N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 26.04.2016.

Sitzungsort:  in der Schleischule Rieseby, Dorfstraße 29, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreterin Andrea Knippert
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Schleischule Rieseby Ulrich Barkholz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung von Rieseby bis Gammelby
  Beschlussvorlage - 5/2016
8. Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8
  Beschlussvorlage - 15/2016
9. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung von Haltestellen auf der L283, Höhe Stubbe-Siedlung und in Gegenrichtung der Haltestelle am Segenredder.
  Beschlussvorlage - 59/2015
10. Antrag der Fraktion SSW/Grüne zur Beratung des Themas "Entwicklung des Ortsteil Norby"
  Beschlussvorlage - 4/2016
11. Beseitigung von Bäumen im Bereich Holmbrook
  Beschlussvorlage - 10/2016
12. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e. V.
  Beschlussvorlage - 11/2016
13. Vereinbarung über die Durchführung von Betreuungsangeboten an der Grundschule Rieseby als Offene Ganztagsschule durch die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V.
  Beschlussvorlage - 12/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Schmidt gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag "Verkauf der Schneefangzäune" zurückzieht.

Herr Bürgermeister Kolls teilt mit, dass für die TOP 8, 9 und 10 noch nicht die Stellungnahme der Verkehrsaufsicht vorliegt. Daher ist eine Beratung für diese TOP zurückzustellen. Dafür ist über die Ersatzbeschaffung für das vorhandene Löschfahrzeug LF 8 als neuer TOP 8, welche schon im Finanzausschuss beraten wurde, zu entscheiden. Des Weiteren ist noch über eine Personalangelegenheit im nicht öffentlichen Sitzungsteil zu beraten.

Gegen die Änderung der Tagesordnung sowie der nicht öffentlichen Beratung von TOP 14 und 15 hebt sich kein Widerspruch.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Herr Indinger verweist auf das Abstimmungsergebnis zu TOP 7. Er hat bei der Abstimmung nicht mit Ja gestimmt sondern sich enthalten. Folglich müsste das Abstimmungsergebnis 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung sein.

Dieser Änderung wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Herr Dreves teilt seine Verwunderung über das Verfahren zur Beauftragung des Büro OLAF durch 7 Gemeinden des Amtes zwecks Erarbeitung einer Stellungnahme zur Windkraft mit. Er bedauert, dass das Thema Windkraft nicht genügend berücksichtigt wird. Es hätte nach seiner Auffasssung auch keine zeitliche Dringlichkeit für die Beauftragung vorgelegen. Hinsichtlicht der Beauftragung bittet Herr Dreves um Beantwortung folgender Fragen:

1.       Sind weitere Büros beteiligt / angefragt worden?
2.       Ist vorab eine Kostenkalkulation gemacht worden?
3.       Wer hat den Umfang und die Leistungskriterien festgelegt?
4.       Die Analyse bezieht sich auf eine lückenhafte und teilweise nicht bestätigte Datenlage,
wie wollen wir darauf Einfluss nehmen?
Des Weiteren teilt Herr Dreves mit, dass die WGR bereits jetzt die Belastbarkeit des Gutachtens anzweifelt und sich vorbehält, unter juristischer Begründung ein Nachprüfverfahren anzustreben. Er appeliert an die Gemeindevertreter/Gemeindevertretinnen zusammen eine Stellungnahme zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu erarbeiten.

Herr Kolls teilt hierzu mit, dass Herr Breuer vom Kreisbauamt auf die Abgabe dieser Stellungnahmen hingewiesen hat. Die zeitliche Notwendigkeit liegt vor, da die Stellungnahme Mitte Mai bei der Staatskanzlei vorliegen muss. Die Erstellung dauert auch ca. 4 Wochen. Somit liegt eine zeitliche Dringlichkeit vor.
Zu den Fragen nimmt Herr Kolls wie folgt Stellung:

zu 1.
Das Büro wurde vom Amt aufgrund eingeholter Empfehlungen vorgeschlagen.

zu 2.
Eine Kostenkalkulation wurde nicht gemacht. Die Kostengrundlage ist das Angebot vom Büro OLAF.

zu 3.
Der Umfang und die Leistungskriterien wurden in Abstimmung mit dem Büro, Amtsdirektor und den Bürgermeistern/innen festgelegt.

zu 4.
Die Gemeinde kann im förmlichen Verfahren noch eine abschließende Stellungnahme abgeben. Dabei ist eine weitere oder zusätzliche Beratung noch möglich.

Herr Remitz erläutert kurz die Möglichkeit zur Abgabe einer Vorabstellungnahme sowie einer weiteren Stellungnahme im förmlichen Verfahren. Herr Remitz befürwortet den Vorschlag von Herrn Dreves, dass das Gutachten vor dessen Abgabe im Rahmen einer Sondersitzung in allen Einzelheiten erörtert wird.

Herr Kolls teilt des Weiteren mit, dass Herr Dreves den Vorsitz sowie seinen Sitz im Sozial-, Kultur- und Sportausschuss niedergelegt hat.


Herr Stüve berichtet als Bauausschussvorsitzender über folgende Punkte:

- Verlegung eines Erdkabels
- Ortstermin mit einen Gutachter in der Turnhalle
- Infoveranstaltung der Schl.-Holst Netz AG in Süderbrarup u. a. zum Thema Erneuerung
Straßenbeleuchtung ohne Ausbaubeiträge
- Nächste Bauausschusssitzung Mai/Juni

Herr Schmidt teilt als Finanzausschussvorsitzender mit, dass die TOP der letzten Sitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ein gestellter Zuschussantrag vom Reitverein Damp wurde im Finanzausschuss abgelehnt.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 7. Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung von Rieseby bis Gammelby
Beschlussvorlage - 5/2016
Lt. Vermerk zur Verkehrsschau vom 13.07.2015 soll über eine Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung von Gammelby nach Rieseby nachgedacht werden.
Vorgeschlagen wird die Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h außerorts für alle Fahrzeuge sowie auf 30 km/h innerorts für alle Fahrzeuge.  
Herr Kolls erläutert kurz die Sachlage und die vorgeschlagene Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h außerorts sowie auf 30 km/h innerorts jeweils für alle Fahrzeuge . Die Gemeinde Gammelby hat am 17.03.2016 beschlossen, die Geschwindigkeit außerorts für Pkw's auf 70 km/h und für Lkw's auf 50 km/h zu differenzieren.
Herr Schmidt teilt mit, dass die CDU-Fraktion eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h für Lkw's ablehnt, da dies nur unnötige Schilderkosten verursachen würde. Außerdem wäre es für die Leichtigkeit des Verkehrs hinderlich. Eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Sonderbyer Weg und Sonderby Ortslage auf 30 km/h wäre für die CDU tragbar.
Es wird vorgeschlagen, die Geschwindigkeit außerorts auf 70 km/h und innerorts auf 30 km/h (Sonderbyer Weg und Sonderby Ortslage) zu begrenzen. Dies gilt für Rieseby ab Dorfstraße bis Gemeindegrenze Gammelby.

Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises folgendes zu beantragen: Die Geschwindigkeit außerorts für Pkw's auf 70 km/h, für Lkw's auf 50 km/h und innerorts insgesamt auf 30 km/h (Sonderbyer Weg und Sonderby Ortslage) zu begrenzen. Dies gilt für Rieseby ab Dorfstraße bis Gemeindegrenze Gammelby. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8
Beschlussvorlage - 15/2016
Die Förderrichtlinien des Feuerwehrwesens nach § 31 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 01. Januar 2011 sehen vor, dass Fördermittel nur dann gewährt werden, wenn ein Feuerwehrbedarfsplan in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband erstellt wurde. Dadurch soll erreicht werden, dass die Anschaffungsmaßnahme, die eine Gemeinde plant, aus fachlicher Sicht (einsatztaktisch) erforderlich ist. Des Weiteren ist er als Planungsgrundlage der Gemeinde für das Feuerwehrwesen zu sehen und der Entwicklung der Gemeinde anzupassen und entsprechend fortzuschreiben.
 
Der Gemeindewehrführer Heiko Hoop hat im Rahmen seiner Zuständigkeit einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Rieseby (FF-Rieseby / FF-Zimmert) erstellt. Er dient der Ermittlung einer Sicherheitsbilanz.
 
Nach dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt werden zusätzlich zu den Bemessungswerten als Voraussetzung für die Menschenrettung und Brandbekämpfung bei einem kritischen Wohnungsbrand die Risiken in einer Gemeinde und in den Ausrückbereichen zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge auf Grund von Risikoklassen ermittelt (Sicherheitsbilanz).

Die Gemeindevertretung Rieseby hat den Feuerwehrbedarfsplan am 11.09.2014 zur Kenntnis genommen und diesem zugestimmt. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde zur Beratung über die anzuschaffenden Feuerwehrfahrzeuge an den Finanausauschuss verwiesen. Die Feuerwehren Rieseby und Zimmert sind beauftragt, die notwendigen Leistungsverzeichnisse zu erstellen.

Mit Schreiben vom 12.04.2016 stellt die FF-Rieseby folgenden Antrag auf Ersatzbeschaffung für das vorhandene 28 Jahre alte LF8 Fahrzeug:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,
Bezugnehmend auf die Gemeindevertretersitzung vom 11.09.2014, auf der Sie den Feuerwehrbedarfsplan der FF Rieseby zugestimmt haben, möchten wir eine zeitnahe Ersatzbeschaffung des inzwischen 28 Jahre alten LF 8 anregen. Dies würde bedeuten, dass sich die Anschaffungskosten um einmalig 20.000,- € und die laufenden Unterhaltungskosten um ca. 2.000,- € jährlich reduzieren lassen.
Diese Möglichkeit besteht allerdings - zum aktuellen Zeitpunkt - nur noch bis zum 31.12.2017!
Bis zu diesem Datum gilt eine Ausnahmegenehmigung des Landes Schleswig-Holstein, in der die Zulassung von Euro 5 Motoren noch statthaft ist, danach gilt die Europanorm E 6.
Die Nachteile von E 6 seien nachfolgend aufgeführt:
  • Die bereits erwähnten 20.000,- € in der Anschaffung, die sich aus ca. 12.000,- € für das Fahrgestell und ca. 8.000,-€ Mehrkosten des Aufbauherstellers für erforderliche Umbaumaßnahmen zusammensetzen.
  • 2000,- € Mehrkosten in der jährlichen Unterhaltung, die durch erhöhte Wartungs- und Betriebsmittelkosten entstehen, bei Euro 6-Motoren muss zum Beispiel alle zwei Jahre ein spezieller Partikelfilter getauscht werden.
  • 500 Kg Gewichtsreduzierung der Zuladung, die durch den Verbau der Euro 6- Technik entsteht.
  • Reduzierung des Platzangebotes um ca. 1 m3, ebenfalls zu Lasten der Zulademöglichkeit.
  • Nur ein Fahrgestellbauer bietet noch bis Ende 2018 Euro 5 Fahrgestelle an.
      
Was ist Euro 6 und was bringt es für den Feuerwehrbetrieb:

Euro 6 arbeitet mit dem Kraftstoffzusatz Adblue, der erst ab einer Betriebstemperatur von 300-400 °C seinen Betrieb aufnimmt. In der Zwischenzeit arbeitet das System im Euro 1- Bereich (siehe Anlage 2).

Auf Langstreckenbereichen, wie im normalen LKW-Betrieb üblich, stellt dies kein Problem dar, im Kurzstreckenbereich, wie dem des Feuerwehrwesen, werden diese Temperaturen nie erreicht. Daher muss diese Anlage regeneriert/warmgefahren werden. Dies würde durch fahren einer Strecke von ca. 100 Kilometern oder einer Motorbelastung im Leerlaufbetrieb, für 45 Minuten bei doppelter Leerlaufdrehzahl erreicht. Das beide Verfahren zu einem massiv erhöhten Zeitaufwand für die Gerätewarte und einem erheblichen Mehrverbrauch von Dieselkraftstoff führen, steht wohl außer Frage!
Bei einer Fehlfunktion der Anlage, zum Beispiel bei nicht regelmäßig erfolgter Regeneration, kommt es zu einem Leistungszusammenbruch von ca. 60%. Dies könnte bedeuten, dass wir mit nur 30 Km/h die Einsatzstelle erreichen müssten, was mit den heute geforderten Eintreffzeiten an der Einsatzstelle nicht vereinbar ist!

Des Weiteren möchten wir noch in Puncto Sicherheit darauf hinweisen, dass im Vergleich zu einem neuen Fahrzeug unser LF 8 keine Sicherheitseinrichtung besitzt. Wo jeder, in seinem Privatwagen seit Jahren zur eigenen Sicherheit diverse Airbags bzw. ABS, ESP und Seitenaufprallschutz zu seiner serienmäßigen Ausstattung zählt, suchen wir dieses hier vergebens.
Das größte Sicherheitsdefizit sind die fehlenden Sicherheitsgurte für die gesamte Besatzung. Im Angesicht, dass die Feuerwehr zur jeder Zeit und meist bei schlechten Wetter und Straßenverhältnissen Einsätze bewerkstelligt, sollte die Sicherheit immer im Vordergrund stehen.
Auch mit dem Hintergrund, dass bei einer Sonderrechtsfahrt ein 17-fach höheres Unfallrisiko besteht. Neben der aktiven Wehr benutzt auch die JF das LF 8 zur Ausbildungszwecken innerhalb der Gemeinde und auch die nächste Generation sollte doch heil nach jeder Fahrt zurückkehren. 
Aufgrund des Fahrzeugalters sind diese aufgezeigten Mängel sicherlich schwer bis gar nicht nachrüstbar und bezogen auf den Kostennutzungsfaktor eher unwirtschaftlich.

Um dem aus dem Weg zu gehen, bitten wir, die nötigen Mittel von ca. 310.000,- € für 2017 in den Haushalt einzustellen und beantragen, dass bis dahin 29 Jahre alte LF8 gegen ein LF10 zu ersetzen.

Für Nachfragen und rege Diskussionen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung, freuen uns auf Ihre Rückmeldung und verbleiben,



Mit kameradschaftlichen Grüßen


Heiko Hoop
- Gemeindewehrführer -


Folgende Zeitspannen sind für eine Ersatzbeschaffung eines LF8 / LF10 Fahrzeuges nach dem Gemeindevertreterbeschluss einzuplanen:

- Antrag an den Kreis auf Genehmigung der vorzeitige Beschaffung und Gewährung einer Zuweisung (Bezuschussung) aus der Feuerschutzsteuer 1 Monat
- Europaweites Ausschreibungsverfahren (rechtlich vorgeschrieben) , Submission und Auftragsvergaben 2,5 Monate
- Lieferung eines Fahrgestelles 4 Monate
- Herstellung des Aufbaues (mindestens 12 Monate) 12 Monate Ges. 19,5 Monate
Das Fahrzeug muss nach heutiger Rechtslage, spätestens am 31.12.2017 zugelassen sein!   
Herr Kolls erläutert kurz die Sachlage zur notwendigen Ersatzbeschaffung. Herr Schmidt verweist auf die Diskussion im Finanzausschuss, Fahrzeuge auf 10 Jahre zu finanzieren. Dadurch würde die Gemeinde finanziell beweglicher bleiben. Diese Möglichkeit soll geprüft werden. Der Finanzausschuss hat der Gemeindevertretung die Ersatzbeschaffung empfohlen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Löschfahrzeug LF10 zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Löschfahrzeug LF 10 als Ersatz für das alte LF8 (28 Jahre) für die FF-Rieseby zu beschaffen. Die FF-Rieseby wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das LF10 ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides auf vorzeitige Beschaffung des Kreises Rendsburg-Eckernförde durch die Amtsverwaltung europaweit auszuschreiben. Die Ausgaben in Höhe von 310.000 € werden im Haushalt 2017 veranschlagt. Der Kreiszuschuss in Höhe von 93.000 € wird als Einnahme im Haushalt 2017 veranschlagt. Die Finanzierung der 310.000 € erfolgt gegebenenfalls über einen Kredit.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung von Haltestellen auf der L283, Höhe Stubbe-Siedlung und in Gegenrichtung der Haltestelle am Segenredder.
Beschlussvorlage - 59/2015
Am 12.01.2016 haben der Amtsdirektor und Herr Andresen einen Besprechungstermin beim Bauamtsleiter des Kreises wahrgenommen. Neben dem Bauamtsleiter, Herrn Dr. Kruse, war auch Herr Nevermann als zuständiger Sachbearbeiter für den ÖPNV sowie Vertreter des LBV-SH anwesend. Gegenstand der Besprechung war der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Kreisgebiet bis 2022. Der Barrierefreie Ausbau wird gefordert aufgrund einer UNO-Konvention und ist nicht diskutabel. Er verlangt den Einbau eines sogenannten Buskappsteins, bestimmter Einrichtungsgegenstände und taktiler Elemente für sehbehinderte Mitmenschen. Neben der Thematik der Barrierefreiheit muss bei der Bewertung des Begehrens zusätzlicher Haltepunkte auch berücksichtigt werden, dass die sichere Erreichbarkeit eines Haltepunktes, insbesondere an qualifizierten Straßen, gewährleistet ist.     
Herr Bürgermeister Kolls informiert darüber, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde bezüglich des Themas "Barrierefreiheit" noch einmal auf die Gemeinden zukommen wird. Es wäre denkbar, dass über diese Haltestelle dann noch einmal zu diskutieren wäre.

Beschluss:
Der Antrag wird zurückgestellt. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag der Fraktion SSW/Grüne zur Beratung des Themas "Entwicklung des Ortsteil Norby"
Beschlussvorlage - 4/2016
Mit Datum vom 03.02.2016 beantragt die Fraktion SSW/Grüne die Aufnahme des Themas

"Entwicklung des Ortsteils Norby"

zur Diskussion und Meinungsfindung der politischen Parteien und Gruppen und ggf. Erteilung von Arbeitsaufträgen an das Amt bzw. denkbaren Beschlussfindung.
Anlass sind Anfragen von Grundstückseigentümern zu gewünschten, angedachten bzw. möglichen weiteren Neubauten von Wohngebäuden (Einfamilienhäusern).
Kern möglicher Diskussion ist: Weitere Entwicklung durch Überplanung, Verdichtung des Ortsteils Norby und Aufgabe des ländlichen Charakters.
Um weiteren Spekulationen den Nährboden zu nehmen, ist unserer Ansicht nach, eine klare Position der Gemeinde erforderlich.  
Bürgermeister Kolls berichtet über ein Gespräch mit der Landesplanungsbehörde hinsichtlich einer weiteren Überplanung des Ortsteil Norby. Auf Nachfrage teilt Herr Kolls mit, dass aktuell in Norby nur 3 Baugrundstück zur Verfügung stehen. Eine Siedlungsverdichtung ist nur am zentralen Ort möglich. Herr Remitz erläutert die aktuelle Planungssituation für Norby und den Hintergrund des Antrages. Er stellt dabei auch die generelle Situation für die anderen Außenbereiche dar.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Siedlungscharakter von Norby nachhaltig zu erhalten. Eine weitere bauliche Verdichtung soll bis auf weiteres vermieden werden. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beseitigung von Bäumen im Bereich Holmbrook
Beschlussvorlage - 10/2016
Im "Holmbrook" stehen zwischen Straße und Gehweg in einer gemeindlichen Grünanlage mehrere Straßenbegleitbäume. Das Wurzelwerk dieser Bäume hat zwischenzeitlich die vorhandene Oberfläche des Gehweges beschädigt und die verlegten Pflastersteine hochgedrückt. Hierdurch ist die Verkehrssicherheit gefährdet.

Da diese Bäume im Bebauungsplan als Straßenbegleitbaum festgesetzt sind, muss vor einer Fällung darüber beraten werden, ob die Bäume dauerhaft beseitigt werden sollen. Die Gemeinde würde sich somit selbst eine Befreiung von diesen Festsetzungen erteilen.
Aktuell ist fraglich, ob eine andere Baumart nachhaltig zu weniger Schäden geführt hätte oder führen würde. Um diesem Problem nicht erneut zu begegnen, könnte eine Kompensation dieses Eingriffs auf dem Klärwerksgelände im Verhältnis 1:2 erfolgen.

Zwei Bäume mussten bereits beseitigt werden, nunmehr gilt es über die übrigen Bäume zu beraten. Eine Fällung von Bäumen ist nur noch bis zum 29.02.2016 zulässig, danach erst wieder ab dem 01.10.2016.  
Herr Kolls erklärt die Notwendigkeit zur Beseitigung der Bäume in der Straße Holmbrook, die in einer gemeindlichen Grünfläche stehen. Herr Remitz schlägt vor, im dortigen Bereich den Fußweg zu entfernen und dadurch die Bäume weiter abseits von der Straße zu pflanzen. Herr Stüwe hält diese Lösung im Hinblick für alte oder gehbehinderte Menschen nicht umsetzbar, da der andere Gehweg für diese Menschen nicht nutzbar ist.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die verkehrsgefährdenden Bäume zu fällen. Als Ausgleich sollen in gleicher Anzahl Bäume gepflanzt werden, die für den Verkehrsraum geeignet sind. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e. V.
Beschlussvorlage - 11/2016
Der Naturkindergarten Rieseby teilt in seinem Antrag mit, dass sich für das Haushaltsjahr 2016 voraussichtlich eine Unterdeckung in Höhe von 20.000,00 Euro ergeben wird.

Der Kindergarten bittet daher um einen Kostenausgleich in Höhe von 20.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2016.

Damit der Kindergartenbetrieb weiterhin aufrecht erhalten werden kann, wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr, das die Unterdeckung von der Gemeinde Rieseby übernommen und im 1. Halbjahr eine Abschlagszahlung in Höhe von 15.000 Euro geleistet wird.
Für das 2. Halbjahr 2016 würde sich dann eine Restzahlung in Höhe von 5.000 Euro ergeben.

Derzeit besuchen insgesamt 20 Kinder, davon 14 Kinder aus Rieseby, den Kindergarten.

Es wurde darum gebeten, einen Vergleich mit dem evangelischen Kindergarten in Rieseby aufzustellen. Gemäß der Vereinbarung aus dem Jahre 1992 werden die laufenden Kosten für Bewirtschaftung und Unterhaltung der Einrichtung (zu denen auch jährlich eine 20%ige Geräte- und Inventarabschreibung und eine 1,4%ige Gebäudeabschreibung gehören, zu 80% durch die Gemeinde (abzgl. Zins- & Tilgungsausgaben) und zu 20% durch die Kirchengemeinde (zzgl- Zins-& Tilgungsausgaben) getragen. Da die Kirchengemeinde das Haushaltsjahr 2015 noch nicht abgerechnet hat, werden nur die Jahre 2014 und 2013 verglichen. Desweiteren wurden die Kosten für ein Kind pro Betreuungsstunde errechnet, da es unterschiedliche Öffnungszeiten im evangelischen und im Naturkindergarten gibt.
Jahr
evangelischer Kindergarten
Naturkindergarten
2013
41,93 € pro Stunde
13,44 € pro Stunde
2014
48,27 € pro Stunde
15,16 € pro Stunde
2015
 
13,60 € pro Stunde
2016
 
16,00 € pro Stunde
Nach Rücksprache mit Frau Ernst liegt die voraussichtliche Unterdeckung für das Jahr 2016 lediglich bei 15.000 €, nicht wie bisher berichtet bei 20.000 €.   
Herr Schmift erläutert kurz den Sachverhalt und die Vorlage. Des Weiteren bittet er, das Wort "Verlust" in der Vorlage durch das Wort "Unterdeckung" zu ersetzen, da dies die korrekte Bezeichnung wäre. Der Finanzausschuss hat empfohlen, dass die Unterdeckung in Höhe von 15.000,- € durch die Gemeinde getragen wird.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die voraussichtliche Unterdeckung des Naturkindergartens Rieseby im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 15.000,00 € zu übernehmen. Dieser wird im 1. Halbjahr 2016 an den Naturkindergarten Rieseby e.V. ausgezahlt.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Vereinbarung über die Durchführung von Betreuungsangeboten an der Grundschule Rieseby als Offene Ganztagsschule durch die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V.
Beschlussvorlage - 12/2016
Die Gemeinde Rieseby steht seit Ende letzten Jahres in Kontakt mit der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. um ein Betreuungsangebot entsprechend einer Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2016/2017 anzubieten.

Durch die Verwaltung wurden die Kosten für die betreute Grundschule in Rieseby für das Jahr 2015 ermittelt. In diesem Jahr standen Einnahmen in Höhe von 19.496,25 € Ausgaben in Höhe von 36.560,89 € entgegen. Der Zuschussbedarf für 2015 durch die Gemeinde betrug daher 17.064,64 €.

Sollte das Angebot durch die Brücke e.V. übernommen werden, würden folgende Kosten auf die Gemeinde zukommen:
Wie in den letzten Jahren auch:
Unterhaltungskosten (13,3%) in Höhe von             1.677,29 €
Bewirtschaftungskosten (13,3%) in Höhe von            4.324,65 €
Verwaltungskosten (75%) in Höhe von             5.290,59 €
                                    11.292,53 €            

Dazu kommt, gemäß der Vereinbarung, ein gedeckelter Zuschuss eines möglichen Fehlbetrages in Höhe von 9.000,- € durch die Gemeinde.
Sollte die Gemeinde weiterhin die Möglichkeit von Ermäßigungen beibehalten wollen, müssen auch diese Beträge von der Gemeinde getragen werden. In den letzten drei Jahren sind folgende Beträge durch die Sozialstaffel und die Geschwisterermäßigung entstanden:
2013 = 1.804,75 €
2014 = 1.882,50 €
2015 = 2.506,50 €

Das Mittagessen soll ab dem nächsten Schuljahr über die Brücke e.V. abgerechnet werden. Die Möglichkeit einer Ermäßigung bleibt hier durch die Bildungsgutschein bestehen.

Für die Gemeinde kommen daher Kosten in Höhe von 11.292,53 € plus (max.) 9.000,- € plus mögliche Sozialstaffelausfälle in Höhe von (geschätzt) 3.000,- € zu. Dies ergibt eine Gesamtsumme von 23.292,53 €, wobei laut Aussage der Brücke e.V. nicht davon auszugehen ist, dass die gedeckelten 9.000 € erreicht werden.

Es werden Vertreter der Brücke e.V. beim Finanzausschuss anwesend sein, um sich vorzustellen und Fragen zu beantworten.   
Herr Kolls berichtet, dass seit letzten Herbst Planungen laufen, eine offene Gantagsschule einzurichten. Die Eltern und die Lehrer haben sich dafür ausgesprochen. Die Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. würde die Nachmittagsbetreuung koordinieren und mit Personal durchführen. Das vorhandene Personal wird durch die Brücke übernommen. Die Elternbeteligung bleibt gleich hoch, würde dann nur, wie auch die Zuschüsse vom Land, an die Brücke fließen. Bei einer Unterdeckung würde die Gemeinde mit maximal 9.000,- € beteiligt werden. Möglich Ausfälle durch die Sozialstaffel wären ebenfalls von der Gemeinde zu tragen. 

Weitere Informationen werden nicht gewünscht.

Beschluss:

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.


Jens Kolls  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer