N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 06.07.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreterin Andrea Knippert
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel
Gemeindevertreter Matthias Remitz
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Vorstellung der Entwurfsplanung incl. Kostenberechnung der Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg & im Hufeisenweg
  Beschlussvorlage - 32/2017
8. Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Kläranlage in Bezug auf die Erstellung neuer B-Pläne
  Beschlussvorlage - 36/2017
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für die Errichtung eines Friedhofes
  Beschlussvorlage - 33/2017
10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
  Beschlussvorlage - 21/2017
11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlch Heidkoppel"
  Beschlussvorlage - 34/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Entsprechende Einwohnerfragen wurden wie folgt beantwortet:
  • Bezüglich der Straßenausbaubeitragserhebungspflicht gibt es bisher keine gesetzliche Änderung. Der Koalitionsvertrag wirkt rechtlich nicht auf Gemeinden.
  • Die Kreisstraßenerneuerung der K83 und K59 soll 2018 erfolgen. Teilweise werden auch die Radwege mit erneuert.
  • Gerüchte, die Bundesjugendspiele könnten wegen maroder Sportstätten nicht stattfinden, stimmen nicht. Erneuert werden müssen allein die Absprungbalken der Weitsprunggrube, was in Vorbereitung ist.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Kolls berichtet, dass das Land beabsichtigt, den Antrag auf Zurückstellung der Bauanträge "Windkraftanlagen Saxtorf" abzulehnen, da eine Zurückstellung bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht vorgesehen sei. Die Gemeinde müsste einen sogenannten "Angebotsbebauungsplan" aufstellen. Die Gemeinde hat eine Anhörungsfrist bis zum 19.07.2017 erhalten, weshalb der Bürgermeister zum 17.07.2017, 19.00 Uhr, erneut zu einer Sitzung der Gemeindevertretung einladen wird.
GV Dreves Antrag, die Angelegenheit dennoch auf die heutige Tagesordnung zu setzen, wird bei 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung mit 10 Nein-Stimmen abgelehnt.

TOP12 wird nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihren Bereichen.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
GV Dreves weist darauf hin, dass Frau Prof. Dr. Leppin am 17.07. an der Sitzung der Gemeindevertretung teilnehmen sollte, da diverse rechtliche Fragestellungen zu erörtern seien.

Seine Frage, weshalb der Essenlieferant für den gemeindlichen Kindergarten so zügig gewechselt werden soll, beantwortet Bürgermeister Kolls mit dem Wunsch der Einrichtung.

zu TOP 7. Vorstellung der Entwurfsplanung incl. Kostenberechnung der Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg & im Hufeisenweg
Beschlussvorlage - 32/2017

In der Beschlussvorlage 17/2017 vom 10.03.2017 und den zugehörigen Protokollen des Bau- und Finanzausschusses sowie der Gemeindevertretung wurde das Projekt und die Veranlassung umfangreich erläutert. Beschlossen wurde, dass das Ingenieurbüro Hauck mit den Planungen beauftragt und das Ergebnis der Planung einschließlich Kostenberechnung im Bauausschuss vorgetragen werden soll. Zwischenzeitlich sind die Planungen gereift und die Kostenberechnung wurde erstellt. Sie endet mit Bruttogesamtkosten von 880.000,00 €. Um hinsichtlich der Bodenverhältnisse und Asphaltzusammensetzungen eindeutige Hinweise zu erhalten, wurde in der 26.KW eine Erkundung durchgeführt. Die Ergebnisse sind insbesondere für die Ausschreibung der Bauleistungen von Bedeutung. Liefert man in der Leistungsbeschreibung keine eindeutigen Angaben, so bietet man den kalkulierenden Bietern Raum für Spekulation. Das wiederum kann zu teuren Nachträgen führen.

Das Ingenieurbüro Hauck trägt persönlich vor.

Am 21.06.2017 teilte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) schriftlich mit, dass die Asphaltdeckenerneuerungen der Kreisstraßen K83 und K59 in Gänze doch erst 2018 durchgeführt werden. Die bis dahin geplante Deckenerneuerung der Außerortsstecken wird also von Herbst 2017 auch auf 2018 verschoben. Grund ist die lange Vollsperrungszeit von August bis Oktober 2017 der B76 zwischen Kosel und Eckernförde während dessen Sanierung. In dieser Zeit wird eine der Umleitungen über die K83 und K59 durch Rieseby führen. Diese Planänderung des Kreises bzw. des LBVs ändert am Zeitplan der Gemeinde Rieseby hinsichtlich der zu erledigenden Kanalsanierungen nichts. Nichts desto trotz müssen die Bauarbeiten zügig ausgeschrieben und vergeben werden, damit im Herbst 2017 begonnen und im Juni 2018 fertiggestellt werden kann.

Herr Andresen empfiehlt vor Beginn der Bauarbeiten die Beweissicherung an markanten Punkten. Dort wo Baugruben dicht an Gebäuden oder hochwertigen Gartenmauern etc. oder in einer großen Tiefe hergestellt werden, empfiehlt es sich, den Istzustand der Objekte durch einen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Dadurch erspart man sich i.d.R. später teure und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen mit Anliegern, die behaupten, ihr Gebäude oder sonstige Bestandteile des Grundstückes hätten durch die Baumaßnahmen Schaden genommen. Bisher wurde im Amt Schlei-Ostsee meist mit Sachverständigen gearbeitet, die im Zweifel auch von Gerichten anerkannt werden, sogenannte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Dieser Sachverständige macht mit den betreffenden Grundstückseigentümern vor der Baumaßnahme einen Termin und fixiert den Status Quo, nicht zuletzt auch über hochauflösende Fotos. Nach Beendigung der Maßnahme besichtigt er die Objekte erneut und fertigt einen Abschlussbericht. Somit ist gewährleistet, dass spätere Ansprüche Dritter abgelehnt werden können. Bei welchen Grundstücken eine Beweissicherung sinnvoll ist, wurde noch nicht ermittelt. Auf der sicheren Seite liegend sollten aber infolge der Länge der Bautrasse Mittel in Höhe von 5 bis 10 Tsd. Euro dafür bereitgestellt werden.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, die berechneten Kosten als Ergebnis der bisherigen Planungen in Höhe von 880.000,00 € zzgl. möglicher PAK-Entsorgungskosten und Kosten für eine Grundwasserabsenkung anzuerkennen. Die Maßnahme soll bis Ende Juni 2018 umgesetzt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Vergaben zu veranlassen und die jeweiligen Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Beweissicherung ist durchzuführen.  


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Kläranlage in Bezug auf die Erstellung neuer B-Pläne
Beschlussvorlage - 36/2017
Im Kontext der Aufstellung neuer B-Pläne in der Gemeinde Rieseby wird die untere Wasserbehörde des Kreises RD-Eck im Zuge der Behördenbeteiligung einen Nachweis der Reinigungskapazität der Kläranlage verlangen. Die Kenntnis über die Möglichkeit, weitere Anschlüsse an die Kläranlage herstellen zu können, ist von grundlegender Bedeutung. Um diesen Nachweis liefern zu können, bedarf es der Beauftragung eines Fachbüros. Ob der Nachweis im gewünschten Rahmen erbracht werden kann, ist nicht eindeutig vorhersehbar.

Die Leistung der abwassertechnischen Nachweise beinhalten:
  • Auswertung einer 14-tägigen Messreihe im Zulauf der Kläranlage Rieseby.
  • Biologischer und hydraulischer Nachweis der Kläranlage Rieseby auf Basis der Messergebnisse.
  • Biologischer und hydraulischer Nachweis der Kläranlage Rieseby mit den zusätzlichen Einwohnerwerten aus der neuen Wohnbebauung.
  • Die Berechnungen und Nachweise erfolgen auf Basis der neuen DWA-A 131 aus dem Jahr 2016, deren Berechnungsansätze und Bemessungsparameter sich im Vergleich zur alten ATV-A 131 in einigen wesentlichen Punkten unterscheiden.
  • Besprechung und Abstimmung der Ergebnisse mit der unteren Wasserbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Gemeinde Rieseby.

Der ingenieurtechnische Aufwand für die geschilderten Leistungen beläuft sich auf ca. 7.500 €.

Zur Historie:
Die Auslastung der Kläranlage Rieseby wurde zuletzt im Jahr 2004 durch eine Messreihe untersucht und durch Erneuerung der Elektro- und Maschinentechnik optimiert. Die Verbesserung der Reinigungsleistung hinsichtlich Gesamtstickstoff wurde erreicht und der Strom- und Fällmittelverbrauch wesentlich reduziert. Die Untersuchungen und der Nachweis erfolgten schon seinerzeit 2004 aufgrund der Erschließung neuer Baugebiete, die mittlerweile nahezu voll bebaut sind. 

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit der Kläranlage in Auftrag zu geben. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 7.500 € werden anerkannt und im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Es wird angestrebt, den Aufwand später durch den / die Erschließungsträger erstatten zu lassen. 


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für die Errichtung eines Friedhofes
Beschlussvorlage - 33/2017
Die Kirchengemeinde Rieseby hat die Schließung ihres Friedhofes zum 01.01.2019 beschlossen. Die politische Gemeinde ist daher in der Pflicht, einen eigenen Friedhof vorzuhalten. Für die Einrichtung eines Friedhofes ist ein Bauleitplanverfahren sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zunächst sollen die hierfür erforderlichen Grundlagen (Festlegung eines Standortes, Erstellung eines Vorentwurfes, Bodenuntersuchungen) geschaffen werden.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan soll ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung zwecks Errichtung eines Friedhofes für das Gebiet Petriweg/Schäferkoppel gefasst werden.
  2. Mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Bodengrunduntersuchungen und eine geologische Bewertung vornehmen zu lassen.
  4. Sobald die erforderlichen Daten vorliegen, wird eine Einwohnerversammlung durchgeführt.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
Beschlussvorlage - 21/2017
Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 07.12.2016 mit der Erweiterung des Baugebietes am Schulenkrug beschäftigt. In gleicher Sitzung wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" gefasst.
Zwischenzeitlich ist das Baugesetzbuch (BauGB) novelliert worden. Es besteht nun die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. In diesem Fall ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mehr erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 b BauGB sind für dieses Baugebiet erfüllt.
Vorteil für die Gemeinde wäre, dass das Verfahren somit kostengünstiger und zeitsparender aufgestellt werden könnte, da eine Änderung und eine abschließende Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Innenministerium entfallen würden. 

Beschluss:
  1. Der ursprünglich gefasste Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2016 für den Bebauungsplane Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" wird aufgehoben.
  2. Für das Gebiet "Baugebiet Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"* wird der Bebauungsplan Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB kann gem. § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlch Heidkoppel"
Beschlussvorlage - 34/2017
Siehe Beschlussvorlage 21/2017.

Beschluss:
Die Gemeinde hebt den Beschluss vom 07.12.2016 zur Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" auf. Eine Bekanntmachung ist nicht erforderlich, da der Beschluss noch nicht bekannt gemacht worden ist.    

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.


Gunnar Bock  Jens Kolls 
Protokollführer  Bürgermeister