N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 30.03.2010.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Willy Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Detlef Damm
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Raimer Marten
Gemeindevertreterin Ilona Martensen
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Walter Sell (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Gunnar Bock
 Heinz Lindau
Gast Heiko Hoop

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.12.2009
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 5/2010
8. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 4/2010
9. Regionales Tourismuskonzept
  Beschlussvorlage - 26/2009
10. Gemeindezusammenschluss
  Beschlussvorlage - 1/2010
11. Wanderweg Stubbe/Engelsföhr
  Beschlussvorlage - 2/2010
12. Dachflächennutzungsvertrag altengerechte Wohnanlage Schäferkoppel
  Beschlussvorlage - 6/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

  • Frau Kühnke´s Frage, ob der Bürgermeister seitens des Wasser- und Bodenverbandes über den Fischbesatz in der Kriesebyau informiert worden sei, verneint dieser.
  • Jens Koll´s entsprechende Frage für eine Bürgerin, beantwortet der Bürgermeister dahin gehend, dass die Entschlammung und Reinigung des Teiches im Bereich Thiergarten/Saxtorfer Weg demnächst vorgenommen wird.
  • Herrn von Rönn´s Frage nach der Bezahlung des Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich der Mühle Anna beantwortet der Bürgermeister dahin gehend, dass dieser von der Gemeinde (als Eigentümerin der Mühle Anna) gezahlt worden sei.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

  • TOP 7 und 8: Orts- und nicht Gemeindewehrführer
  • TOP 12 „Winterdienst“ wird abgesetzt und in den Bauausschuss verwiesen.
  • der bisherige TOP 13 „Dachflächennutzungsvertrag“ wird öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.12.2009

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister berichtet über folgendes:
  • Dank an Jens Kolls für Krankheitsvertretung und Unterstützung bei den diversen Problemen im Zusammenhang mit dem Winterdienst
  • Dank an Gemeindearbeiter für den Winterdienst - die Kosten betragen lediglich 11.000,00 € und können aus dem laufenden Haushalt getragen werden
  • Diskussion über die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksabwasserleitungen
  • Stand zur Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen
  • Diesjährige Nassabfuhr des Klärschlamms
  • Radwegekonzept des Kreises
  • Ausleihzahlen der Fahrbücherei 2009: 6.200 Bücher, 2008: 5.200 Bücher (+1.000 Ausleihungen)
  • Dorfputz in der Gemeinde

Die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihren Bereichen. Insbesondere weist Jens Kolls darauf hin, dass zwischenzeitlich gebundene Jahrbücher und ein Findbuch öffentlich zur Verfügung stehen.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

GV Dr. Scheller weist auf die schlechte Schneeräumung im Bereich Lindaunis-Kriesebyau und die mangelhafte Postversorgung im Winter in Krieseby hin. Seine Frage nach der sinnvollen Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes wird von GV Schmidt beantwortet.


zu TOP 7. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 5/2010

Die Freiwillige Feuerwehr Rieseby hat auf ihrer Jahreshauptversammlung im Februar 2010 Herrn Claus Martensen zum Ortswehrführer gewählt.
Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Claus Martensen zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Claus Martensen zum Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 4/2010

Die Freiwillige Feuerwehr Rieseby hat auf ihrer Jahreshauptversammlung im Februar 2010 Herrn Heiko Hoop zum stellv. Ortswehrführer gewählt.
Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Heiko Hoop zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Heiko Hoop zum stellv. Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Regionales Tourismuskonzept
Beschlussvorlage - 26/2009

Die Ostseefjord Schlei GmbH hat das Regionale Tourismuskonzept für die Lokale Tourismusorganisation (LTO) der Region Ostseefjord Schlei im Auftrag des Amtes Schlei-Ostsee erstellt. Das Amt war stellvertretend für den Bereich der AktivRegion Schlei-Ostsee e. V. Projektträger.
Die Gesellschafterversammlung der Ostseefjord Schlei GmbH hat das Konzept am 30.11.2009 beschlossen.
Neben der Mitgliedschaft in einer LTO ist ein Tourismuskonzept Voraussetzung für eine evt. touristische Förderung der Region oder von Gemeinden, weshalb den Gemeinden anheim gestellt wird, das vorliegende Tourismuskonzept (mit) zu beschließen.


GV Kolls und Bürgermeister Kempe bemängeln, die Nichtteilnahme der Gemeinde Kosel an der Lokalen Tourismusorganisation Schlei-Region, da die solidarische Vermarktung der Gesamtregion (ohne die Teilung der Halbinsel Schwansen) Sinn machen würde.


Beschluss:

Das Regionale Tourismuskonzept wird beschlossen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gemeindezusammenschluss
Beschlussvorlage - 1/2010

Die Gemeindevertretung Holzdorf hat am 07.12.2009 beschlossen, Gespräche mit den Nachbargemeinden über einen Gemeindezusammenschluss führen zu wollen. Dieses wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und den Nachbargemeinden unverzüglich mitgeteilt.

Zwischenzeitlich hat die Amtsverwaltung verschiedene Grundlagen einer möglichen Fusion sowie diverse Daten der möglichen Partner Damp, Holzdorf, Loose, Rieseby, Thumby und Waabs zusammengetragen. Ein erstes ergänzendes und korrigierendes Abstimmungsgespräch hat gemeinsam mit den Bürgermeistern und ihren Stellvertretern am 24.02.2010 im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden. Im Ergebnis herrschte Einigkeit, dass die Gemeinde Holzdorf die Nachbargemeinden schriftlich bittet, ein evt. Interesse an einem möglichen Gemeindezusammenschluss mitzuteilen. Entsprechende Beschlüsse sollen in den jeweils nächsten Sitzungen der Gemeindevertretungen gefasst werden, so dass noch vor den Sommerferien eine weitere „Kanalisierung“ stattfinden kann.

Während des anstehenden Verfahrens erlangt die Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner eine besondere Bedeutung, weshalb während des gesamten Verfahrens eine aktive Öffentlichkeitsarbeit für eine größtmögliche Transparenz sorgen wird.

Der Präsentation und dem Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages können weitere Einzelheiten entnommen werden.


Beschluss:

Ein Gemeindezusammenschluss mit der Gemeinde Holzdorf oder mehreren Gemeinden kommt in Betracht und soll weiter untersucht und verhandelt werden.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wanderweg Stubbe/Engelsföhr
Beschlussvorlage - 2/2010

Der Eigentümer des Weges Engelsföhr (Stubbe) hat bei der UNB einen Antrag auf Genehmigung der Verlegung des Weges gestellt. Aus naturschutzrechtlicher Sicht kann der Antrag unter Ausübung des Ermessensspielraumes der UNB genehmigt werden. Nach dem Straßen- und Wegegesetz muss die Gemeinde der Verlegung zustimmen.

Die Gemeindevertretung hatte in der vergangenen Sitzung beschlossen, dass vor einer Entscheidung, ein Gespräch mit dem Eigentümer stattfinden sollte. Der Bürgermeister, der Bauausschussvorsitzende und je eine Person aus den Fraktionen wurden beauftragt, ein Gespräch mit dem Grundeigentümer und Antragsteller zu führen, welches zwischenzeitlich stattgefunden hat. Im Ergebnis wurde die Erstellung eines Vereinbarungsentwurfs erbeten, der die dauerhafte Sicherung des Weges beinhalten sollte.

Die SSW-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Angelegenheit öffentlich zu behandeln. Zwar sind Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich nichtöffentlich zu beraten; bei der grundsätzlichen Verlegungsentscheidung eines öffentlichen Wanderweges sieht die Amtsverwaltung jedoch keinen Grund die Angelegenheit nicht öffentlich zu behandeln. Die diesbezügliche Vereinbarung ist jedoch aufgrund einzelvertraglicher Regelung von Grundstücksangelegenheiten Gegenstand eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes. Im öffentlichen Teil ist lediglich die grundsätzliche Beratung über die Zustimmung zur Verlegung des Weges zulässig.



Nachdem die GV keine Bedenken äußert, wird Herrn Dr. Bichmann als Sprecher der Anwohner des Gutes Stubbe Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Herr Dr. Bichmann bittet im Ergebnis um Zustimmung zur Wegeverlegung.

Die Angelegenheit wird ausführlich erörtert.


Beschluss:

Eine Abstimmung soll im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Verlegungsvereinbarung erfolgen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 12. Dachflächennutzungsvertrag altengerechte Wohnanlage Schäferkoppel
Beschlussvorlage - 6/2010

Nachstehender Sachverhalt wurde vom Gemeindevertreter Thomas Puphal dargestellt:

In 20 Minuten strahlt die Sonne so viel Energie auf die Erde, wie die gesamte Weltbevölkerung in einem Jahr verbraucht. Voraussichtlich scheint die Sonne noch 4,5 Mrd. Jahre! Die Vorräte an Kohle, Öl und Gas, ebenso wie an Uran, werden hingegen im Laufe dieses Jahrhunderts weitgehend erschöpft sein. Sollen diese wertvollen Ressourcen auch den nachfolgenden Generationen noch in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, müssen wir unseren Energiebedarf zukünftig aus anderen Quellen decken. In Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse und Erdwärme, den so genannten Erneuerbaren Energien, steckt ein nahezu unerschöpfliches Energiepotenzial. Im Verbund genutzt könnten sie unseren Energiebedarf zukünftig zu 100% decken und zugleich klimaschädliche Umweltbelastungen bei der Energieerzeugung auf ein Minimum reduzieren. Zudem würden so wertvolle Ressourcen geschont werden. Nur diese Form der Energiegewinnung ist zukunftsfähig, denn nur der Einsatz regenerativer Energien ist tatsächlich nachhaltig.

Seit Mitte der 1990er Jahre sind bundesweit hunderte Bürgersolarstromanlagen entstanden. Zwischen 2004 und 2010 wurden auch in Schleswig-Holstein verstärkt Bürgersolaranlagen errichtet und an das Stromnetz angeschlossen. .

Vorgesehen ist, in Rieseby, auf den Dächern der altengerechten Wohnanlage Schäferkoppel, eine Bürgersolaranlage zu errichten. Folgendes bewährte Konzept (bereits 14 Anlagen wurden hiernach projektiert) liegt zugrunde:

Bürger gründen eine Betreibergesellschaft und kaufen günstig eine große Anlage und betreiben diese auf einem angemieteten Dach. Der so erzeugte Strom wird zu 100 % an den örtlichen Energieversorger verkauft. Nach den Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Abnahme des Stroms zu einem festen Preis für 20 Jahre garantiert. Mit ihrer Einlage erwirtschaften die Investoren eine attraktive Rendite. Die ökologischen, ökonomischen und sozialen Effekte dieser Investition sind überaus positiv.

Bisher wurden die Planungen einer Bürgersolaranlage in Rieseby von Seiten der Gemeinde konstruktiv und wohlwollend unterstützt. So hat u. a. bereits am 8. Juli 2009 die Gemeindevertretung Rieseby den Beschluss gefasst, dass die Dachflächen von gemeindeeigenen Gebäuden für eine solare Nutzung zur Verfügung gestellt werden können.

Mit Vorlage des Dachflächennutzungsvertrages und der Grunddienstbarkeit möchte die Bürgersolar Rieseby GbR von diesem Recht gerne Gebrauch machen und unterbreitet der Gemeinde ein Angebot zur Anmietung des Daches zu oben beschriebenem Zweck.

Um einen Anhaltspunkt zur Höhe des Mietzinses zu erhalten sind nachfolgend die Standorte, Anlagengrößen und Mietzins von insgesamt 14 Bürgersolaranlagen aus Schleswig-Holstein aufgeführt (siehe Anlage hierzu). .

Die Ratsversammlung der Stadt Kiel hat im Februar 2010 beschlossen, die Dachflächen der Kommunalen Gebäude für Bürgersolarprojekte kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus dem vorliegenden Mustervertrag. Dieser ist nach Klarheit über die künftigen Vertragspartner in eine einzelvertragliche Grundlage umzuarbeiten und durch die Gemeindevertretung zu beschießen.



Beschluss:

Dem Muster des geänderten Dachnutzungsvertrages sowie den notwendigen Eintragungsbewilligungen wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Johann Willy Kempe  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer