In der zur Zeit gültigen Fassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Rieseby ist keine Regelung für verkehrsberuhigten Bereiche enthalten.
Durch die 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung wird die Reinigung, insbesondere der Winterdienst, in verkehrsberuhigten Bereichen geregelt.
Die Gemeinde Rieseby überträgt die Reinigungspflicht in verkehrsberuhigten Bereichen in Frontlänge auf die anliegenden Grundstückseigentümer.
Weiterhin wird durch die 1. Änderung erstmalig die von Schnee zu räumende Breite auf Gehwegen festgelegt.