Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
24/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
31.10.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 17.11.2011 
Gemeindevertretung 08.12.2011 

Betreff:
Erlass einer Hundesteuersatzung

Sachverhalt:

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 1999 25,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 60,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen.

Die gültige Satzung verliert am 31.12.2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist eine Neufassung zu erlassen.


Abstimmungstext:

Der Erlass der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.

§ 7 (Steuerermäßigung) ist dahingehend zu ändern, dass die Steuer nicht unter 27,00 € (Verwaltungskosten) ermäßigt wird.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer