Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Bürgermeister Jens Kolls |
Gemeindevertreter Roland Axmann |
Gemeindevertreter Detlef Damm |
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves |
Gemeindevertreterin Waltraut Folge |
Gemeindevertreter Roger Indinger |
Gemeindevertreterin Andrea Knippert |
Gemeindevertreter Peter Märten |
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel |
Gemeindevertreter Matthias Remitz |
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt |
Gemeindevertreter Heino Stüve |
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt ) |
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. | Vorstellung der Entwurfsplanung incl. Kostenberechnung der Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg & im Hufeisenweg |
Beschlussvorlage - 32/2017 | |
8. | Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Kläranlage in Bezug auf die Erstellung neuer B-Pläne |
Beschlussvorlage - 36/2017 | |
9. | Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für die Errichtung eines Friedhofes |
Beschlussvorlage - 33/2017 | |
10. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" |
Beschlussvorlage - 21/2017 | |
11. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlch Heidkoppel" |
Beschlussvorlage - 34/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Entsprechende Einwohnerfragen wurden wie folgt beantwortet:
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bürgermeister Kolls berichtet, dass das Land beabsichtigt, den Antrag auf Zurückstellung der Bauanträge "Windkraftanlagen Saxtorf" abzulehnen, da eine Zurückstellung bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht vorgesehen sei. Die Gemeinde müsste einen sogenannten "Angebotsbebauungsplan" aufstellen. Die Gemeinde hat eine Anhörungsfrist bis zum 19.07.2017 erhalten, weshalb der Bürgermeister zum 17.07.2017, 19.00 Uhr, erneut zu einer Sitzung der Gemeindevertretung einladen wird. GV Dreves Antrag, die Angelegenheit dennoch auf die heutige Tagesordnung zu setzen, wird bei 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung mit 10 Nein-Stimmen abgelehnt. TOP12 wird nicht öffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihren Bereichen.
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
GV Dreves weist darauf hin, dass Frau Prof. Dr. Leppin am 17.07. an der Sitzung der Gemeindevertretung teilnehmen sollte, da diverse rechtliche Fragestellungen zu erörtern seien. Seine Frage, weshalb der Essenlieferant für den gemeindlichen Kindergarten so zügig gewechselt werden soll, beantwortet Bürgermeister Kolls mit dem Wunsch der Einrichtung.
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zu TOP 7. | Vorstellung der Entwurfsplanung incl. Kostenberechnung der Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg & im Hufeisenweg |
Beschlussvorlage - 32/2017 In der Beschlussvorlage 17/2017 vom 10.03.2017 und den zugehörigen Protokollen des Bau- und Finanzausschusses sowie der Gemeindevertretung wurde das Projekt und die Veranlassung umfangreich erläutert. Beschlossen wurde, dass das Ingenieurbüro Hauck mit den Planungen beauftragt und das Ergebnis der Planung einschließlich Kostenberechnung im Bauausschuss vorgetragen werden soll. Zwischenzeitlich sind die Planungen gereift und die Kostenberechnung wurde erstellt. Sie endet mit Bruttogesamtkosten von 880.000,00 €. Um hinsichtlich der Bodenverhältnisse und Asphaltzusammensetzungen eindeutige Hinweise zu erhalten, wurde in der 26.KW eine Erkundung durchgeführt. Die Ergebnisse sind insbesondere für die Ausschreibung der Bauleistungen von Bedeutung. Liefert man in der Leistungsbeschreibung keine eindeutigen Angaben, so bietet man den kalkulierenden Bietern Raum für Spekulation. Das wiederum kann zu teuren Nachträgen führen. Das Ingenieurbüro Hauck trägt persönlich vor. Am 21.06.2017 teilte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) schriftlich mit, dass die Asphaltdeckenerneuerungen der Kreisstraßen K83 und K59 in Gänze doch erst 2018 durchgeführt werden. Die bis dahin geplante Deckenerneuerung der Außerortsstecken wird also von Herbst 2017 auch auf 2018 verschoben. Grund ist die lange Vollsperrungszeit von August bis Oktober 2017 der B76 zwischen Kosel und Eckernförde während dessen Sanierung. In dieser Zeit wird eine der Umleitungen über die K83 und K59 durch Rieseby führen. Diese Planänderung des Kreises bzw. des LBVs ändert am Zeitplan der Gemeinde Rieseby hinsichtlich der zu erledigenden Kanalsanierungen nichts. Nichts desto trotz müssen die Bauarbeiten zügig ausgeschrieben und vergeben werden, damit im Herbst 2017 begonnen und im Juni 2018 fertiggestellt werden kann. Herr Andresen empfiehlt vor Beginn der Bauarbeiten die Beweissicherung an markanten Punkten. Dort wo Baugruben dicht an Gebäuden oder hochwertigen Gartenmauern etc. oder in einer großen Tiefe hergestellt werden, empfiehlt es sich, den Istzustand der Objekte durch einen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Dadurch erspart man sich i.d.R. später teure und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen mit Anliegern, die behaupten, ihr Gebäude oder sonstige Bestandteile des Grundstückes hätten durch die Baumaßnahmen Schaden genommen. Bisher wurde im Amt Schlei-Ostsee meist mit Sachverständigen gearbeitet, die im Zweifel auch von Gerichten anerkannt werden, sogenannte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Dieser Sachverständige macht mit den betreffenden Grundstückseigentümern vor der Baumaßnahme einen Termin und fixiert den Status Quo, nicht zuletzt auch über hochauflösende Fotos. Nach Beendigung der Maßnahme besichtigt er die Objekte erneut und fertigt einen Abschlussbericht. Somit ist gewährleistet, dass spätere Ansprüche Dritter abgelehnt werden können. Bei welchen Grundstücken eine Beweissicherung sinnvoll ist, wurde noch nicht ermittelt. Auf der sicheren Seite liegend sollten aber infolge der Länge der Bautrasse Mittel in Höhe von 5 bis 10 Tsd. Euro dafür bereitgestellt werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die berechneten Kosten als Ergebnis der bisherigen Planungen in Höhe von 880.000,00 € zzgl. möglicher PAK-Entsorgungskosten und Kosten für eine Grundwasserabsenkung anzuerkennen. Die Maßnahme soll bis Ende Juni 2018 umgesetzt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Vergaben zu veranlassen und die jeweiligen Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Beweissicherung ist durchzuführen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Kläranlage in Bezug auf die Erstellung neuer B-Pläne |
Beschlussvorlage - 36/2017 Im Kontext der Aufstellung neuer B-Pläne in der Gemeinde Rieseby wird die untere Wasserbehörde des Kreises RD-Eck im Zuge der Behördenbeteiligung einen Nachweis der Reinigungskapazität der Kläranlage verlangen. Die Kenntnis über die Möglichkeit, weitere Anschlüsse an die Kläranlage herstellen zu können, ist von grundlegender Bedeutung. Um diesen Nachweis liefern zu können, bedarf es der Beauftragung eines Fachbüros. Ob der Nachweis im gewünschten Rahmen erbracht werden kann, ist nicht eindeutig vorhersehbar. Die Leistung der abwassertechnischen Nachweise beinhalten:
Der ingenieurtechnische Aufwand für die geschilderten Leistungen beläuft sich auf ca. 7.500 €. Zur Historie: Die Auslastung der Kläranlage Rieseby wurde zuletzt im Jahr 2004 durch eine Messreihe untersucht und durch Erneuerung der Elektro- und Maschinentechnik optimiert. Die Verbesserung der Reinigungsleistung hinsichtlich Gesamtstickstoff wurde erreicht und der Strom- und Fällmittelverbrauch wesentlich reduziert. Die Untersuchungen und der Nachweis erfolgten schon seinerzeit 2004 aufgrund der Erschließung neuer Baugebiete, die mittlerweile nahezu voll bebaut sind.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit der Kläranlage in Auftrag zu geben. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 7.500 € werden anerkannt und im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Es wird angestrebt, den Aufwand später durch den / die Erschließungsträger erstatten zu lassen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für die Errichtung eines Friedhofes |
Beschlussvorlage - 33/2017 Die Kirchengemeinde Rieseby hat die Schließung ihres Friedhofes zum 01.01.2019 beschlossen. Die politische Gemeinde ist daher in der Pflicht, einen eigenen Friedhof vorzuhalten. Für die Einrichtung eines Friedhofes ist ein Bauleitplanverfahren sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zunächst sollen die hierfür erforderlichen Grundlagen (Festlegung eines Standortes, Erstellung eines Vorentwurfes, Bodenuntersuchungen) geschaffen werden.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" |
Beschlussvorlage - 21/2017 Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 07.12.2016 mit der Erweiterung des Baugebietes am Schulenkrug beschäftigt. In gleicher Sitzung wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" gefasst. Zwischenzeitlich ist das Baugesetzbuch (BauGB) novelliert worden. Es besteht nun die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. In diesem Fall ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mehr erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 b BauGB sind für dieses Baugebiet erfüllt. Vorteil für die Gemeinde wäre, dass das Verfahren somit kostengünstiger und zeitsparender aufgestellt werden könnte, da eine Änderung und eine abschließende Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Innenministerium entfallen würden.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlch Heidkoppel" |
Beschlussvorlage - 34/2017 Siehe Beschlussvorlage 21/2017.
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Beschluss: Die Gemeinde hebt den Beschluss vom 07.12.2016 zur Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" auf. Eine Bekanntmachung ist nicht erforderlich, da der Beschluss noch nicht bekannt gemacht worden ist.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.
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Gunnar Bock | Jens Kolls |
Protokollführer | Bürgermeister |