Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
42/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
07.09.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 20.09.2012 
Gemeindevertretung 25.09.2012 

Betreff:
Ansiedelung eines Discounters

Sachverhalt:

Die Gemeinde Rieseby hat die Anfrage zur Errichtung eines Discounters auf einer Fläche zwischen der Eckernförder Landstraße und den Bahnschienen in ihrer Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 12.06.2012 diskutiert. Der Vorhabenträger hatte dort die geplanten Ziele näher vorgestellt.

Um zu klären, ob der Ansiedelung eines Discounters in Rieseby landesplanerische Ziele entgegenstehen, wurde dieses Thema am 20.08.2012 im Rahmen der regelmäßigen „Kreisbereisung“ erörtert. Dieser Termin wird vom Innenministerium sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde regelmäßig zur Erörterung verschiedener Vorhaben angeboten. Da das Thema Einzelhandel sehr speziell ist, wurde für den 29.08.2012 ein weiterer Gesprächstermin im Innenministerium vereinbart. Hieran haben Vertreter der Gemeinde, des Kreises, der Verwaltung sowie der Städteplaner teilgenommen. Dieses Gespräch sollte der Gemeinde hauptsächlich dazu dienen, das Pro und Contra abzustecken.

Der zuständige Mitarbeiter aus dem Fachreferat für Einzelhandelsentwicklung erläuterte:

zum Standort
  • Netto-Standorte werden derzeit in vielen Bereich im Land eruiert.
  • Aus raumordnerischer Sicht wäre der geplante Standort geeignet, da Rieseby eine überörtliche Versorgungsfunktion wahrnimmt.
  • Der Standort stellt darauf ab, auch die Kaufkraft des Umlandes zu binden.
  • Eine Anbindung an die Siedlungsstruktur ist noch als vorhanden zu betrachten.

zum Beeinträchtigungsverbot
  • Eine Ansiedlung dieser Art wird Auswirkungen auf die vorhandene Nahversorgung haben.
  • Ein Verträglichkeitsgutachten wäre mit folgenden Mindestinhalten zu erstellen.
    • Wie ist die Auswirkung auf den bestehenden Einzelhandel?
    • Wie stabil ist die Ladengröße des Edeka-Marktes; kann er sich auch künftig entwickeln?
    • Wie wirkt sich der Discounter auf vorhandenen Einzelhandel und die Nahversorgung der Nachbargemeinden aus? Aufgrund der geringen Einwohnerzahlen kann es hier zu einer Konkurrenzsituation kommen.
    • Betrachtung der einzelnen Qualitäten.
  • Der Gutachter sollte durch die Gemeinde beauftragt werden. Die Kostenerstattung wurde durch den Vorhabenträger bereits mündlich zugesagt. Eine Auswahl verschiedener Planer liegt vor.

Ein Discounter würde Rieseby grundsätzlich bereichern, dieser sollte aber in engem räumlichen Zusammenhang zum Edeka-Markt stehen. Darüber hinaus sollten sich beide Märkte in der Produktpalette ergänzen.
Dieser räumliche Zusammenhang ist bei der derzeitigen Planung nicht gegeben. Darüber hinaus stellt der geplante Discounter als Marken-Discounter in vielen Punkten ein vergleichbares Warenangebot zur Verfügung.

Denkbar wäre es z. B., dass bei einer in Zukunft betrachteten Entwicklung des Edeka-Marktes festgestellt werden muss, dass dieser innerhalb des Dorfmittelpunktes keinen Entwicklungsraum mehr zur Verfügung hat und sich am Dorfrand neu etablieren möchte. Verkaufsflächen von 800 m² sind häufig untere Grenzwerte bei der Bereitstellung der Produktpalette. In einem solchen Fall könnte dann ein Discounter neben dem Edeka-Markt eine Bereicherung darstellen.
Aus diesem Gesichtspunkt wird es als notwendig erachtet, sich mit dem Betreiber des Edeka-Marktes über die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung zu unterhalten.

Unter diesem Aspekt ist auch eine mögliche Entwicklung für seniorengerechtes Wohnen zu betrachten. Durch eine mögliche Auslagerung des Einzelhandels, würden sich die Wege für die Senioren verlängern. Die Planung einer solchen Wohnanlage sollte dies zumindest anteilig bei der weiteren Betrachtung berücksichtigen.

Durch das Innenministerium wurde empfohlen, dass innerhalb der Gemeinde eine Konkretisierung der gewünschten städtebaulichen Entwicklung erfolgen sollte. Dabei ist nicht jede Maßnahme für sich zu betrachten, sondern vielmehr die Entwicklung der Gemeinde Rieseby im Ganzen.


Abstimmungstext:

Ein durch die Gemeinde beauftragtes Verträglichkeitsgutachten soll aufzeigen, wie sich die Ansiedelung eines Discounters auf den Einzelhandel sowie weitere im Sachverhalt geschilderte Faktoren auswirkt. Die Kosten hierfür sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Eine Beauftragung des Gutachtens erfolgt erst nach Vorlage der schriftlichen Kostenübernahmeerklärung.

Darüber hinaus soll sich eine neu zu bildende Arbeitsgruppe mit den städtebaulichen Entwicklungszielen auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang soll sich auch mit den Belangen der übrigen Gewerbetreibenden und derer zukünftiger Ausrichtung auseinander gesetzt werden.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-