Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 1999 25,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 60,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.
Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.
Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen.
Die gültige Satzung verliert am 31.12.2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist eine Neufassung zu erlassen.