbeitet, für den Betrieb des Jugendtreffs einzustellen. Der Jugendbeirat würde es begrüßen, wenn die Einstellung in Teilzeit durch die Gemeinde erfolgt.

Es wird durch den Jugendbeirat angestrebt, den Jugendtreff an mindestens zwei Tagen in der Woche zu öffnen.

Um eine optimale Mitarbeiterin/einen optimalen Mitarbeiter auszuwählen, bittet der Jugendbeirat bei dem Entscheidungsverfahren um ein Mitbestimmungsrecht.

Der Sozial-, Kultur- und Sportausschss hat in seiner Sitzungam 27.04.2015 einstimmig empfohlen, einen Mitarbeiter für den Jugendtreff einzustellen. Ein Mitbestimmungsrecht bei der Bewerberauswahl wird dem Jugendbeirat nicht zugestanden.

Die Zentralen Dienste des Amtes Schlei-Ostsee haben errechnet, dass bei Einstellung einer Kraft für 40 Stunden im Monat und einer Bezahlung nach Landesmindestlohngesetz von 9,18 €/Std. sich die Arbeitgeberbruttokosten auf jährlich ca. 5.550,00 € belaufen. Der/die Beschäftigte wäre dann geringfügig tätig und würde ein Gehalt von 367,20 € erhalten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter für den Jugendtreff für 40 Stunden im Monat einzustellen. Die Bezahlung erfolgt nach dem Landesmindestlohngesetz. Die Probezeit beträgt 6 Monate.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt den gefassten Beschluss nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekannt.



Gunnar Bock  Jens Kolls 
Protokollführer  Bürgermeister