N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 15.01.2015.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Kühl
Ausschussmitglied Roger Indinger
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt
Ausschussmitglied (w. B.) Sylvia Feddersen
Ausschussmitglied (w. B.) Ulrich Matz

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter/in Roland Axmann
Gemeindevertreter/in Frank Dreves
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter/in Matthias Remitz
Gemeindevertreter/in Heino Stüve
Protokollführer Jan Andresen
Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Rieseby und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 54/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Ausschussvorsitzender Jürgen Kühl regt an, dass unter TOP 4:" Bericht des Ausschussvorsitzenden" auch Fragen der Gemeindevertreter und anwesenden Bürgerinnen und Bürger gestellt werden können.
Hiergegen ergibt sich kein Widerspruch.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Roger Indinger erscheint verspätet zur Sitzung.

Herr Erichsen gibt das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 bekannt.

Frau Feddersen verläßt die Sitzung.

zu TOP 5. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Rieseby und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 54/2014

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Eine Besonderheit ist in Rieseby, dass beschlussgemäß aus Kostengründen nur die Schmutzwasserkanäle und Anschlussleitungen untersucht wurden. Das Regenwassersystem wurde nur, soweit erkennbar, vermessen.
Das entstandene Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept für die Schmutzwasserkanäle sind nunmehr fertiggestellt. Herr Hauck und Mitarbeiter vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Kiel werden zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung mit den Ausschussvorsitzenden der Gemeindevertretung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.
Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Schmutzwasserkanälen entdeckt und aufgenommen worden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Hauck und Mitarbeiter vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird erläutert werden, in welchem Zustand das Schmutzwasserkanalsystem der Gemeinde Rieseby insgesamt ist und mit welchem, grob geschätztem Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.
Herr Andresen weist deutlich darauf hin, dass die Erfahrung aus fast allen anderen Gemeinden des Amtsgebietes zeigt, dass im Regenwassersystem der größere Sanierungsaufwand zu finden ist. Die Regenwasserkanäle sind i.d.R. älter als die Schmutzwasserkanäle. Vielfach haben sie vor dem Bau der zentralen Ortsentwässerung das aus den Drei-Kammer-Kläranlagen überfließende Abwasser aufgenommen und sind daher durch Betonkorrosion angegriffen. Wenngleich die Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) eine Inspektion der Kanäle auch noch nicht verlangt, so ist dennoch eine Inspektion dringend zu empfehlen. Dieses nicht nur vor dem Hintergrund der Betriebssicherheit, sondern auch vor dem Hintergrund zukünftiger Gebührenstrukturen.

Da das bisher erstellte Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter nach dem Vortrag in der Bauausschusssitzung ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Mit dem Bauhof hat bereits eine Durchsicht stattgefunden. Markierte Punkte könnten dann abschließend vom Büro Hauck geprüft und ggf. angepasst werden.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 unter Zugrundelegung des ermittelten Sanierungsaufwandes ein Honorar von rund 17.500,00 Tsd. € veranschlagt werden.

Besprechung 03.11.2014:
Am 03.11.2014 findet eine Vorbesprechung zu diesem Beratungspunkt statt. Es galt das bisherige Werk zu sichten und eine erste Plausibilität zu attestieren. Anwesend sind Herr Kolls, Herr Stüve, Herr Kühl, Herr Haß, Herr Joswig, Herr Hauck, Herr Oelvitz und Herr Andresen.
Herr Oelvitz trägt sowohl die Bestandspläne als auch das Ergebnis der Zustandsaufnahmen vor. Die Aussagekraft der Pläne ist aufgrund der ausschließlichen Aufnahme des Schmutzwassersystems eingeschränkt.
Als Ergebnis der Zustandsaufnahme wurden lediglich die sogenannten Ojektklassen 3-5 berücksichtigt, d.h. es wurden nur die Schäden mit mittlerer, hoher oder höchster Dringlichkeit bewertet. In der Summe sind Bruttobaukosten in Höhe von rund 960.000 € zzgl. Nebenkosten geschätzt worden.
Im Gespräch tauchte die Frage auf, wo die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Rieseby die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Kanal vorsieht. In § 5.3 ist geregelt, dass der Übergabepunkt maximal einen Meter hinter der Grundstücksgrenze auf dem privaten Grundstück liegt.
Ferner wird erörtert, wie sich der ermittelte Sanierungsaufwand auf die Gebühr auswirken wird. Es wird erläutert, dass die Art der technischen Lösung zur Schadensbeseitigung auch bestimmt, ob der Aufwand abgeschrieben werden kann. Reparaturen sind beispielsweise klassische Unterhaltungsmaßnahmen und werden damit sofort gebührenwirksam. Anders sind Kanalerneuerungen oder auch Inlinersanierungen über ganze Haltungen als Investitionen anzusehen und damit über einen definierten Zeitraum abzuschreiben. Da der Aufwand sich wohl etwa hälftig in Reparaturen und Investitionen aufteilt, werden erhebliche Kosten schnell gebührenwirksam.
Herr Andresen merkt an, dass über das Kanalkataster auch eine Vermögensbewertung als Grundlage für eine Gebühreneinrichtung und / oder -kalkulation erstellt werden kann. Dieses wäre bis dato allerdings nur für den Schmutzwasserbereich möglich, da das Regenwassersystem bisher noch nicht untersucht wurde. Vor diesem Hintergrund wäre eine Beratung über die Untersuchung des Regenwassersystems sinnvoll. Das Planungsbüro wird gebeten, die Kosten für eine Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle zu ermitteln.

Gebühren heute:
Schmutzwassergebühr:2,74 €/m³
Grundgebühr: wird nicht erhoben
Regenwassergebühr: wird nicht erhoben

Bisherige Kosten für die Aufstellung des Katasters:
- Vermessungs- und Planungsdienstleistungen: rund 101.000 €
- Kanalreinigungs- und Inspektionsdienstleistungen: rund 64.000 €
Von den bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 170.000 € sind noch rund 5.000 € verfügbar.

Herr Andresen leitet mit einigen allgemeinen Informationen zur Abwasserbeseitigung und –reinigung in das Thema ein. Herr Oelvitz trägt anhand eines Leinwandvortrags das Ergebnis der Kanalkatasteraufstellung sowie das Sanierungskonzept vor.

Im Protokoll seien nur einige wesentliche Inhalte des Vortrags übernommen.


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Gesamtübersichtsplan


Untersucht wurden rund 10 km SW-Haltungen (beschlussgemäß nur Schmutzwasser), rund 330 Haltungsschächte und rund 625 Anschlusskanäle. Aus den Daten der Vermessung und der Inspektion sind Sachdaten gewonnen und Kanalbestandspläne gefertigt worden.


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Auszug aus dem Bestandsplan 1


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Darstellung der Zuständigkeiten


Herr Oelvitz erläutert, dass aus den aus der Inspektion gewonnenen Zustandsdaten Kanalzustandspläne erstellt worden sind. Die Schäden sind Schadensklassen zugeordnet und im Plan mit unterschiedlicher Färbung dargestellt worden. Dieses allerdings nicht auf Einzelschäden bezogen, sondern aufsummiert auf Objekte (Haltungen, Schächte, Anschlusskanäle) bezogen.

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Auszug aus einem Kanalzustandsplan                                                                        


Herr Oelvitz erläutert die verschiedenen Sanierungsverfahren und deren Auswirkung auf Abschreibungsmöglichkeiten.

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Anschließend wird ein Vergleich zwischen dem Instandhaltungsaufwand im Wohnungsbau und im Kanalbau angestellt. Es wird deutlich, dass das Kanalsystem vergleichsweise Instandhaltungsarm ist. Allerdings bedarf es trotzdem einer gewissen Hingabe, sonst gehen Werte verloren.

Um einen visuellen Eindruck verschiedener Schäden zu vermitteln, zeigt Herr Oelvitz eine Anzahl verschiedener Videos aus Haltungen, Anschlusskanälen und Schächten. Abschließend erläutert er die ermittelten Schätzkosten erforderlicher Sanierungen.

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Sanierungsschätzkosten


Er erklärt, dass bei den Schätzkosten der Schachtsanierungen theoretisch auch der Fokus auf schlimmste Fälle gelegt und somit hier zunächst ein Einsparpotential generiert werden könnte.

Abschließend macht er einen Vorschlag, wie weiter verfahren werden könnte.

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Vorschlag der weiteren Vorgehensweise

Nach dem Vortrag werden Fragen gestellt und, wenn möglich beantwortet. Die Frage, was eine Reinigung und Inspektion des Regenwasserkanalnetzes einschließlich der Grundstücksanschlusskanäle koste, beantwortet Herr Oelvitz mit geschätzt 125.000 €. Diese Zahl wurde auf Basis der bisher vorliegenden Erkenntnisse zum Netz ermittelt. Der Finanzausschussvorsitzende macht deutlich, dass die Gemeinde derzeit noch keine RW- Gebühren erhebt, weil die Abwasserbeseitigungssatzung keine trennende Gebühr regelt. Der Aufwand des Betriebs und der Unterhaltung wird bis dato aus dem allgemeinen Haushalt bestritten. Auf Basis dieser von anderen Gemeindevertretern bestätigten Tatsache wird die Frage gestellt, aus welchen Mitteln denn eine Reinigung und Inspektion des RW-Netzes bezahlt werden solle. Ferner taucht die Frage auf, wie die Vorgehensweise der Einführung einer RW-Gebühr genau aussähe. Da weder Herr Andresen noch Herr Erichsen dieses aus dem Stehgreif ausreichend genau beantworten können, wird der Ausschussvorsitzende und die Veraltung gebeten, diesbzgl. in der kommenden Bauausschusssitzung aufzuklären.
Herr Andresen weist darauf hin, dass bei der Einführung der Doppik auch Kenntnisse über das RW-Kanalnetz vorhanden sein müssen. In den kommenden Jahren wird dieses Thema zwingend auf die Gemeinde zukommen.

Anschließend wird gefragt, ob sich bei offenen Kanalsanierungsverfahren automatisch Straßenausbaumaßnahmen ergeben. Dieses ist nicht grundsätzlich der Fall. In den überwiegenden Fällen der Schäden in Rieseby müssen nur einzelne Kopflöcher erstellt werden.

Abschließend wird der Abstimmungstext erörtert. Man kommt überein, dass dieser zur Abstimmung gebracht wird:

Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Jürgen Kühl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender