Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
14/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
01.03.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 14.03.2012 
Gemeindevertretung 29.03.2012 

Betreff:
Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau

Sachverhalt:

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Rieseby wurden folgende Wege als Kernwege definiert:
  1. Boholm über Zimmert, Büchenau und Buchholz nach Rieseby - alte Bezeichnung GIK 8 (kommt aus der Gemeinde Holzdorf)
  2. von der K 77 Rieseby über Sönderby nach Gammelby - alte Bezeichnung GIK 18 (geht in die Gemeinde Gammelby über)
  3. von Sönderby über Lundshof nach Eschelsmark nach K 83 (geht in die Gemeinde Kosel über)

In Rieseby ist die Besonderheit, dass die Wege 1 und 2 als GIK-Wege alter Klassifizierung eingestuft sind. Daher gelang im vergangenen Jahr beispielsweise auch noch die Bezuschussung der Deckenerneuerungsmaßnahme von Rieseby nach Sönderby aus FAG-Mitteln (Finanzausgleichsgesetz). Gleichermaßen könnte die Bezuschussung auch für den Weg 1 noch möglich sein. Beim Weg 3 wäre derzeit aber nur eine Bezuschussung über die EU denkbar.

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste... und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und / oder der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Kosten für die Erstellung eines Kernwegekonzeptes zu ermitteln. Das Ergebnis wird in der kommenden Sitzungsrunde vorgelegt. Eine Beratung dieses TOPs in der GV ist zunächst nicht erforderlich.



.....................................
Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:

Auszug aus dem überregionalen Kernwegekonzept der Aktiv-Region Schlei-Ostsee