N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 27.11.2014.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.29 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter/in Frank Dreves
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Protokollführer Jan Andresen
Gast  Architekten Ingenieure Altes Kreishaus
Gast Klaus-Heinrich Delfs
Jugendbeirat Jonna Haulsen
Jugendbeirat (+öffentl. Anlagen) Mona Sengpiehl

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Vorstellung des Sanierungskonzeptes für die Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 55/2014
7. Erweiterung der WCs im Schleikindergarten sowie damit räumliche Verschiebungen
  Beschlussvorlage - 53/2014
8. Antrag der WGR-Fraktion über den Ausschluss von Repowering im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 49/2014
9. Gemeinde Rieseby ohne Pestizide
  Beschlussvorlage - 66/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird ein TOP "Rieseby ohne Pestizide" ergänzt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet:
  • Der Busunternehmer Kreutzer hat schriftlich beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr den mangelhaften Zustand der Landesstraße L 27 und der Kreisstraße K 83 beklagt. Dieses hat das Unternehmen dem Bauausschussvorsitzenden mitgeteilt.
  • Am 27.10.2014 wurde von einem Landwirt auf der Ausgleichsfläche der Schäferkoppel Gülle ausgebracht. Da der Landwirt innerhalb der Verbotsfrist organisch gedüngt hat, wurde durch Dritte Anzeige erstattet. Er muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.


zu TOP 6. Vorstellung des Sanierungskonzeptes für die Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 55/2014

Nachdem im Juni 2014 beschlossen wurde, den Auftrag für die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zu vergeben, liegt nunmehr das Ergebnis vor. Am 03.11.2014 besprechen sich die Architekten, der Bürgermeister, der Bauausschussvorsitzende, der Finanzausschussvorsitzende sowie Herr Andresen und stimmen ab, wie die Vorstellung des Sanierungskonzeptes im Bauausschuss erfolgen soll. Es wird vereinbart, dass den Architekten die Gelegenheit eingeräumt wird, das Ergebnis der Bestandsaufnahme sowie das Sanierungskonzept umfangreich in der Sitzung vorzutragen. Mit dieser Vorlage wird das plakative Ergebnis der Ermittlungen zur Verfügung gestellt. Im Kern werden wie beauftragt verschiedene Sanierungsoptionen gegenübergestellt. Zusammenhänge und Hintergründe werden im Vortrag der Architekten verdeutlicht. Dabei wird oberflächlich auch auf mögliche Förderprogramme eingegangen.
Mit der Vorstellung des Konzeptes sind keine Verpflichtungen zu weiteren Planungen verbunden. Natürlich können die Beratungen ergeben, dass zunächst nichts weiter veranlasst und unternommen wird.
Sollte ein Gemeindevertreter oder ein bürgerliches Mitglied der Gemeindevertretung das Sanierungskonzept in Gänze schon vor der Sitzung einsehen wollen, so kann dieses bei Herrn Andresen vom Amt eingesehen werden.


Einleitend zur Niederschrift zu diesem TOP merkt der Protokollführer an, dass das Protokoll als Beschlussprotokoll geführt wird. Um bei den weiteren Beratungen zu diesem kostenintensiven und über eine lange Zeit währenden Thema rückblickend das Ergebnis der Beratungen dieser Sitzung nachvollziehen zu können, seien einige Stichpunkte benannt. Diese Aufzählung erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
  • Jede Fraktion erhält eine schriftliche Ausfertigung des Sanierungskonzeptes.
  • Alle genannten Kostenschätzungen sind Bruttoherstellungssummen, d.h. einschließlich MwSt. und Nebenkosten (Planungshonoraren).
  • Für die Optionen Neubau sind die Abbruchkosten enthalten.
  • Die Aufteilung der Sanierung in zeitlich versetzte Maßnahmenpakete ist aus verschiedenen Gründen nur bedingt sinnvoll:
    • Auflagen z.B. vom Brandschutz & Unfallschutz greifen in verschiedene Bauteile ein
    • Schnittpunkte der unterschiedlichen Pakete müssen besonders ausgebildet werden
    • Es gibt mehrere Hallensperrungen, in denen kein Sportbetrieb möglich ist. Die Dauer einer Komplettsanierung wird auf ca. 6 Monate, die eines Neubaus auf 12-15 Monate geschätzt. Mehrere Sanierungsabschnitte bedingen mehrere, unterschiedlich lange Sperrungszeiten.
Gleichwohl kann in Abschnitten saniert werden. Allerdings bedarf dieses dann eines höheren Planungsaufwands und Kompromissen in vielerlei Hinsicht.
Es wird angeregt, Planungen zum Abschnittsweise Bau vorzunehmen.
  • Das Gefahrenpotential, welches vom Dach ausgehen könnte, wird erörtert. Eine 100 %-ige Sicherheitsgarantie spricht niemand aus. Die verbauten Spannbetonbalken bergen aber nicht diejenigen Risiken, die von Leimholzbindern ausgehen können.
  • Es wird sich über die EnEV, über kfw-Finanzierungsoptionen und mögliche Förderprogramme unterhalten. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Gemeinde gut daran tut, das Konzept weiter reifen zu lassen, damit man bei einer sich ggf. bietenden Gelegenheit einer Förderung schnell einen Antrag stellen kann. Die vorgetragenen Optionen der Sanierung beinhalten stets einen Wärmeschutzstandard, der die Möglichkeit eröffnet, Kriterien verschiedener Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
  • Die Fragen zur Dauerhaftigkeit einer Sanierung oder eines Neubaus können nicht seriös beantwortet werden. Niemand kann garantieren, dass das Bauwerk nach einer Sanierung 30 Jahre ohne besondere "Zuneigung" überdauert. Baustoffhersteller geben teilweise 10 Jahre Garantie auf ihre Baustoffe, die Bauunternehmer müssen nach VOB einer 4- jährigen  Verjährungsfrist auf Mängelansprüche zustimmen.
  • Es wird angeregt, dass die Nachbargemeinden befragt werden, ob man sich ein interkommunales Projekt vorstellen könne. Ggf. eröffnen sich über eine derart konzipierte Projektidee besondere Fördermöglichkeiten.
  • Es wird angeregt, sämtliche Nutzer der Halle nach den nutzungsspezifischen Bedürfnissen zu befragen. Möglicherweise erfordern die geäußerten Bedürfnisse eine Berücksichtigung bei Geometrie und Ausgestaltung der Planung.

Die Ausschussmitglieder sind sich nach Beendigung des überaus konstruktiven Dialogs einig, dass zunächst in den Fraktionen weiter beraten wird. Die Planer erhalten vorerst keinen weiteren Auftrag. Ihnen wird für die vorgestellte Arbeit gedankt. Zu gegebener Zeit wird der Bauausschussvorsitzende das Thema wieder auf die Agenda setzen.


Beschluss:

-keiner-


zu TOP 7. Erweiterung der WCs im Schleikindergarten sowie damit räumliche Verschiebungen
Beschlussvorlage - 53/2014

Diese Vorlage beinhaltet im Wesentlichen den Vermerk zum Ortstermin der Gemeindevertretung im Schleikindegarten in Rieseby am 27.10.2014, 18:00 Uhr.

Anwesende:
Kindergartenleitung
  • Frau Hansen

Gemeindevertreter und bürgerliche Mitglieder Ausschüsse
  • Herr Kolls
  • Herr Stüve
  • Herr Kühl
  • Frau Scheller
  • Frau Rothe-Pöhls
  • Frau Dr. Knippert
  • Herr Märten
  • Herr Püschel
  • Herr Matz
  • Herr Remitz
  • Herr Schmidt
  • Herr Bohle
  • Herr Verhasselt
Planerin, Hausmeister, Amt und Presse
  • Frau Delfs (Planungsbüro)
  • Herr Hoop (Hausmeister)
  • Herr Andresen (Amt)
  • Herr Messerschmidt (EZ)
  • Herr Krüger (KN)
Zunächst haben alle Anwesenden die Gelegenheit, sich die verschiedenen Räume anzusehen und gezielte Fragen an Frau Hansen zu stellen. Es wird berichtet, dass die beiden Kindergartengruppen gut ausgelastet sind, dass am Mittagessen ca. 18 – 19 Kinder teilnehmen und dass in der Nachmittagsbetreuung rund 25 Kinder untergebracht sind. Frau Delfs bekommt die Gelegenheit, das erarbeitete Konzept vorzutragen.

Das Konzept in Stichworten:
  • Herrichtung der WCs unter Aufrechterhaltung eines Bestands- WCs während der Bauarbeiten
    (Planungsvorgabe: Kinderzahl entsprechend 2 Gruppen, d.h. zweizügig)
    • 6 WCs
    • 4 Waschbecken
    • 1 Waschtisch
    • 1 Wickeltisch
    • Schränke für Reinigungsmittel und Windeln, Handtücher etc.
    • 1 Bodengleiche Dusche
    • Einbeziehung von 2 Fenstern, eines zum Lüften
    • Türen schlagen aus Platzgründen nach außen in den Flur auf
  • Rückbau Garderoben und Schuhborde und Einbau in heutigen Gruppenraum 1
  • Umbau der Türen zum Flur und Schließen der Leichtbauwand zum zukünftigen Gruppenraum 1
  • Anschaffung einer Küchenzeile mit ausreichend Stauraum und einem großen Spülbecken
  • Flur im hinteren Bereich schließen und Abstellraum schaffen
  • Einbau von Akustikdecken
Die Kostenschätzung für die Umsetzung des beschriebenen Konzeptes schließt, wie bereits mit der Beschlussvorlage 35/2014 vorgelegt, mit einer Summe von 120.000 €.

Optional könnte als weitere Maßnahme die Bibliothek als Besprechungsraum und Spielzimmer dem Kindergarten zugeschlagen werden. Die damit verbundenen Kosten wurden in o.g. Vorlage bereits auf rund 16.500 € geschätzt.

Es wurde deutlich, dass im Zuge der Herrichtung der WCs verschiedene Maßnahmen zwingend erforderlich werden. Zusätzlich sind auch Maßnahmen wie z.B. die Akustikdecken in die Kostenschätzung integriert, die im Zweifel aus finanziellen Gründen auch eingespart werden könnten.

Weitere Punkte seien stichwortartig notiert:
  • Die bereits vorhandene Doppeltür zwischen den künftigen Gruppenräumen 1 und 2 ist im Sinne des Kindergartenbetriebs zweckdienlich.
  • Bereits beim Umbau der Vorschule zum Kindergarten in 2012 war bekannt, dass die WCs hergerichtet werden müssen, sofern sich der Kindergarten etabliert. Allerdings war seinerzeit kein so hoher Kostenrahmen im Gespräch. Dieser ergab sich erst nach Berücksichtigung sämtlicher Anregungen und Wünsche.
  • Frau Hansen erklärt, warum der Kindergarten eine Küchenzeile im Essenraum für erforderlich hält.
  • Einige Anwesende geben zu bedenken, dass der Büroraum mit den schmalen Oberlichtern zu wenig Tageslichteinfall hat. Es wird angeregt, normale Fenster einzubauen. Diese Kosten sind bisher noch nicht berücksichtigt.
  • Die Heimaufsicht sowie der Brandschutzingenieur des Kreises RD-Eck werden um Stellungnahme zu den Planungen gebeten.
  • Der Bitte eines Anwesenden, die Planungsvorschriften für Kindergarten-WCs zur Verfügung zu stellen, wurde entsprochen. Herr Hoop Hoop kopiert umgehend drei Exemplare auf dem Schulkopierer. Auf die Mitnahme dieser Kopien wurde nach dem Ortstermin anscheinend verzichtet, denn alle Exemplare blieben liegen.

Seitens einiger Anwesender werden Zweifel an der Kostenberechnung geäußert. Frau Delfs und Herr Andresen erklären, dass die Kostenberechnung nach besten Wissen und Gewissen aufgestellt wurde. Besonders wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ein Umbau immer irgendwelche unvorhergesehenen Situationen mit sich bringt und die damit einhergehenden Kosten nicht im Vorwege schon ignoriert werden dürfen. Ferner wurde berücksichtigt, dass die gute Auslastung der Handwerker derzeit teure Baupreise erwarten lässt.

Seitens einiger Anwesender wurde angeregt, dass doch zunächst Angebote eingeholt werden sollten. Anschließend würde die Gemeindevertretung entscheiden, ob und was gebaut wird. Herr Andresen erklärt, dass diese Vorgehensweise:
  1. gegen Haushaltsrecht und
  2. gegen das Vergaberecht verstößt.
Die Verwaltung lehnt diese Vorgehensweise ab, weil die Firmen, die am Wettbewerb beteiligt werden, davon ausgehen dürfen, dass der wirtschaftlichste Bieter einen Auftrag erhält. Ausschreibungen sind kein probates Mittel, um Kosten zu ermitteln oder kommunale Entscheidungsfindungen zu lenken.

Seitens einiger Anwesender wurde angezweifelt, dass das Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist. Herr Andresen hat sich vergewissert, dass das Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf. Die mit der Einholung der Genehmigung verbundenen Planungskosten sind in die Kostenschätzung einkalkuliert worden und können recht genau mit 500 € angegeben werden.

Abschließend bittet Herr Andresen die Anwesenden Gemeindevertreter darum, genau zu definieren, wie weiter verfahren werden soll. Die Anwesenden kommen überein, dass folgendermaßen fortgefahren werden soll:
  • Fertigen einer Beschlussvorlage für eine Sitzung Ende November / Anfang Dezember 2014
  • Abstimmung der Planung mit der Heimaufsicht und dem Brandschutz
  • Fortführung der Planung in Form der Erstellung einer Kostenberechnung einschließlich eines Bauzeitenplans. Herr Andresen hat mit Frau Delfs am 31.10.2014 besprochen, dass diese Unterlagen beim Amt bis zum 21.11.2014 vorgelegt werden. Früher ist es dem Büro aus Kapazitätsgründen nicht möglich. D.h., das Ergebnis der Kostenberechnung kann in dieser Vorlage noch nicht präsentiert werden.
  • Nach heutigem Ermessen wird die Verdingung der Bauarbeiten bis Ende März 2015 vorgesehen.
  • Nach heutigem Ermessen wird angestrebt, die Maßnahme im groben Zeitfenster der Sommerferien 2015 umzusetzen. Die 6 Wochen Ferien werden nicht ausreichen, so dass die Bauzeit auch auf einige Wochen vor / und / oder nach den Ferien ausgeweitet werden muss.

Ende des Vermerkes zum Ortstermin.

Thema Akustikdecken: Herr Andresen hat den Preis letzter Ausschreibungen recherchiert. Die Decken bestehen aus einer Metallunterkonstruktion für die Decke selbst und die untergehängten Beleuchtungskörper, den zementgebundenen Holzwolleplatten und einer akustischem Dämmauflage sowie einem Rieselschutz. Tatsächlich muss von einem Bruttopreis von rund 100 € pro Quadratmeter zzgl. den Elektrikerkosten ausgegangen werden. Sowohl ein Akustikdeckensegel im neu vorgesehenen Gruppenraum 1 als auch eines im Essensraum hätten je eine Fläche von rund 50 m². D.h. die Kosten belaufen sich je Raum einschließlich dem Elektrikeraufwand auf rund 5.500 € - 6.000 €.
Die Kostenberechnung wird am 21.11.2014 durch Frau Delfs vorgelegt. Bei weitergehendem Interesse kann die Berechnung im Detail ab dem 24.11.2014 bei Herrn Andresen im Amt abgefordert werden. Gleiches gilt für den Bauzeitenplan mit der geschätzten Gesamtbauzeit.


Frau und Herr Delfs Junior erläutern die Planungen. Die Planungen wurden mit dem Brandschutz und der Heimaufsicht des Kreises abgestimmt. Seitens des Brandschutzes wird nur eine zusätzliche Notausgangsleuchte gefordert. Seitens der Heimaufsicht wird die Hinzunahme des optionalen Raum angeregt.
Herr Andresen erklärt, dass finanzielle Einsparungen nur möglich sind, wenn an Leistungen eingespart wird. Es werden einige technische Fragen gestellt und beantwortet. Es werden einige kleine Eigenleistungen durch Bauhof und Hausmeister angeregt. Es wird die Erfordernis verschiedener Einrichtungsgegenstände hinterfragt. Sämtliche Fragen werden beantwortet.
Abschließend wird den Planern für den Vortrag gedankt und folgender Beschlusstext zur Abstimmung gebracht:


Beschluss:

Es wird beschlossen, den vorgestellten Entwurf in die Tat umzusetzen. Das Maßnahmenpaket 2 wird nicht umgesetzt.
Die Kosten in Höhe von 120.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Vermögenshaushalt 2015 eingestellt.
Der Architekt bekommt den Auftrag, die weiteren Planungsschritte auszuführen. Die Verdingung der Bauleistungen soll im Sinne wirtschaftlicher Einheitspreise bis Ende März 2015 erledigt sein. Genehmigungen sind einzuholen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu unterzeichnen. Die Baumaßnahmen mit einer Dauer von insgesamt geschätzt 6 Wochen sollen in der Zeit von 20.07.2015 bis 28.08.2015 durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der WGR-Fraktion über den Ausschluss von Repowering im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 49/2014

Mit Datum vom 07.10.2014 hat die WGR-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

Die Wählergemeinschaft Rieseby beantragt, das so genannte Repowering für das gesamte Gemeindegebiet auszuschließen.

Begründung:
Durch Repowering würde das Orts- und Landschaftsbild wesentlich mehr beeinträchtigt werden und die zukünftige Siedlungsentwicklung der Gemeinde könnte behindert werden. Die Gemeinde Rieseby hat durch die Ausweisung einer Potenzialfläche für Windkraft – gleich welche Höhe die zukünftigen Anlagen haben werden und in welcher Anzahl sie installiert werden – einen mehr als deutlichen Willen zur Energiewende signalisiert. Unter Berücksichtigung möglicher weiterer Windkraftanlagen durch Repowering, sehen wir eine überdurchschnittliche Belastung für Mensch und Natur.


Beschluss:

Die Gemeinde Rieseby schließt Repowering auf dem gesamten Gemeindegebiet aus.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Gemeinde Rieseby ohne Pestizide
Beschlussvorlage - 66/2014

Am 21.05.2014 wurde durch dir Fraktion SSW / Die Grünen um Ergänzung der Tagesordnung u. a. um den Punkt "Gemeinde Rieseby ohne Pestizide" gebeten. Nach kurzer Beratung wurde dieser Tagesordnungspunkt verschoben und soll nun zur Beratung gestellt werden.

Die Fraktion SSW / Die Grünen begründen ihren Antrag wie folgt:
  1. Die biologische Vielfalt ist weltweit in Gefahr, auch in Deutschland.
    Pestizide tragen erheblich zu diesem Verlust bei. Gerade unsere Städte und Dörfer bieten verschiedenste Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen.
  2. Pestizide verschmutzen unsere Gewässer, Böden, Futter- und Lebensmittel.
    Pestizide könne weltweit auch in den entlegensten Gebieten nachgewiesen werden.
  3. Pestizide gefährden unsere Gesundheit.
    Das häufig eingesetzte Herbizid Glyphosat wird mittlerweile mit chronischen Erkrankungen, Störungen des Hormonsystems, Geburtendefekten sowie Krebs und Parkinson in Verbindung gebracht.
  4. Pestizide gefährden unsere Umwelt.
    Sie zerstören die Bodenfruchtbarkeit, sind schädlich für Wasserorganismen und haben negative Auswirkung auf Bienen und andere Insekten sowie Vögel und Säugetiere.
  5. Die Pflege öffentlicher Flächen ist mit alternativen Verfahren ohne den Einsatz von Pestiziden möglich.
    Die Pflichten der Gemeinde müssen dadurch nicht vernachlässigt werden. Dies zeigen Kommunen wie die Städte Münster, Saarbrücken, Tübingen und andere Kommunen, die seit vielen Jahren ohne Pestizide arbeiten.


Beschluss:

Die Gemeinde Rieseby beschließt, dass die Gemeinde:
  1. sich dafür einsetzt, auf allen kommunalen Flächen – auf Kultur- sowie Nicht-Kulturland – auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Da ein vollständiger Verzicht meist erst nach und nach umgesetzt werden kann, wird zu Beginn insbesondere in der Nähe von Kinderspielplätzen, der Schulen, der Kindergärten und der Sportanlagen mit Sporthalle auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet.
  2. den Einwohnern der Gemeinde Rieseby die neuen Maßnahmen durch Öffentlichkeitsarbeit näher bringt, um Beschwerden wegen angeblich "schlechter gepflegter" Flächen zuvorzukommen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender