N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 05.12.2016.

Sitzungsort:  Schleischule, Dorfstraße 29, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Peter Märten (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Ulrich Barkholz
18 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
7. Nutzung gemeindeeigener Immobilien
  Beschlussvorlage - 55/2016
8. Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
  Beschlussvorlage - 51/2016
9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
  Beschlussvorlage - 52/2016
10. Erschließung Neubaugebiet - Bebauunsgplan Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
  Beschlussvorlage - 54/2016
11. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 50/2016
12. Sachstandsbericht zur Inspektion des Regenwasserkanalsystems
  Beschlussvorlage - 36/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Herr Mordhorst bittet in dem Tagesordnungspunkt 7 "Nutzung gemeindeeigener Immobilien" um folgende Änderung:
In dem Satz "Die damalige Arbeitsgruppe, dessen Vorsitz er inne hatte, hat bewusst keine konkreten Empfehlungen ausgesprochen." Das Wort damalige ist zu streichen.

zu TOP 4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
  • Ausschussmitglied Axmann fragt nach, ob bei einer möglichen Umstrukturierung in der Schleischule tatsächlich eine Nutzungsänderung erforderlich wird, da bereits jetzt ähnliche Nutzungen durchgeführt werden. Der Ausschussvorsitzende Stüve weist dazu auf versicherungsrechtliche Gründe hin, die dies erforderlich machen. Bei Einrichtungen der Gemeinde im laufenden Schulbetrieb sind bauliche Trennungen notwendig. Infrastruktur (z.B. Sanitärbereich) muss geschaffen werden, dazu wären die finanziellen Mittel bereitzustellen.
    Ausschussmitglied Remitz macht deutlich, dass versicherungsrechtliche Gründe nicht ausschlaggebend sind. Die Räume im Schulgebäude sind baurechtlich als Schulraum genehmigt. Sollten Teile des Gebäudes aufgrund der Verlagerung der Räume aus der "Alten Post" als Kleiderkammer , Bücherstube oder ähnliches ständig genutzt werden, wird eine nutzungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Für DRK-Veranstaltungen, die momentan in der Schleischule stattfinden, werden Räume außerhalb des Schulbetriebes lediglich zeitweise zur Verfügung gestellt.
  • Ausschussmitglied Axmann bittet um Auskunft bezüglich einer Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes/Discounters im Bereich Ortsausgang/Norby. Der Ausschussvorsitzende weist auf seinen anstehenden Bericht unter TOP 6 hin.

zu TOP 5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Eine Mitglied des Lehrerkollegiums erläutert ausführlich die Vorzüge des musisch-künstlerische Profils der Schleischule und berichtet über in der Vergangenheit dargebotene Projekte. Die vorhandenen Möglichkeiten im musischen Bereich an der Schule tragen zu ihrer Attraktivität des Standortes bei, was auch für die Zukunft nicht außer Acht gelassen werden sollte. Sie fordert den dringenden Erhalt des Musikraumes. Eine mögliche Umstrukturierung der gemeindlichen Immobilien sei daher ein Schritt in die falsche Richtung.
  • Eine Einwohnerin bemängelt die Aufstellung der Leitpfosten an der Straße im Bereich Zimmert, im Begegnungsfall können Berührungen der Fahrzeuge nicht ausgeschlossen werden. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass ein Antrag auf Tempo 30 gestellt wurde, eine Entscheidung steht jedoch noch aus. Die Verkehrsteilnehmer halten sich teilweise nicht an die Straßenverkehrsordnung (STVO), vor allem die Fußgänger werden dadurch gefährdet. Die Aufstellung der Leitpfosten als optische Verengung der Straße dient daher zur Entschärfung der verkehrlichen Situation.

zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
  • Die Schneefangzäune Richtung Sönderby wurden mittlerweile aufgestellt. Durch Versätze in der Aufstellung wurde der Wechsel des Wildes berücksichtigt.
  • Auf Anfrage der Fraktion des SSW/Die Grünen kann mitgeteilt werden, dass die Gemeindearbeiter für die Reinigung von Gedenksteinen oder Ähnliches ein Algenmittel benutzen. Round up oder Glyphosat werden nicht zur Grünbekämpfung verwendet.
  • Zwischenzeitlich wurden in der Gemeinde zwei Baugrunduntersuchungen durchgeführt:
  • Die Gemeinde hat eine Untersuchung des neuen Baugebietes südlich "Am Schulenkrug" vornehmen lassen. Nach Einsicht des Ergebnisses kurz vor Beginn dieser Sitzung, kann von tragfähigen Böden ausgegangen werden. Das vollständige Ergebnis wird den Gemeindevertretern als Anlage an dieses Protokoll mitgeteilt.
  • Am Ortsausgang im Bereich Norby hat eine Immobilengesellschaft eine Baugrunduntersuchung durchführen lassen. Das Ergebnis darüber ist nicht bekannt. Diese Firma vermarktet schlüsselfertige Standorte für Lebensmittelmärkte. Bisher gibt es zu dem Thema "Ansiedlung Lebensmittelmarkt" an dieser Stelle nur mündliche Aussagen. Es soll im 1. Quartal 2017 ein offizieller schriftlicher Antrag dazu gestellt werden. Darüber wird dann in der nächsten Bauausschusssitzung berichtet.
Ausschussmitglied Remitz ergänzt zu diesem Thema, dass für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Somit entscheidet die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit, ob es zu einer Realisierung eines Lebensmittelmarktes an dieser Stelle kommt.

zu TOP 7. Nutzung gemeindeeigener Immobilien
Beschlussvorlage - 55/2016
Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 05.10.2016 wurde ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung gemeindeeigener Immobilien beraten. Im Schwerpunkt wurden dabei die Kapazitäten der Schleischule und der Alten Post thematisiert. Aufgrund unterschiedlicher Nutzungsbedarfe wurde beschlossen, dass ein konkretes Raum- und Nutzungskonzept erarbeitet werden soll. Dieses ist dann nach Erstellung in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt dabei vom Bau-, Wege- und Umweltausschuss in Abstimmung mit den betroffenen Nutzern.

Bevor das Konzept erstellt und die Gespräche mit den Nutzern geführt werden, soll sich ein besserer Eindruck von der aktuellen Nutzung und den Räumlichkeiten der Schleischule verschafft werden. Überdies besteht die Möglichkeit im Dialog mit dem Schulleiter weitere Details zu erörtern.

Als nächster Schritt ist dann zu Beginn des Jahres 2017 eine Arbeitssitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses geplant zu der alle betroffenen Nutzer gemeindeeigener Immobilien eingeladen werden. Aus den dann gewonnenen Ergebnissen wird das konkrete Raum- und Nutzungskonzept erarbeitet.  
Der Ausschussvorsitzende dankt dem Schulleiter der Schleischule für die Möglichkeit der Einsichtnahme der Räumlichkeiten. Er verweist auf den Termin am 12.01.2017 um 19.00 Uhr in der "Alten Post", zudem er hiermit nochmals herzlich einlädt. Hier soll den Nutzern ausführlich Gelegenheit zur Vorstellung ihrer Bedarfe gegeben werden, die dann im Rahmen einer oder mehrer Arbeitssitzungen analysiert und abschließend in den gemeindlichen Gremien beraten und beschlossen werden sollen.
Bisher gibt es keinen politischen Willen zum Verbleib bzw. zur Nutzung der "Alten Post". Keiner der Nutzer soll in der Ausübung seiner Tätigkeiten beschnitten werden, bzw. kein Verein wird "vor die Tür" gesetzt. Es gibt in Rieseby proportional viele gemeindeeigene Immobilien, daher kommen diese Überlegungen für eine Umstrukturierung/Umnutzung überhaupt erst in Betracht. Oberste Priorität bei allen Überlegungen haben jedoch weiterhin der Kindergarten und die Schule.

Der Bürgermeister bietet im Vorwege des Termins im Januar an, die Räumlichkeiten der "Alten Post" einzusehen.

Beschluss:
ohne 

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
Beschlussvorlage - 51/2016
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.07.2016 wurde beschlossen, dass die Gemeinde sich südlich des Baugebietes "Schulenkrug" weiter entwickeln möchte. Ziel der Planung soll die Schaffung von Wohnraum sein. Das Kleingartengelände wurde aufgrund der vorhandenen Nutzung nicht überplant. Sollte sich die Nutzung in diesem Bereich später ändern, wäre dieses Gelände mit einer separaten Bauleitplanung anzupassen. Um eventuell ein Angebot für Familien mit einer geringeren Einkommensstruktur zu schaffen, wäre zu überlegen, ob ein geringer Teil der Grundstücke als Erbpachtgrundstücke angeboten werden soll.

In den einzelne Fraktionen sollte über die Form der Erschließung (Gemeinde/ Dritter) beraten werden.  
Zu Beginn der Beratung beschließen die Ausschussmitglieder einstimmig, die Tagesordnungspunkte 8 und 9 gemeinsam zu beraten.
Herr Remitz weist darauf hin, den Geltungsbereich so zu erweitern, dass das Kleingartengelände miteinbezogen ist. Dies würde bei einer späteren Einbeziehung des Bereiches ein schnelleres Verfahren ermöglichen. Der Ausschussvorsitzende verweist dazu auf einen Beschluss der Gemeindevertretung, der beinhaltet, diesen Bereich bewusst aus dem Geltungsbereich auszuklammern. 

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 11. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"*, umfasst. Der Entwurf des Plangeltungsbereichs wird um das bestehnde Kleingartengelände erweitert. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Bauleitplan soll ermöglichen, im Falle eines Fortfalls der Kleingartennutzung eine wohnbauliche Entwicklung herbeizuführen. Sollte dies im Rahmen des weiteren Verfahrens nicht realisierbar sein, soll das Kleingartengelände als solches in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Das Gebiet wäre nach Aufgabe der Kleingartennutzung durch eine eigenständige Planänderung an die neuen städtebaulichen Ziele anzupassen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)                                                      
  4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  7. Sollte sich die Gemeinde dazu entschließen, die Planung von einem privaten Vorhabenträger durchführen zu lassen, ist ein Kostenerstattungsvertrag mit diesem abzuschließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
Beschlussvorlage - 52/2016
Siehe Beschlussvorlage 51/2016.  

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"* wird der Bebauungsplan Nr. 20 aufgestellt. Der Entwurf des Plangeltungsbereichs wird um das bestehnde Kleingartengelände erweitert. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Bauleitplan soll ermöglichen, im Falle eines Fortfalls der Kleingartennutzung eine wohnbauliche Entwicklung herbeizuführen. Sollte dies im Rahmen des weiteren Verfahrens nicht realisierbar sein, soll das Kleingartengelände als solches in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Das Gebiet wäre nach Aufgabe der Kleingartennutzung durch eine eigenständige Planänderung an die neuen städtebaulichen Ziele anzupassen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  7. Sollte sich die Gemeinde dazu entschließen, die Planung von einem privaten Vorhabenträger durchführen zu lassen, ist ein Kostenerstattungsvertrag mit diesem abzuschließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erschließung Neubaugebiet - Bebauunsgplan Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
Beschlussvorlage - 54/2016
Am 21.07.2016 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung über die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet Rieseby beraten. Neben den Aufstellungsbeschlüssen für die notwendigen Bauleitpläne wurde auch über die Frage der Erschließung dieses Gebiets beraten. Da es sich bei dem betroffenen Grundstück um gemeindeeigenen Grund und Boden handelt, bestünde durchaus die Möglichkeit, dass die Gemeinde das Gebiet selbst erschließt und vermarktet. Bei dieser Vorgehensweise wäre die Gemeinde Herr des Verfahrens und Entscheidungsträger bei der Grundstücksvergabe. Alternativ wäre auch eine Erschließung durch einen Dritten möglich. Die Gemeinde würde den Grund und Boden als Bauerwartungsland veräußern und hätte mit der weiteren Umsetzung und den Grundstücksvergaben keine Berührungspunkte. Beide Varianten sind denkbar und haben ihre Vor- und Nachteile.

Sofern die Gemeinde selbst erschließt, hat sie alle Kosten zu tragen und refinanziert diese aus der Vermarktung der Grundstücke. Je nach Aufwand der Erschließung stellt sich ein entsprechender Gewinn dar. Bei einer Erschließung durch Dritte reduziert sich der Gewinn durch den reinen Verkaufserlös des Grundstücks als Bauerwartungsland.

Für den Fall, dass die Gemeinde eine Erschließung durch einen Dritten favorisiert, wäre zu klären, wie weiter verfahren werden soll. Es wären mit verschiedenen Vorhabenträgern Gespräche zur geplanten Erschließung sowie zu den Kaufpreisen zu führen.

Die beschlossenen Baugrunduntersuchungen sind beauftragt. Die Umsetzung konnte aufgrund der Ernte erst verspätet umgesetzt werden. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen.
In den Fraktionen sollte über die weitere Vorgehensweise beraten werden. Da das weitere Verfahren von der Entscheidung über einen Erschließungsträger abhängt, gilt es hierüber eine abschließende Entscheidung herbeizuführen. 
Der Ausschussvorsitzende hält nochmals fest, dass sich die Fläche im Eigentum der Gemeinde befindet und der Baugrund gemäß Baugrunduntersuchung nicht belastet und tragfähig ist. Daher sollte die Vermarktung der Grundstücke durch die Gemeinde selbst erfolgen.
Um auch jungen Familien den Bau eines eigenen Hauses zu ermöglichen, wird im Ausschuss über die Bereitstellung von Erbpachtgrundstücken diskutiert, letztendlich wird darüber keine Entscheidung getroffen.
Ausschussmitglied Schmidt plädiert für die Vergabe an einen Erschließungsträger, wobei die Fläche des Baugebietes zum Preis für Bauerwartungsland an diesen veräußert wird. 

Beschluss:
Das Neubaugebiet für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" soll durch die Gemeinde selbst erschlossen werden.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 50/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass eine Beschlussempfehlung vor Veröffentlichung des Teilregionalplanes "Wind" durch die Landesregierung am 06.12.2016 nicht möglich ist. Dieser Punkt wird daher einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt.

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung hält die Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet tendenziell für (nicht) geboten.
  2. Soweit weitere Gemeinden der Region Schlei-Ostsee einen gleichlautenden Beschluss fassen, soll gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet werden, soweit dieses argumentativ gebietsübergreifend sinnhaft erscheint.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bürgermeistern derjenigen Gemeinden die eine gemeinsame Stellungnahme vorbereiten lassen wollen, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen.

zu TOP 12. Sachstandsbericht zur Inspektion des Regenwasserkanalsystems
Beschlussvorlage - 36/2016
Die im Dezember 2015 beschlossene Erfassung des Niederschlagswassersystems in Rieseby wurde beschlussgemäß begonnen. Die Firma Ex-Rohr hat unterdessen die Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle durchgeführt und abgeschlossen. Nunmehr müssen die gewonnenen Sach- und Zustandsdaten durch das Ingenieurbüro Hauck verarbeitet und in das Kanalkataster eingepflegt weden. Dieses soll bis Ende März 2017 erledigt sein. Anschließend muss die Vermögensbewertung anhand sämtlicher Daten des Kanalkatasters erstellt werden, damit anhand des Ergebnisses abschließend die Gebührenkalkulation für die Zeit ab 01.01.2018 durchgeführt werden kann.

Die Niederschlagsflächenermittlung wird von der Finanzverwaltung derzeit bereits durchgeführt und soweit möglich 2017 vollendet.    
Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister, dass über den Zustand des Regenwasserkanalsystems bisher keine Aussagen getroffen worden sind. Dies kann erst nach Abschluss der Inspektion erfolgen.

Beschluss:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. 


Bärbel Schiewer  Heino Stüve 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender