Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
32/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
31.05.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung 21.06.2012 

Betreff:
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren

Sachverhalt:

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Rieseby angemeldete Fläche bedauerlicher Weise keine Berücksichtigung gefunden hat. In den Nachbargemeinden Holzdorf und Loose hingegen wurden Eignungsflächen ausgewiesen. Das Innenministerium begründet die getroffene Entscheidung für die Fläche in Rieseby wie folgt:

“zu Rieseby:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fordert die komplette Streichung aller charakteristischen Landschaftsräume im Kreisgebiet. Die Landesplanung hat dies zum Anlass genommen, die Räume noch einmal hinsichtlich ihrer Herleitung aus Ziffer 3.5.2 Absatz 10 Landesentwicklungsplan zu überprüfen. Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung nutzt in allen Planungsräumen das Konzept großflächiger Freihaltebereiche zur Unterstützung der Konzentrationsplanung für Eignungsgebiete. Für einen völligen Verzicht auf diese Freihalteräume im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es keine sachlich-fachlich begründeten Anknüpfungspunkte. Allerdings ist an einigen Stellen eine Reduzierung der bisherigen charakteristischen Landschaftsräume im Rahmen des Ermessens, welches bei der Festlegung dieser Gebiete ausgeübt werden kann, möglich. Für die Halbinsel Schwansen bleiben die küstennahen Bereiche, die i.d.R. auch als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, sowie die Nordspitze Schwansens (nördlich von Damp), die durch eine hohe Schutzgebietsdichte geprägt ist, als charakteristischer Landschaftsraum erhalten. Die Vorschlagsfläche in der Gemeinde Rieseby liegt damit nunmehr außerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes. Gleichwohl wird sie nicht in den Plan übernommen, da sie von drei Seiten von einem Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems umgeben ist. Die Auffassung, dass die Errichtung von WKA an dieser Stelle den Schutzzielen des Schwerpunktbereiches nicht entgegenstünde und die Ausweisung als Schwerpunktbereich per se nicht sinnvoll sei, wird nicht geteilt. Die Entwicklung von Naturwald und im derzeit landwirtschaftlich genutzten Bereich die Entwicklung einer ungedüngten halboffenen Weidelandschaft mit kleinräumigem Wechsel von offenen bis bewaldeten, trocken-mageren Lebensräumen und kleineren Wasserflächen ist grundsätzlich umsetzbar. Schon die bestehenden Strukturen führen dazu, dass zwischen den Waldparzellen und dem Saxtorfer Moor Austausch- und Wechselbeziehungen der Arten bestehen, die durch die Errichtung von WKA erheblich gestört werden würden.
In der Gesamtabwägung für den Planungsraum III aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Die Ausweisung weniger geeigneter Flächen wie im vorliegenden Fall ist daher im Rahmen des raumordnerischen Ermessens nicht erforderlich und nicht zwingend geboten, auch wenn keine harten Ausschlusskriterien vorliegen.“
(Auszug aus der Abwägungssynopse des IM)


Abstimmungstext:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Rieseby nimmt wie folgt Stellung:

Die in der Synopse (ID 843, 844) angeführten Gründe für die Nichtausweisung einer Eignungsfläche in der Gemeinde Rieseby können nicht geteilt werden. Die Fläche wurde im Zuge der Erstellung des Kreiskonzeptes durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde vor Ort in Augenschein genommen. Die Fachliche Beurteilung ergab keine Bedenken.

Das die Fläche in einem Biotopverbundsystem liegt, ist nicht zu erkennen; auch nicht durch den Landesentwicklungsplan, den Regionalplan oder kommunale Landschaftspläne. Betrachtet man ausgewiesene Flächen in der näheren Umgebung, befinden sich diese ebenfalls an ökologisch wertvollen Landschaftsteilen (Moore). Bei diesen Flächen werden seitens der Landesplanungsbehörde jedoch keine Negativauswirkungen auf Flora und Fauna erwartet.
Es wird gefordert, die für Rieseby gemeldete Fläche in den Regionalplan für den Planungsraum III als Potentialfläche für Windkraft aufzunehmen. Das keine Beeinträchtigung der Artenvielfalt erfolgt, ist dann im Verfahren durch Gutachten nachzuweisen.
Die Entwicklung von Naturwald und im derzeit landwirtschaftlich genutzten Bereich die Entwicklung einer ungedüngten halboffenen Weidelandschaft mit kleinräumigem Wechsel von offenen bis bewaldeten, trocken-mageren Lebensräumen und kleineren Wasserflächen erscheint nach Auffassung der Landesplanungsbehörde grundsätzlich umsetzbar. Hierzu ist anzumerken, dass die derzeitige Flächenbewirtschaftung als intensiver Ackerbau erfolgt. Die bloße theoretische Umsetzbarkeit von Lebensräumen kann kein Ausschlusskriterium darstellen.

Die Gemeinde Rieseby schließt sich der durch das Planungsbüro IPP erstellten Stellungnahme uneingeschränkt an. Diese Stellungnahme soll ergänzend mit bei der Landesplanungsbehörde eingereicht werden.

Für die teilweise Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes spricht die Gemeinde seine Zustimmung aus. Die Rücknahme unterstreicht noch einmal, dass die für Rieseby gemeldete Fläche sich in einem Bereich befindet, die nach Auffassung der Fachbehörden mit einem anderen, nämlich niedrigeren, Status zu belegen ist. In diesem Zusammenhang wird die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes für die übrigen Flächen des Gemeindegebiets gefordert. Es ist derzeit nicht absehbar, welche Nachteile sich mittel- und langfristig durch die kartographische Darstellung im Regionalplan für die Gemeinde ergeben.

Überdies wird erneut darauf hingewiesen, dass eine Ableitung des aus den WKA erzeugten Stroms problemlos über die in unmittelbarer Nähe befindliche Hochspannungsleitung möglich ist.

Auch wenn dies nicht unmittelbar relevant ist, erfolgt dennoch der Hinweis, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass außerhalb der Fristen des regulären Verfahrens gemeldete Flächen Berücksichtigung finden, die in Rieseby gemeldete Fläche jedoch unberücksichtigt bleibt.

Ergänzend spricht sich die Gemeinde Rieseby für die Wiederaufnahme der Potentialfläche in der Gemeinde Thumby aus. Unter Berücksichtigung der Regionalisierung und des globalen Denkens sollte diese Fläche zur Stärkung der Region Schwansens ebenfalls wieder mit aufgenommen werden.

Der Bürgermeister wird legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Fragenkatalog des IM
- Übersichtskarte
- Auszug aus der Synopse