N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 14.03.2012.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jens Kolls
wählbarer Bürger Bernd Jöhnk
stellv. Auschussvorsitzender Bernd Mordhorst
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
Ausschussmitglied Walter Sell

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Detlef Damm (entschuldigt )
wählbarer Bürger Enriquè Ruiz Hampel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Raimer Marten
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Thomas Puphal
Gemeindevertreter Hans Georg Reimer
Protokollführer Michael Eggers
Gast Hans-Joachim Fischer
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen von Ausschussmitgliedern
7. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 7/2012
8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für den Bereich "Wohnpark Schlei"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 13/2012
9. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
  Beschlussvorlage - 14/2012
10. Umnutzung von Klassenräumen der Schule Rieseby für die Etablierung von weiteren 2 Kindergartengruppen
  Beschlussvorlage - 15/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Eine Einwohnerin erkundigt sich nach der Anzahl der Räumlichkeiten im neu geplanten Kindergarten in Rieseby. Der Ausschussvorsitzende Herr Kolls erläutert anhand einer zeichnerischen Vorlage den derzeitigen Planungssachstand. Es werden keine weiteren Fragen gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende und der Bürgermeister berichten über folgende Geschehnisse im Gemeindegebiet:
  • Aufgrund des milden Winters ergaben sich keine besonderen Ereignisse in Bezug auf den Winterdienst.
  • Ein Starkregenereignis in Pukholt hat im unmittelbaren Grenzbereich einen Teil des Straßenkörpers weggespült. Die Straßensicherheit wurde durch eine beauftragte Tiefbaufirma vorläufig wieder hergestellt.
  • Die Unterhaltung des Bachbettes am Landhaus Lass wird durch den zuständigen Wasser- und Bodenverband geregelt.
  • Ein Entwässerungsproblem durch wild abfließendes Wasser wurde durch Verlängerung eines neu aufgesetzten Knicks behoben.
  • Der durch einen Wall in Stubbe gesperrte Weg wurde fußläufig durch den Eigentümer wieder freigegeben. Der Wall wurde durch den Eigentümer entfernt.
  • Herr Kolls gibt einen Sachstandsbericht über die Ausweisung von Flächen für Windenergie ab. Seitens des Ministeriums ist mit keiner Entscheidung vor Ende März 2012 zu rechnen.
  • Der Bürgermeister, Herr Kempe, berichtet über einen zeitweiligen Stromausfall im Gemeindegbiet Rieseby. Ursächlich dafür waren Schwäne, die in der Nähe des Gutes Rögen in eine Hochspannungsleitung geflogen sind. Der Schaden an der Leitung wurde kurzfristig behoben.     


zu TOP 6. Anfragen von Ausschussmitgliedern

Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.


zu TOP 7. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 7/2012
Die Gemeinde plant die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnpark Schlei“.
Zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) hat u. a. auch die Landesplanungsbehörde Stellung genommen. Hier wurde der Gemeinde dringend geraten, eine Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale vorzunehmen, um auch kleinräumige Entwicklungspotenziale zu identifizieren. Erst nach Vorlage dieser Ausarbeitung wird eine abschließende Stellungnahme vom Land abgegeben.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotentiale werden in die Bauleitplanung einfließen.

Beschluss:
Die festgestellten Innenentwicklungspotenziale werden durch die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für den Bereich "Wohnpark Schlei"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 13/2012
Die Gemeindevertretung hat am 27.09.2011 die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für den Bereich „Wohnpark Schlei“ beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 07.12.2011 eine Stellungnahme abgegeben. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken seitens des Landes - jedoch wird dringend geraten, eine Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale vorzunehmen.

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 01.11.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 12.01.2012.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen haben die Planer Entwurfsfassungen für die 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 16 erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.

Beschluss:
1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet „Wohnpark Schlei“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt:
  • Bei der Außenwandgestaltung soll unter Pkt. 4.2 zusätzlich Holz als Baustoff zugelassen werden.
  • Bei den 7 v. g. Grundstücken wird die maximale Gebäudehöhe unter Pkt. 6.1 auf 9,00 Meter festgesetzt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
Beschlussvorlage - 14/2012

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Rieseby wurden folgende Wege als Kernwege definiert:
  1. Boholm über Zimmert, Büchenau und Buchholz nach Rieseby - alte Bezeichnung GIK 8 (kommt aus der Gemeinde Holzdorf)
  2. von der K 77 Rieseby über Sönderby nach Gammelby - alte Bezeichnung GIK 18 (geht in die Gemeinde Gammelby über)
  3. von Sönderby über Lundshof nach Eschelsmark nach K 83 (geht in die Gemeinde Kosel über)

In Rieseby ist die Besonderheit, dass die Wege 1 und 2 als GIK-Wege alter Klassifizierung eingestuft sind. Daher gelang im vergangenen Jahr beispielsweise auch noch die Bezuschussung der Deckenerneuerungsmaßnahme von Rieseby nach Sönderby aus FAG-Mitteln (Finanzausgleichsgesetz). Gleichermaßen könnte die Bezuschussung auch für den Weg 1 noch möglich sein. Beim Weg 3 wäre derzeit aber nur eine Bezuschussung über die EU denkbar.

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste... und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und / oder der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Kosten für die Erstellung eines Kernwegekonzeptes zu ermitteln. Das Ergebnis wird in der kommenden Sitzungsrunde vorgelegt. Eine Beratung dieses TOPs in der GV ist zunächst nicht erforderlich.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Umnutzung von Klassenräumen der Schule Rieseby für die Etablierung von weiteren 2 Kindergartengruppen
Beschlussvorlage - 15/2012
„Herrichten Kindergarten“

Der nordwestliche Trakt der Schule soll nach der Aufgabe der Hauptschule zum Kindergarten umgenutzt werden. Anliegender Lageplan zeigt die betroffenen Räume (B + C + D + E). Der Raum A wird schon länger als „Vorschule“ genutzt. Für die Umnutzung der Räume zum Kindergarten müssen zunächst verschiedene Voraussetzungen geschaffen werden.
Am 09.02.2012 hat ein Ortstermin mit Frau Sievers vom Fachdienst 3.1 Kinder, Jugend, Sport der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde stattgefunden. Frau Braun vom Amt Schlei-Ostsee sowie Vertreter der Gemeinde und des Kindergartens haben erfahren, welche betrieblichen und baulichen Voraussetzung aus Sicht dieser Fachabteilung des Kreises zu erfüllen sind.

Am 21.02.2012 hat Herr Andresen um einen Termin mit Vertretern der Schule und der Gemeinde gebeten, um Eckpunkte für das weitere Vorgehen zu erfahren. Anwesend waren:
  • Frau Hansen
  • Herr Büßen
  • Herr Kempe
  • Herr Kolls
  • Herr Marten
  • Herr Andresen
  • Herr Bargholz war aus termingründen nicht anwesend

Folgende Themen wurden angerissen:
  • Start des erweiterten Kindergartenbetriebs ist geplant zum 01.08.2012
  • Die Gemeinde Rieseby sollte in den Ausschüssen für Finanzen und Bau sowie in der GV über alle, mit diesen Planungen verbundenen, Konsequenzen beschließen. Dazu sind neben dem Konzept die Kosten von Bedeutung.
  • Damit die Kindergartenkinder nicht unkontrolliert in die Aula der Schule laufen können, soll im Flur zwischen Schule und Kindergarten ein Türelement eingebaut werden.
  • Der ohnehin im vergangenen Jahr angedachte Schallschutz der Decke in der bestehenden Kindergartengruppe soll mit dargestellt werden.
  • Alle Türen müssen mit einem Klemmschutz nachgerüstet werden.
  • Zwischen Raum B und Flur soll wunschgemäß ein Durchbruch geschaffen werden. Damit soll sich der Flur quasi als Aula öffnen (siehe im Lageplan Bezeichnung 3).
  • Im vorderen Flur und im neuen „Aula-Bereich“ sollte ein wischbarer Bodenbelag eingebaut werden (Linoleum oder PVC).
  • Im Eingangsbereich ist eine Windschleuse herzurichten. Möglicherweise lässt sich die vorhandene Schleuse wieder herstellen (siehe im Lageplan Bezeichnung 2, die Türflügel sollen im Keller eingelagert sein). Wahrscheinlich ist die Lage der Schleuse im Flur zu verändern.
  • Die vorhandenen Waschbecken der WCs sind nur mit Kaltwasser versehen. Es soll über Durchlauferhitzer Warmwasser bereit gestellt werden.
  • Die Sanierung der WC-Trennwände soll beraten werden.
  • Der Lehrmittelraum des Physikraums (siehe im Laeplan Bezeichnung E) soll als Büro für den Kindergarten umgenutzt werden. Eine der Türen zu den angrenzenden Räumen ist als Fluchweg zu belassen.
  • Die Einrichtung des Physikraums soll weichen. Herr Andresen regt an, die Einrichtung bei ebay anzubieten, da man in Waabs einen Fachraum über diesen Weg veräußern und damit sinnvoll verwerten konnte.
  • Ein Fluchtwegkonzept muss mit dem Brandschützer der Kreisverwaltung abgestimmt werden. Diese Abstimmung hat zu einem weiteren Ortstermin am Monatg den 27.02.2012 um 15:00 Uhr stattgefunden.

27.02.2012, 15:00 Uhr, Termin mit Herrn Wulff, Brandschutz Kreis RD-Eck
Anwesend waren:
  • Herr Büßen
  • Herr Wulff
  • Herr Andresen

Folgende Dinge werden verlangt:
  • Wände T 30. Die vorhandenen Wände sind aus Gipskarton und dürften daher diesen Ansprüchen genügen.
  • Wenn der Durchbruch zwischen Raum B und Flur erstellt wird, müssen die drei Gruppenräume mit Fluchtwegtüren nach draußen ausgestattet werden (Stichwort „Notwendige Flur“ i.S.d. Brandschutzrichtlinien, siehe Lageplan F1, F2, F3).
  • Alle Räume und der Flur sind mit vernetzten Rauchmeldern auszustatten
  • 3 Feuerlöscher sind vorzuhalten
  • Es ist eine Brandschutzordnung zu erlassen und aufzuhängen. Eine Unterweisung des KiGa-Personals ist durchzuführen.
  • Hinweis am Rande: Sollte ein Schlafraum für Kinder entstehen, so muss die Tür zu diesem Raum einen Glasauschnitt besitzen.

Thema der Unfallkasse Nord:
Es ist ein umzäunter Bereich im Außengelände zu definieren. Dieser soll verhindern, dass Kinder aus dem beaufsichtigten Bereich entweichen können. Da die Unfallkasse Nord ohnehin im Rahmen des Nutzungsänderungsverfahrens bei der Erteilung der Genehmigung beteiligt wird, hat Herr Andresen Herrn Röpnack um eine telefonische Stellungnahme gebeten. Zufälligerweise bietet sich für Herrn Röpnack aufgrund eines Termins in Eckernförde am Dienstag den 06.03.2012 die Gelegenheit, sich die Situation vor Ort anzusehen. Seine Stellungnahme muss zur Sitzung nachgereicht werden.

Thema Nutzungsänderungsantrag:
Der Nutzungsänderungsantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet werden. Da Herr Andresen nach § 65 Abs. 4 und 6 im vorliegenden Fall nicht bauvorlageberechtigt ist, muss ein Architekt mit der Antragsstellung beauftragt werden. Ein diesbezügliches Abstimmungsgespräch mit einem Architekten findet am Mittwoch den 07.03.2012 statt. Auch das Ergebnis dieses Gesprächs muss zur Sitzung nachgeliefert weden.

Thema Vermögensauseinandersetzung mit der Gemeinde Kosel:
Auf Grund der Umnutzung der schulischen Räume zu anderen Zwecken muss sich mit der Gemeinde Kosel geeinigt werden.

Sobald die genaue Art und der Umfang der angestrebten Maßnahmen feststehen, wird Herr Andresen eine Kostenschätzung fertigen und vorlegen. Möglicherweise wird dieses schon zur Bau-, Wege- Umweltausschusssitzung am 14.03.2012 der Fall sein.


“Sanierung von zwei Klassenräumen“

Zuletzt wurde im Herbst 2010 über die Sanierung von 3 Klassenräumen der Schule beraten (2.Klasse + VHS). Aufgrund von stetigen Veränderungen bei der Neuausrichtung der Schule wurde die Umsetzung des seinerzeit gefassten Beschlusses, die Sanierung im Haushalt 2011 zu berücksichtigen, vertagt. Nunmehr wurde Herr Andresen gebeten, dieses Thema erneut mit in den Beratungs- und Beschlussfassungsprozess einzubringen. Seitens derjenigen beim Ortstermin am 21.02.2012 anwesenden Entscheidungsträger sei eine Sanierung der beiden Klassenräume in 2012 innerhalb der Sommerferien als Gesamtmaßnahme mit der Herrichtung des Kindergartens anzustreben. Da im Sachverhalt des Beschlusses zu TOP 7 der Verbandsversammlung vom 20.09.2010 von der Sanierung dreier Räume ausgegangen wurde, wurden seinerzeit Kosten von rund 37.000 € genannt. Bei Fokussierung lediglich auf die beiden Klassenräume der 2. Klasse, muss mit Kosten von rund 27.000 € gerechnet werden.

Beschluss:
„Herrichten Kindergarten“ und “Sanierung von zwei Klassenräumen“

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Räume der Schule als Kindergarten herzurichten. Der Kostenumfang zur Herrichtung von 83.000,- € werden in den Nachtrag 2012 aufgenommen 83.000,- €. Des Weiteren wird beschlossen, die beiden Räume der 2. Klasse entsprechend des Sachverhaltes des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 20.09.2010 zu sanieren. Die erforderlich Mittel von rund 27.000 € werden anerkannt und im Nachtragshaushalt 2012 bereit gestellt. Insgesamt werden Haushaltsmittel von 120.000,- € im Nachtrag 2012 aufgenommen.

Darüberhinaus wird beschlossen, für den ab 01.08.2012 geplanten 2-Gruppenbetrieb, die zu beantragende Nutzungsänderung und Betriebserlaubnis durch die Verwaltung beantragen zu lassen. Gleichzeitig wird ein entsprechenden Kindergartenkonzept erarbeitet.
In diesem Zusammenhang wird der Kirche mitgeteilt, dass die Gemeinde bereit ist, die bestehende Kinderstubengruppe des kirchlichen Kindergartens ab dem 01.08.2012 in den gemeindlichen Kindergartenbetrieb zu übernehmen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Michael Eggers  Jens Kolls 
Verwaltung  Ausschussvorsitzender