N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 10.10.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreterin Andrea Knippert
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls (entschuldigt )
Gemeindevertreter Heino Stüve (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 43/2017
8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 "zwischen Dingstock und Am Thiergarten"
  Beschlussvorlage - 46/2017
9. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 44/2017
10. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 45/2017
11. Verkehrsangelegenheiten
11.1 Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der K 83, Dorfstraße, in Höhe des Schulzuganges
  Beschlussvorlage - 41/2017
11.2 Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung der Tempo-30-Zone im Ortsteil Zimmert sowie Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Straßen Schulweg und Dörpstraat
  Beschlussvorlage - 42/2017
11.3 Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Büstorf-Siedlung
  Beschlussvorlage - 47/2017

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Herr Frühling, Sozial-, Kultur- und Sportausschussvorsitzender, schlägt vor, prüfen zu lassen, ob der Rettungsring am Regenrückhaltebecken noch einsatztauglich ist. Herr Bürgermeister Kolls wird entsprechendes veranlassen.

Weitere Fragen werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Dreves stellt im Namen der WGR den Antrag, die Tagesordnung um den TOP "Antrag auf sofortige Vollziehung des Zurückstellungsbescheides durch das LLUR vom 04.09.2017" zu erweitern. Hierzu verweist Herr Dreves auf den vor der Sitzung schriftlich vorgelegten Antrag.Dieser wird dem Protokoll beigefügt. Herr Dreves hält ein sofortiges Handeln der Gemeindevertretung für erforderlich. Herr Kolls teilt mit, dass nach Auskunft des Bauamtsleiters durch den eingereichten Widerspruch kein sofortiges Handeln notwendig ist, da der für das Verfahren erforderliche Erörterungstermin zurückgezogen worden ist und ein neuer noch nicht terminiert ist.
Herr Remitz weist daraufhin, dass das LLUR zum jetzigen Zeitpunkt keine Genehmigung erteilen kann, weil u. a. die Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist..
Herr Schmidt schlägt vor, da die Gemeinde bisher der Rechtsauffassung von Frau Prof. Leppin gefolgt ist, der Empfehlung von Frau Leppin zu folgen, und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Herr Indinger verweist auf die Vereinbarung zwischen den Fraktionen, das Änderungsanträge mindestens 2 Tage vor der Sitzung an die Fraktionen versendet werden sollen. Er schlägt vor, über diesen Antrag abzustimmen.
Herr Kolls verweist hierzu auf die erforderliche Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen gem. § 34 Abs. 4 GO.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Herr Mordhorst teilt als stellvertr. Bauausschussvorsitzender mit, dass die TOP der letzten Bauausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Finanzausschuss hat nicht getagt.

Der Sozial-, Kultur- und Sportausschussvorsitzender, Herr Frühling, berichtet über die im Sommer stattgefundenen Veranstaltungen im Rahmen "Aktion Ferienspaß".

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Herr Remitz fragt nach dem Termin, wann die Fahrradbox am Bahnhof errichtet wird. Herr Kolls teilt mit, dass der Bauantrag dafür zur Genehmigung beim Kreisbauamt vorliegt. Ein Baubeginn wird vermutlich erst in 2018 erfolgen.

Herr Schmidt bittet aufgrund der Anzahl, der in diesem Jahr aufgestellten Plakate darum, nicht genehmigte Plakate durch den Bauhof abnehmen zu lassen. Des weiteren sollen die Aufsteller auf die Beseitigung veraltete Plakate hingewiesen werden.

Herr Kühl bittet um die Mitteillung der Leistungsfähigkeit der gemeindlichen Kläranlage. Herr Kolls informiert hierzu über die Überprüfung der Kläranlage durch das betreuende Ingenieurbüro, welches die Leistungsfähigkeit ermitteln soll. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird darüber berichtet.

Herr Dreves kündigt einen Antrag auf eine Eilsitzung der Gemeindevertretung, aufgrund des heute von der WGR vorgelegten Antrages, an.

zu TOP 7. Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 43/2017
Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 11.12.2012 wurde für die im Gemeindegebiet geplanten Windkraftanlagen ein Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Geltungsbereich stellt dabei noch auf die damals geplanten vorhabenbezogenen Bebauungspläne 17.1 und 17.2 ab.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.07.2017 wurde die Bauleitplanung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auf einen regulären Bebauungsplan (Angebotsplan) umgestellt. In diesem Zusammenhang wurden die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 17.1 und 17.2 zusammengefasst und in der Fläche angepasst.

Da der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem des Bebauungsplanes Nr. 17 nicht mehr übereinstimmt, ist dieser anzupassen.  

Beschluss:
  1. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2012 wird dahingehend angepasst, dass der Geltungsbereich für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby auf den Geltungsbereich* des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 17 "Windpark Rieseby" angepasst wird.
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll ein leistungsfähiges Planungsbüro beauftragt werden. Ggf. noch bestehende Verträge sind zu prüfen.
  1. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

* räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


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Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 "zwischen Dingstock und Am Thiergarten"
Beschlussvorlage - 46/2017
Ein Grundstückseigentümer ist am 23.08.2017 an die Gemeinde mit dem Wunsch auf Bauleitplanung herangetreten. Geplant ist die Schaffung von Wohnraum und die Sicherung eines Floristikbetriebes zwischen Dingstock und Am Thiergarten. Die Fläche war bereits Bestandteil der Innenentwicklungsanalyse. Eine bauliche Entwicklung wurde unter Vorbehalt der Bauleitplanung als grundsätzlich denkbar bewertet.   

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "zwischen Dingstock und Am Thiergarten"* wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum und Sicherung des Floristikbetriebes
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

- * räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 44/2017
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Rieseby hat am 29.12.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte 1996. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Rieseby anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Rieseby.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.

Beschluss:
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 31.07.2017), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.     

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 45/2017
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Rieseby ist aufgrund der Einführung einer Niederschlagswassergebühr neu zu fassen. Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde am 02.12.2003 erlassen.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal 2017 über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2018 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen am Anfang des Jahres 2018 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können.     
Es wird auf die in der Bauausschusssitzung erfolgte Erweiterung des § 11 Abs. 3 hingewiesen. Diese soll gem. Empfehlung des Bauausschusses in die heute zu beschließende Abwasserbeseitigungssatzung übernommen werden.

Beschluss:
Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 31.07.2017) wird mit folgender Änderung beschlossen:

Am Ende von § 11 (3) wird folgender Satz ergänzt:

Hiervon ausgenommen ist die Einleitung von Grundwasser, welches im Rahmen von zeitlich begrenzten Baumaßnahmen anfällt. Dieses darf über einen vorgeschalteten Entwässerungscontainer zur Rückhaltung von Sedimenten in den Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkehrsangelegenheiten

zu TOP 11.1 Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der K 83, Dorfstraße, in Höhe des Schulzuganges
Beschlussvorlage - 41/2017
Am 22.05.2017 wurde von der Gemeinde Rieseby der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 "Rieseby, südlich der Dorfstraße" gefasst.
Um die gefahrlose Ausfahrt aus dem künftigen Baugebiet auf die K 83 zu gewährleisten, sind freizuhaltende Sichtfelder vorgeschrieben.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) ist gegen ein freizuhaltendes Sichtfeld mit einer reduzierten Anfahrtsweite nichts einzuwenden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der K 83 beiderseits des Schulzuganges auf ca. 300 m Länge begrenzt wird.
Es sollte die Empfehlung der Landesregierung Schleswig-Holstein genutzt werden, den Fußgängerverkehr gerade im Bereich von Kindergärten und Schulen sicherer zu machen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der K 83, Dorfstraße, beiderseitig des Schulzuganges auf ca. 300 m zu beantragen. Der genaue Umfang hat sich aus den Anforderungen der Bauleitplanung zu ergeben. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung der Tempo-30-Zone im Ortsteil Zimmert sowie Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Straßen Schulweg und Dörpstraat
Beschlussvorlage - 42/2017
Die Anordnung "Ausweisung einer Tempo-30-Zone" vom 07.12.2000 liegt der Gemeinde Rieseby vor.
In der Verkehrsschau am 22.03.2017 wurde festgestellt, dass die Vorfahrtregelung nicht wie in einer 30 Zone mit "rechts vor links" ausgewiesen ist, sondern durch VZ 205 (Vorfahrt gewähren) und VZ 306 ("Vorfahrtstraße") geregelt wird.
Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Straßen Schulweg und Dörpstraat hat lt. Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Aussicht auf Erfolg.  

Beschluss:
Die Tempo-30-Zone im Ortsteil Zimmert soll bestehen bleiben, die Beschilderung innerhalb der Zone ist umgehend entsprechend anzupassen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Büstorf-Siedlung
Beschlussvorlage - 47/2017
Ein Antrag Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich Büstorf-Siedlung hat nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Aussicht auf Erfolg.
Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wäre lt. Straßenverkehrsordnung nicht zu begründen. Die Geschwindigkeit muss gem. § 3 (1) Straßenverkehrsordnung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Um eine Verkehrsberuhigung im Bereich Büstorf-Siedlung dennoch erreichen zu können, wäre es denkbar, durch Pflanzung von Bäumen eine optische Einengung zu erreichen. In diesem Abschnitt haben in der Vergangenheit große Bäume gestanden, die aus Gründen der Standsicherheit gefällt werden mussten.
Für Bauleitplanungen innerorts sind teilweise Ausgleichsleistungen in Form von Ersatzpflanzungen von Bäumen zu erbringen. Um die Kompensation innerhalb des Gemeindegebiets vorzunehmen, könnten diese, ggf. auch in Form einer Allee, als Straßenbegleitbäume gepflanzt werden. Dies setzt voraus, dass die Bäume auf öffentlichen Grund gepflanzt werden können, und durch die Pflanzung keine Schäden an der Straße oder der angrenzenden Immobilien zu erwarten sind.  

Beschluss:
Es wird zur Verkehrsberuhigung im Bereich Büstorf-Siedlung beschlossen, eine optische Einengung durch die Pflanzung mehrerer Bäume zu erreichen. Die Maßnahme soll dabei durch Ersatzpflanzungen aus anderen Maßnahmen im Gemeindegebiet kompensiert werden. Der genaue Zeitpunkt für die Umsetzung ist daher noch nicht genau zu benennen. Überdies ist die Maßnahme nur dann umzusetzen, wenn sichergestellt werden kann, dass die Bäume auf öffentlichen Grund gepflanzt werden können und durch den Standort keine Schäden am Straßenkörper oder ggf. der angrenzenden Immobilien zu erwarten sind.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jens Kolls  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer