Sitzungsort: | im Rieseby Krog, Dorfstraße 37, Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.25 Uhr |
Ausschussvorsitzender Raimer Marten |
wählbarer Bürger Jens Dahl |
Ausschussmitglied Roger Indinger |
Ausschussmitglied Jens Kolls |
stellv. Ausschussvorsitzender Thomas Puphal |
Ausschussmitglied Hans Georg Reimer |
Ausschussmitglied Jürgen Bohle (entschuldigt ) |
Bürgermeister Johann Willy Kempe |
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen |
Gemeindevertreterin Ilona Martensen |
Gemeindevertreter Peter Märten |
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz |
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt |
Gemeindevertreter Walter Sell |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anträge und Anfragen |
6. | Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby |
Beschlussvorlage - 14/2010 | |
7. | Zuschuss der Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit |
Beschlussvorlage - 17/2010 | |
8. | I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2010 |
Beschlussvorlage - 19/2010 | |
9. | Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2011 |
Beschlussvorlage - 13/2010 | |
10. | Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby auf Ersatzbeschaffung des Jugendfeuerwehrfahrzeuges. |
Beschlussvorlage - 15/2010 | |
11. | Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel |
Beschlussvorlage - 16/2010 | |
12. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 18/2010 | |
13. | Zuwendung der Gemeinde zum Jubiläum des Mühlenvereins sowie Renovierungsmaßnahmen im Jahre 2011 |
Beschlussvorlage - 21/2010 | |
14. | Finanzierung Schwarzdeckenerneuerung Verbindungsweg Rieseby-Sönderby" |
15. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 20/2010 |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Ausschussvorsitzender Marten stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt: „Finanzierung Schwarzdeckenerneuerung Verbindungsweg Rieseby-Sönderby“ zu erweitern. Dieser Punkt soll TOP 14 werden. Der bisherige TOP 14 (Erlass Haushaltssatzung 2011) wird dann TOP 15. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 17.06.2010 erhoben. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
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zu TOP 5. | Anträge und Anfragen |
Es werden keine Anfragen und Anträge der Ausschussmitglieder gestellt. |
zu TOP 6. | Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby |
Beschlussvorlage - 14/2010 Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht. Auch im Schuljahr 2010/2011 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zuzeit werden hier 12 Kinder in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut. Aus der Gemeinde Rieseby nahmen 4 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Die Gemeindevertretung ist der Auffassung, dass die Betreuungsmaßnahme in die alleinige Zuständigkeit des Schulträgers fällt. Die Betreuungsmaßnahme wird daher nicht gefördert. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Zuschuss der Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit |
Beschlussvorlage - 17/2010 Die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby beantragt einen Zuschuss für eine Kanufahrt mit Zeltlager im Rahmen einer Ferienfreizeit vom 10.07. - 11.07.2010. Da es keine Richtlinien der Gemeinde für Veranstaltungen der Aktion „Ferienspaß“ gibt, ist im Finanzausschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung über eine Bezuschussung zu beraten. Weitere Informationen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. |
Es wird angeregt, im kommenden Jahr im Rahmen der Aktion Ferienspaß eine Kanu-Tour vorzunehmen. Frau Ruiz soll dieses in ihrem Ausschuss weiter verfolgen. |
Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt, der Kyffhäuser-Kameradschaft einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2010 |
Beschlussvorlage - 19/2010 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan. |
Der Entwurf wird von Herrn Marten und Herrn Erichsen erläutert. Fragen werden beantwortet. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2011 |
Beschlussvorlage - 13/2010 Die dänische Zentralbibliothek beantragt für das Jahr 2011 einen Zuschuss von der Gemeinde. Im Jahr 2009 wurde ein Zuschuss in Höhe von 400,00 € gewährt. Dieser wurde anhand des Zuschusses für den Fahrbücherverein mit 10 % festgesetzt.Es ist jetzt zu beraten, ob für das Jahr 2011 ein Zuschuss gewährt werden soll und ob dieser ebenfalls wieder 10 % dessen betragen soll, was an den Fahrbücherverein gezahlt wurde. |
Von Herrn Pufahl wird angeregt, zu erfragen, wieviel Mittel von dänischer Seite in das Projekt fließen. |
Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt, der dänischen Zentralbibliothek für das Jahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von 440 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby auf Ersatzbeschaffung des Jugendfeuerwehrfahrzeuges. |
Beschlussvorlage - 15/2010 Mit Datum vom 30. Juni 2010 stellt die Freiwillige Feuerwehr Rieseby einen Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für die Jugendfeuerwehr Rieseby. Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby vom 30.06.2010 ist der Vorlage als Anlage, mit einem Angebot über ein Gebrauchtfahrzeug in Höhe von 13.950,00 €, beigefügt. Da im Rahmen der Ersatzbeschaffung ein gebrauchtes Fahrzeug beantragt wird, entfällt die Gewährung einer Zuweisung als Anteilsfinanzierung (bis zu 25%) aus der Feuerschutzsteuer. Eine Bezuschussung im Rahmen der Ersatzbeschaffung ist nur bei einem Mehrzweckfahrzeug (8-Sitzer) möglich. Nach heutigen Standard kostet ein neues MZF ca. 46.000,00 €. Bei einer möglichen Bezuschussung von 25% verbleibt ein Eigenanteil von 34.500,00 € bei der Gemeinde. Ein Vorführfahrzeug wird ebenfalls mit 25% bezuschusst, wenn die Garantiezeiten gleich dem eines Neufahrzeuges sind. Kostengünstiger sind Vorführfahrzeuge selten, da die Fahrzeuge meistens großzügig ausgestattet sind und somit einen höheren Grundpreis haben. |
Ausschussvorsitzender Marten und Bürgermeister Kempe bitten die Feuerwehr die Beschaffung um 1-2 Jahre zu verschieben und zwischenzeitlich auf die Schulbusse zurückzugreifen. Wehrführer Martensen und Gemeindevertreter Kolls halten diesen Weg aus Sicherheitsgründen für nicht sinnvoll. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby wird entsprechend des Antrages vom 30.06.2010 ein gebrauchtes Fahrzeug (9-Sitzer) gekauft. Der Kaufpreis in Höhe von 14.000 € darf nicht überschritten werden. |
Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :4 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 11. | Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel |
Beschlussvorlage - 16/2010 Der Schulverband Rieseby-Kosel wird von den gleichnamigen Gemeinden Rieseby und Kosel getragen. Grundlage der Trägerschaft ist für Rieseby das Gemeindegebiet und für Kosel das Gebiet der ehemaligen Gemeinde und des jetzigen Koseler Ortsteiles Bohnert. Das Schülerverhältnis der Mitgliedsgemeinden hat sich in einem Maße zu „Gunsten“ der Gemeinde Rieseby entwickelt, dass 95 % der Schüler/innen aus Rieseby und lediglich 5 % aus Kosel (Ortsteil Bohnert) kommen. Im gleichen Verhältnis findet die Aufteilung der Schulverbandsumlage statt. Nachdem nunmehr die Hauptschule ausläuft und die Grundschule einzügig weitergeführt wird, reduziert sich die Schülerzahl von ehemals ca. 300 auf ca. 100. Sowohl das Schulgebäude als auch die Schulsporthalle sind für eine Grund- und Hauptschule mit der erstgenannten Größenordnung ausgelegt. Für die Schulsporthalle überwiegt bereits die außerschulische Nutzung durch den TSV Rieseby e. V., der wiederum Unterstützung seitens der Gemeinde Rieseby erfährt. Das Schulgebäude wird derzeit u. a. durch den Kindergarten der Gemeinde Rieseby genutzt und wird künftig (nach Auslaufen der Hauptschule) weiteren außerschulischen Nutzungen zur Verfügung stehen (können/müssen). Die Grundlage für den Schulverband hat sich folglich wesentlich verändert, weshalb die Aufhebung des Verbandes und die Überführung der Trägerschaft der Grundschule Rieseby auf die Gemeinde Rieseby überlegt wird. Folgendes würde sich ändern: Schulverband Rieseby-Kosel Gemeinde Rieseby
unmittelbare finanzielle Auswirkungen: Kosel: Wegfall der Schulverbandsumlage 13.500,00 € Zahlung von Schulkostenbeiträgen 6.235,00 € Kostenvorteil 7.265,00 € Rieseby: Ausgleich des Kostenvorteils Kosel 7.265,00 € Wegfall Aufwandsentschädigung 4.000,00 € Kostennachteil 3.265,00 € Die Schulverbandsversammlung hat sich am 20.09.2010 mit der Angelegenheit befasst. Die Aussprache hat deutlich gemacht, dass die Aufhebung des Schulverbandes allgemein als sinnvoll angesehen wird. Es wurde beschlossen, zunächst eine Beratung in den Gemeinden vorzunehmen. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel wird grundsätzlich zugestimmt. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Aufhebung des Schulverbandes ist zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 18/2010 Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 158 Aktien erwerben. |
Beschluss: Es wird vereinbart, Anfang 2011 die Schleswig-Holstein Netz AG zu einem Infomationsgespräch einzuladen. |
zu TOP 13. | Zuwendung der Gemeinde zum Jubiläum des Mühlenvereins sowie Renovierungsmaßnahmen im Jahre 2011 |
Beschlussvorlage - 21/2010 Der Antrag des Mühlenvereins vom 08.11.2010 auf Sanierung der „Alten Sägerei“ liegt vor. Hier soll die Westfassade gesäubert, geputzt und gestrichen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich laut einem eingeholten Angebot auf 4.736,31 €. Ferner feiert der Mühlenverein im Jahre 2011 sein 100-jähriges Bestehen. |
Beschluss: Die Gesamtkosten für die Sanierung der Westfassade der „Alten Sägerei“ werden von der Gemeinde übernommen und sind in den Haushalt für 2011 einzustellen. Außerdem werden die Verpflegungskosten für die Jubiläumsveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen des Mühlenvereins bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 € von der Gemeinde übernommen. Auch dieser Betrag ist für den Haushalt 2011 vorzusehen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Finanzierung Schwarzdeckenerneuerung Verbindungsweg Rieseby-Sönderby" |
Ausschussvorsitzender Marten berichtet, dass der Bau-, Wege- und Umweltausschuss empfohlen hat, die Maßnahme im Jahre 2011 durchzuführen. Im Haushalt für 2010 sind Bau- und Planungskosten in Höhe von 97.000 € hierfür vorgesehen. Der Kreiszuschuss beträgt 42.000 €. Diese Kosten haben sich verändert. Die Bau- und Planungskosten betragen nunmehr 110.000 € und der Kreiszuschuss 47.500 €. Es wird beschlossen, die gänderten Zahlen in den Haushaltsentwurf für 2011 aufzunehmen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 20/2010 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf des Haushalts 2011 wird von Herrn Marten und Herrn Erichsen erläutert. Im Verwaltungshaushalt sind für Unterhaltungskosten an der Norbyer Mühle bereits 5.000 € vorgesehen. Für das Jubiläum sind weitere 3.000 € (siehe TOP 13) einzuplanen. Die Zuführung vom Vermögenshaushalt verändert sich hierdurch von 55.300 € auf 58.300 € (Seite 43). Im Vermögenshaushalt verändert sich die Zuführung zum Verwaltungshaushalt von 55.300 € auf 58.300 € (Seite 60). Ferner ist ein Kreiszuschuss für die Schwarzdeckenerneuerung Sönderbyer Weg in Höhe von 5.500 € (42.000 € in 2010) einzuplanen. An Ausgaben sind hierfür 13.000 € (97.000 € in 2010) vorzusehen. Die Ersatzbeschaffung Jugendfeuerwehrfahrzeug (Seite 49) wird gestrichen. Die Entnahme aus der Rücklage kann von 69.200 € auf 65.700 € reduziert werden (Seite 60). Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 2.466.400,00 EUR in der Ausgabe auf 2.466.400,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 366.900,00 EUR in der Ausgabe auf 366.900,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 120.000,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 615.900,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,92 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 % 2. Gewerbesteuer 340 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Raimer Marten | Ulrich Erichsen |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |