N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 08.12.2011.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Raimer Marten
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Detlef Damm (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Ilona Martensen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Seniorenbeirat Gerhard Nabert

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Kinderbetreuung in der Gemeinde
8. Nutzung der Räume im alten Feuerwehrgerätehaus durch die Jugendfeuerwehr
9. Gemeindezusammenschluss
  Beschlussvorlage - 22/2011
10. 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Rieseby (Straßenreinigungssatzung)
  Beschlussvorlage - 28/2011
11. Erlass einer Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 24/2011
12. Erlass einer Plakatsatzung
13. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 29/2011
14. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 25/2011
15. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 26/2011

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Vom Jugend- und Seniorenbeirat wird kritisiert, dass sie nicht über ihre eigenen Wahltermine informiert wurden. Es wird sich darauf verständigt, die Vorstände künftig rechtzeitig über diese Termine zu informieren.

Herr Nabert bittet aufgrund des Schreibens vom AWR, zur Abfallentsorgung bei schwierigen Straßenverhältnissen, seitens der Gemeinde zentrale Punkte in der Gemeinde zu benennen, wo Mülltonnen und Recyclingsäcke zur Entsorgung gebracht werden können. Dies wird durch Herrn Bürgermeister Kempe zugesagt.

Herr Schöttke erinnert an den versperrten Weg an der Schlei auf dem Grundstück von Herrn Hinneberg. Es wurde zugesagt, diesen freizuhalten. Jetzt versperren dort liegende Boote und ein aufgeschütteter Wall den Weg. Herr Kempe teilt mit, Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen, da diese für diese Angelegenheit zuständig ist.

Des Weiteren fragt Herr Schöttke nach dem möglichen Zusammenschluss mit der Gemeinde Holzdorf, insbesondere nach den Gründen der Gemeinde Holzdorf. Hierzu wird mitgeteilt, dass diese in den Einwohnerversammlungen in den beiden Gemeinden gleich zu Beginn des Jahres dargestellt werden.   

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Bürgermeister Kempe berichtet über folgende Angelegenheiten:
- Fussweg im Greensweg neugepflastert
- Spielplatz Schulenkrug eingeweiht
- Dank an die Eltern aus der Straße „Am Thiergarten“ für eine Spende von ca. 900,-- €
- Hintern Gemeindehaus wurde ein neuer Zaun gezogen
- Aufgrund aufgetretener Wasserschäden in der Schäferkoppel wurde die dortige Drainage
erneuert
- Einbau eines Entlüfters in einer Mietwohnung aufgrund von Belüftungsproblemen
- Konsequentere Überwachung der Maistransporte, notfalls die Polizei einschalten
- Gemeinsames Projekt „Schulsozialarbeit“ mit den Schulen Waabs und Fleckeby
- Vergrößerung Seniorenwohnanlage soll im Frühjahr mit der Landesplanung diskutiert werden
- Gespräch mit der Gemeinde Holzdorf zum Gemeindezusammenschluss

Frau Ruiz teilt mit, dass der Sozialausschuss keine Sitzung hatte.

Herr Kolls informiert als Vorsitzender des Bau-, Wege- u. Umweltausschusses über folgende Punkte:
- Sachstand Erstellung Kanalkataster, Leitungsnetz 5 km länger, 30% -50% mehr
Hausanschlüsse, Zwischenbericht 2012 abwarten, dann weiteres Vorgehen abstimmen
- 2 Termine für verkehrsregelnde Maßnahmen
- Plattenwege kontrolliert, Zwischengrasnarbe wird abgehobelt
- Stellungnahme zur Windenergie wurde 1:1 vom Kreis in seiner Stellungnahme übernommen

Herr Marten verweist auf die heutige Tagesordnung, die die Beratungspunkte der letzten Finanzausschusssitzung enthält. Des Weiteren wurde in der letzten Sitzung über Zuschussanträge beraten und entschieden. 


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 7. Kinderbetreuung in der Gemeinde

Herr Bürgermeister Kempe verweist in dieser Angelegenheit auf den bestehenden gem. letzten Sitzung. Zwischenzeitlich hat es noch Gespräche mit der Kirche gegeben, wodurch ein gemeinsamer Kompromiss gefunden wurde. Die Betreuung wird durch die Kirche bis zum 31.07.2013 erfolgen. Die Betreuung wird zu folgenden Zeiten und monatl. Kosten angeboten:

                                                                                                            U3                        Ü3

vormittags inkl. Mittagessen 07.00 Uhr bis 13:00 Uhr :                        239,- €   138,- €

1. Nachmittagszeit bis 15.00 Uhr                                                            360,- €   200,- €

2. Nachmittagszeit bis 17.00 Uhr                                                            450,- €   250,- €

Das Nachmittagsbetreuungsangebot gilt auch für Kinder aus dem gemeindlichen Kindergarten und dem Naturkindergarten.

Frau Ruiz kritisiert das lange Verfahren zu diesem Ergebniss. Von anwesenden Eltern wird das Angebot als nicht ausreichend bezeichnet, da die Grundschüler unberücksichtigt bleiben. Das Verfahren und die Betreuung der Grundschülern wird kontrovers diskutiert.

Herr Kolls informiert über die Planung einer Betreuung der Grundschüler am Nachmittag. Diese Angelegenheit wird Gegenstand der Beratungen 2012 sein.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Betreung der U3-Kinder vormittags und nachmittags dauerhaft im kirchlichen Kindergarten durchzuführen. Die Ü3-Kinder werden vormittags im kirchlichen und im gemeindlichen Kindergarten betreut (wie bisher). Bis zum 31.07.2013 erfolgt die Nachmittagsbetreuung von Ü3-Kindern im kirchlichen Kindergarten. Ab dem 01.08.2013 wird die gesamte Betreuung für Ü3-Kinder nachmittags im gemeindlichen Kindergarten angeboten. Die soll dann als Ganzjahresbetreuung einschl. Ferien, durchgeführt werden. Die Betreuungszeit muss entsprechend des Bedarfs, bis evtl. max. 17.00 Uhr, festgesetzt werden.





Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Nutzung der Räume im alten Feuerwehrgerätehaus durch die Jugendfeuerwehr

Herr Kempe verweist auf die leerstehenden Räume des Jugendtreffs und die Bemühungen, diesen wieder zu aktivieren. Herr Schmidt stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, die leerstehenden Räume des Jugendtreffs der Jugendfeuerwehr Rieseby zur Nutzung zu überlassen. Herr Kolls stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Stelle des Jugendtreffs wieder auszuschreiben, um ein zusätzliches Angebot für Jugendliche zu haben sowie andere Vereine fragen, ob diese den Jugendtreff gemeinsam nutzen möchten. Desweiteren zu einem runden Tisch für die Nutzung der Räumlichkeiten, auch für Jugendarbeit anderer Jugendgruppen, einzuladen. Die SSW-Fraktion hält eine Belebung des Jugendtreffs durch die Jugendfeuerwehr für sinnvoll. Es werden verschiedene Möglichkeiten der Nutzung der Räume diskutiert.

Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion:

6 Ja-Stimmen                                    7 Nein-Stimmen                                    1 Enthaltung

Der Antrag wurde abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion:

8 Ja-Stimmen                                    6 Nein-Stimmen

Der Antrag wurde angenommen.


Beschluss:
Es wird beschlossen, der Jugendfeuerwehr Rieseby bis auf Widerruf die Räume des Jugendtreffs zur Nutzung zu überlassen.
 


zu TOP 9. Gemeindezusammenschluss
Beschlussvorlage - 22/2011

Die Gemeindevertretung Holzdorf hat am 07.12.2009 beschlossen, Gespräche mit den Nachbargemeinden über einen Gemeindezusammenschluss führen zu wollen. Dieses wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und den Nachbargemeinden unverzüglich mitgeteilt.

Sodann hat die Amtsverwaltung verschiedene Grundlagen einer möglichen Fusion sowie diverse Daten der möglichen Partner Damp, Holzdorf, Loose, Rieseby, Thumby und Waabs zusammengetragen. Ein erstes ergänzendes und korrigierendes Abstimmungsgespräch hat gemeinsam mit den Bürgermeistern und ihren Stellvertretern am 24.02.2010 im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden.

Die Gemeinden Damp, Thumby und Waabs haben zwischenzeitlich erklärt, einen Zusammenschluss derzeit nicht weiter verfolgen zu wollen. Die Gemeindevertretungen Loose und Rieseby haben am 18. bzw. 30.03.2011 jeweils einstimmig beschlossen, dass ein Gemeindezusammenschluss für sie in Betracht kommt, wobei eine konkrete Konstellation noch nicht bekannt war. Vertreter der Gemeinden Holzdorf, Loose und Rieseby haben die Angelegenheit am 21.09.2011 nochmals grundsätzlich erörtert. Im Ergebnis herrschte Einigkeit, dass die Gemeinden nunmehr zügig eine Beratung in ihren Gremien (Fraktionen, Finanzausschüsse, Gemeindevertretungen) vornehmen und zu einer grundsätzlichen Meinungsfindung bezüglich der denkbaren „Dreierlösung“ gelangen. Während dieses Verfahrens ist die Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner bedeutsam, weshalb eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden für eine größtmögliche Transparenz sorgen wird. Dies soll durch öffentliche Behandlung des Themas, eine entsprechende Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen, durch Einwohnerversammlungen oder das persönliche Gespräch erfolgen.

Soweit es zu einer Vereinigung kommen soll, bietet sich der 01.01.2013 an, da wegen der Haushaltsplanung ein Jahresbeginn Sinn macht und im Jahr 2013 Kommunalwahlen stattfinden, die bereits für die Wahl einer gemeinsamen Gemeindevertretung genutzt werden könnten. Folglich sollten die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse möglichst noch in diesem Jahr gefasst werden, um die Zeit bis Herbst 2012 sowohl für „Rückkopplungen“ zu den Bürgern als auch für vertiefende Gespräche nutzen zu können.

Der Präsentation und dem Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages können weitere Einzelheiten entnommen werden.


Herr Kempe informiert die Anwesenden, dass zu einem möglichen Zusammenschluss in der Gemeinde Holzdorf am 09.01.2012 und am 11.01.2012 in der Gemeinde Rieseby eine Einwohnerversammlung stattfinden wird. Es wird für den Bürger nicht teurer, wenn sich 2 arme Gemeinde zusammenschließen. Dadurch entsteht aber auch keine reiche Gemeinde. Die Steuerhebesätze sind ungefähr gleich. Durch den Zusammenschluss sollen die Kindergärten und die Schule in Rieseby gestärkt werden.


Beschluss:

ohne Empfehlung


zu TOP 10. 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Rieseby (Straßenreinigungssatzung)
Beschlussvorlage - 28/2011

In der zur Zeit gültigen Fassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Rieseby ist keine Regelung für verkehrsberuhigten Bereiche enthalten.
Durch die 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung wird die Reinigung, insbesondere der Winterdienst, in verkehrsberuhigten Bereichen geregelt.
Die Gemeinde Rieseby überträgt die Reinigungspflicht in verkehrsberuhigten Bereichen in Frontlänge auf die anliegenden Grundstückseigentümer.

Weiterhin wird durch die 1. Änderung erstmalig die von Schnee zu räumende Breite auf Gehwegen festgelegt.




Herr Kempe verweist auf die Vorlage, und dass durch die Änderung auch die verkehrsberuhigten Straßen von der Straßenreinigungspflicht erfaßt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Rieseby zu erlassen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 24/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 1999 25,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 60,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen.

Die gültige Satzung verliert am 31.12.2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist eine Neufassung zu erlassen.


Hierzu wird auf den vorliegenden Entwurf der Hundesteuersatzung verwiesen. Herr Schmidt schlägt vor, den Absatz 2 des § 5 zu streichen. Herr Kolls schlägt vor, die Satzung in der vorliegenden Form nach der Beschlussvorlage zu beschließen.
Es wird zuerst über die Beschlussvorlage abgestimmt.


Beschluss:

Der Erlass der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.

§ 7 (Steuerermäßigung) ist dahingehend zu ändern, dass die Steuer nicht unter 27,00 € (Verwaltungskosten) ermäßigt wird.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer Plakatsatzung
Herr Schmidt trägt in den Inhalt des vorliegenden Satzungsentwurfs vor, welche vom Arbeitskreis erarbeitet wurde und speziell auf Rieseby abgestimmt ist. Hierbei werden einzelne Fragen zu bestimmten Orten, hinsichtlich der Anbringung von Werbung, beantwortet.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 29/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Schule in Rieseby



Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Wolfgang Hackbarth

stellv. Wahlvorsteher: Robert Schulze

Alle anderen Ämter des Wahlvorstandes sollen mit den Personen besetzt werden, wie bei der letzten Wahl.

Schriftführer/in:            ______________________

stellv. Schriftführer/in: ______________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

Beisitzer/in:            ____________________

                                         
Reserve: ____________________                               


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 25/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Herr Raimer Marten erläutert kurz die Veränderungen durch die Nachtragsplanung gegenüber der Haushaltplanung 2011. Der Finanzausschuss hat einstimmig die Annahme des Nachtragshaushalt empfohlen.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.



Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 26/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Marten informiert über die Eckdaten das Haushaltes 2012. Die von der Gemeinde zu zahlenden Umlagen und die Kosten für Schulen und Kindergärten betragen schon ca. 50 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die Gemeinde Rieseby muss maßvoll haushalten und sorgsam mit ihrer Rücklage umgehen. Frau Ruiz schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Ausgaben zu bilden. Herr Marten unterstützt diesen Vorschlag, sieht es aber als Aufgabe des Finanzausschusses. Er schlägt vor, sobald die Jahresrechnung 2011 vorliegt, die Ausgaben in einer Finanzausschusssitzung zu überprüfen. Des Weiteren teilt Herr Marten mit, dass die Gesamtzahl der im Haushalt ausgewiesenen Stellen aufgrund der Übernahme der Schule auf 8,62 korrigiert werden muss. 


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.139.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               3.139.900,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               318.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               318.200,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         8,62 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          340 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          340 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         340 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Johann Willy Kempe  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer