N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 11.11.2010.

Sitzungsort:  im Rieseby Krog, Dorfstraße 37, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Raimer Marten
wählbarer Bürger Jens Dahl
Ausschussmitglied Roger Indinger
Ausschussmitglied Jens Kolls
stellv. Ausschussvorsitzender Thomas Puphal
Ausschussmitglied Hans Georg Reimer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Jürgen Bohle (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Johann Willy Kempe
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen
Gemeindevertreterin Ilona Martensen
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
  Beschlussvorlage - 14/2010
7. Zuschuss der Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
  Beschlussvorlage - 17/2010
8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 19/2010
9. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2011
  Beschlussvorlage - 13/2010
10. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby auf Ersatzbeschaffung des Jugendfeuerwehrfahrzeuges.
  Beschlussvorlage - 15/2010
11. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
  Beschlussvorlage - 16/2010
12. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 18/2010
13. Zuwendung der Gemeinde zum Jubiläum des Mühlenvereins sowie Renovierungsmaßnahmen im Jahre 2011
  Beschlussvorlage - 21/2010
14. Finanzierung Schwarzdeckenerneuerung Verbindungsweg Rieseby-Sönderby"
15. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 20/2010

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.

Ausschussvorsitzender Marten stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt: „Finanzierung Schwarzdeckenerneuerung Verbindungsweg Rieseby-Sönderby“ zu erweitern. Dieser Punkt soll TOP 14 werden. Der bisherige TOP 14 (Erlass Haushaltssatzung 2011) wird dann TOP 15.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 17.06.2010 erhoben.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Schulung Doppik in Winnemark
  • Antrag Siedlergemeinschaft Rieseby (wird von der Verwaltung bearbeitet)
  • Die erhaltenen Mittel für das Baugebiet sind in der allgemeinen Rücklage enthalten.
  • Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss steht der Technik für die Solaranlage auf dem Dach des Klärwerkes positiv gegenüber. Prüfungen sollen vorgenommen werden. Auch soll die Statik der Hallenkonstruktion geprüft werden.


zu TOP 5. Anträge und Anfragen

Es werden keine Anfragen und Anträge der Ausschussmitglieder gestellt.


zu TOP 6. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
Beschlussvorlage - 14/2010

Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht.

Auch im Schuljahr 2010/2011 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zuzeit werden hier 12 Kinder in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut.

Aus der Gemeinde Rieseby nahmen 4 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Die Gemeindevertretung ist der Auffassung, dass die Betreuungsmaßnahme in die alleinige Zuständigkeit des Schulträgers fällt. Die Betreuungsmaßnahme wird daher nicht gefördert.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschuss der Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
Beschlussvorlage - 17/2010

Die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby beantragt einen Zuschuss für eine Kanufahrt mit Zeltlager im Rahmen einer Ferienfreizeit vom 10.07. - 11.07.2010. Da es keine Richtlinien der Gemeinde für Veranstaltungen der Aktion „Ferienspaß“ gibt, ist im Finanzausschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung über eine Bezuschussung zu beraten. Weitere Informationen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.


Es wird angeregt, im kommenden Jahr im Rahmen der Aktion Ferienspaß eine Kanu-Tour vorzunehmen. Frau Ruiz soll dieses in ihrem Ausschuss weiter verfolgen.


Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, der Kyffhäuser-Kameradschaft einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 19/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Der Entwurf wird von Herrn Marten und Herrn Erichsen erläutert. Fragen werden beantwortet.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2011
Beschlussvorlage - 13/2010

Die dänische Zentralbibliothek beantragt für das Jahr 2011 einen Zuschuss von der Gemeinde. Im Jahr 2009 wurde ein Zuschuss in Höhe von 400,00 € gewährt. Dieser wurde anhand des Zuschusses für den Fahrbücherverein mit 10 % festgesetzt.Es ist jetzt zu beraten, ob für das Jahr 2011 ein Zuschuss gewährt werden soll und ob dieser ebenfalls wieder 10 % dessen betragen soll, was an den Fahrbücherverein gezahlt wurde.


Von Herrn Pufahl wird angeregt, zu erfragen, wieviel Mittel von dänischer Seite in das Projekt fließen.


Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, der dänischen Zentralbibliothek für das Jahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von 440 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby auf Ersatzbeschaffung des Jugendfeuerwehrfahrzeuges.
Beschlussvorlage - 15/2010

Mit Datum vom 30. Juni 2010 stellt die Freiwillige Feuerwehr Rieseby einen Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für die Jugendfeuerwehr Rieseby.

Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby vom 30.06.2010 ist der Vorlage als Anlage, mit einem Angebot über ein Gebrauchtfahrzeug in Höhe von 13.950,00 €, beigefügt.

Da im Rahmen der Ersatzbeschaffung ein gebrauchtes Fahrzeug beantragt wird, entfällt die Gewährung einer Zuweisung als Anteilsfinanzierung (bis zu 25%) aus der Feuerschutzsteuer.

Eine Bezuschussung im Rahmen der Ersatzbeschaffung ist nur bei einem Mehrzweckfahrzeug (8-Sitzer) möglich. Nach heutigen Standard kostet ein neues MZF ca. 46.000,00 €. Bei einer möglichen Bezuschussung von 25% verbleibt ein Eigenanteil von 34.500,00 € bei der Gemeinde. Ein Vorführfahrzeug wird ebenfalls mit 25% bezuschusst, wenn die Garantiezeiten gleich dem eines Neufahrzeuges sind. Kostengünstiger sind Vorführfahrzeuge selten, da die Fahrzeuge meistens großzügig ausgestattet sind und somit einen höheren Grundpreis haben.


Ausschussvorsitzender Marten und Bürgermeister Kempe bitten die Feuerwehr die Beschaffung um 1-2 Jahre zu verschieben und zwischenzeitlich auf die Schulbusse zurückzugreifen.
Wehrführer Martensen und Gemeindevertreter Kolls halten diesen Weg aus Sicherheitsgründen für nicht sinnvoll.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby wird entsprechend des Antrages vom 30.06.2010 ein gebrauchtes Fahrzeug (9-Sitzer) gekauft. Der Kaufpreis in Höhe von 14.000 € darf nicht überschritten werden.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
Beschlussvorlage - 16/2010

Der Schulverband Rieseby-Kosel wird von den gleichnamigen Gemeinden Rieseby und Kosel getragen. Grundlage der Trägerschaft ist für Rieseby das Gemeindegebiet und für Kosel das Gebiet der ehemaligen Gemeinde und des jetzigen Koseler Ortsteiles Bohnert.

Das Schülerverhältnis der Mitgliedsgemeinden hat sich in einem Maße zu „Gunsten“ der Gemeinde Rieseby entwickelt, dass 95 % der Schüler/innen aus Rieseby und lediglich 5 % aus Kosel (Ortsteil Bohnert) kommen. Im gleichen Verhältnis findet die Aufteilung der Schulverbandsumlage statt.

Nachdem nunmehr die Hauptschule ausläuft und die Grundschule einzügig weitergeführt wird, reduziert sich die Schülerzahl von ehemals ca. 300 auf ca. 100.

Sowohl das Schulgebäude als auch die Schulsporthalle sind für eine Grund- und Hauptschule mit der erstgenannten Größenordnung ausgelegt. Für die Schulsporthalle überwiegt bereits die außerschulische Nutzung durch den TSV Rieseby e. V., der wiederum Unterstützung seitens der Gemeinde Rieseby erfährt. Das Schulgebäude wird derzeit u. a. durch den Kindergarten der Gemeinde Rieseby genutzt und wird künftig (nach Auslaufen der Hauptschule) weiteren außerschulischen Nutzungen zur Verfügung stehen (können/müssen).

Die Grundlage für den Schulverband hat sich folglich wesentlich verändert, weshalb die Aufhebung des Verbandes und die Überführung der Trägerschaft der Grundschule Rieseby auf die Gemeinde Rieseby überlegt wird. Folgendes würde sich ändern:

Schulverband Rieseby-Kosel                        Gemeinde Rieseby            
  1. Auflösung      - Übernahme der Trägerschaft
  2. Wegfall der Schulverb.versammlung - Aufgabenübernahme durch die GV
  3. Wegfall der Fachausschüsse - Aufgabenübernahme durch die Fachausschüsse
  4. Wegfall der Schulverbandsvorsteherin - Aufgabenübernahme durch den Bürgermeister
  5. Wegfall des Schulverbandshaushaltes - Integration in den vorhandenen Haushalt
  6. Wegfall der Schulverbandsumlage - Regelung über den Haushalt (einschließlich                Schulkostenbeiträge von Kosel)
  7. Wegfall des Vermögens/der Schulden - Übernahme des Vermögens und der Schulden
  8. Wegfall des Personals   - Übernahme des Personals

unmittelbare finanzielle Auswirkungen:

Kosel:                        Wegfall der Schulverbandsumlage                        13.500,00 €
                        Zahlung von Schulkostenbeiträgen                        6.235,00 €
                        Kostenvorteil                                    7.265,00 €


Rieseby:            Ausgleich des Kostenvorteils Kosel            7.265,00 €
                        Wegfall Aufwandsentschädigung                        4.000,00 €
                        Kostennachteil                                    3.265,00 €

Die Schulverbandsversammlung hat sich am 20.09.2010 mit der Angelegenheit befasst. Die Aussprache hat deutlich gemacht, dass die Aufhebung des Schulverbandes allgemein als sinnvoll angesehen wird. Es wurde beschlossen, zunächst eine Beratung in den Gemeinden vorzunehmen.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel wird grundsätzlich zugestimmt. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Aufhebung des Schulverbandes ist zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 18/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 

Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 158 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird vereinbart, Anfang 2011 die Schleswig-Holstein Netz AG zu einem Infomationsgespräch einzuladen.


zu TOP 13. Zuwendung der Gemeinde zum Jubiläum des Mühlenvereins sowie Renovierungsmaßnahmen im Jahre 2011
Beschlussvorlage - 21/2010

Der Antrag des Mühlenvereins vom 08.11.2010 auf Sanierung der „Alten Sägerei“ liegt vor. Hier soll die Westfassade gesäubert, geputzt und gestrichen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich laut einem eingeholten Angebot auf 4.736,31 €.

Ferner feiert der Mühlenverein im Jahre 2011 sein 100-jähriges Bestehen.


Beschluss:

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Westfassade der „Alten Sägerei“ werden von der Gemeinde übernommen und sind in den Haushalt für 2011 einzustellen.

Außerdem werden die Verpflegungskosten für die Jubiläumsveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen des Mühlenvereins bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 € von der Gemeinde übernommen. Auch dieser Betrag ist für den Haushalt 2011 vorzusehen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Finanzierung Schwarzdeckenerneuerung Verbindungsweg Rieseby-Sönderby"

Ausschussvorsitzender Marten berichtet, dass der Bau-, Wege- und Umweltausschuss empfohlen hat, die Maßnahme im Jahre 2011 durchzuführen. Im Haushalt für 2010 sind Bau- und Planungskosten in Höhe von 97.000 € hierfür vorgesehen. Der Kreiszuschuss beträgt 42.000 €. Diese Kosten haben sich verändert. Die Bau- und Planungskosten betragen nunmehr 110.000 € und der Kreiszuschuss 47.500 €.

Es wird beschlossen, die gänderten Zahlen in den Haushaltsentwurf für 2011 aufzunehmen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 20/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Der Entwurf des Haushalts 2011 wird von Herrn Marten und Herrn Erichsen erläutert. Im Verwaltungshaushalt sind für Unterhaltungskosten an der Norbyer Mühle bereits 5.000 € vorgesehen. Für das Jubiläum sind weitere 3.000 € (siehe TOP 13) einzuplanen. Die Zuführung vom Vermögenshaushalt verändert sich hierdurch von 55.300 € auf 58.300 € (Seite 43).

Im Vermögenshaushalt verändert sich die Zuführung zum Verwaltungshaushalt von 55.300 € auf 58.300 € (Seite 60). Ferner ist ein Kreiszuschuss für die Schwarzdeckenerneuerung Sönderbyer Weg in Höhe von 5.500 € (42.000 € in 2010) einzuplanen. An Ausgaben sind hierfür 13.000 € (97.000 € in 2010) vorzusehen.

Die Ersatzbeschaffung Jugendfeuerwehrfahrzeug (Seite 49) wird gestrichen. Die Entnahme aus der Rücklage kann von 69.200 € auf 65.700 € reduziert werden (Seite 60).

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.466.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               2.466.400,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               366.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               366.900,00 EUR

festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               120.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               615.900,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,92 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          340 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          340 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         340 %
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Raimer Marten  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in