Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
63/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
21.11.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 05.12.2012 
Gemeindevertretung 11.12.2012 

Betreff:
Aufstellung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Rieseby-
für den Bereich östlich des Gutes Saxtorf

Sachverhalt:
Grundlage der Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Insgesamt sollen ca. 6 WKA mit einer Gesamthöhe bis zu 200 m errichtet werden.
Die Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV 232 – „ Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ werden beachtet.

Planungsziele:
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby soll auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die in der Teilfortschreibung zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (festgestellt durch den MP des Landes SH als Landesplanungsbehörde 6. November - Rechtskraft am 17. Dezember 2012) dargestellte Fläche im F- Plan der Gemeinde Rieseby verankert wird.

Wesentliche Teile der Änderungsfläche werden heute landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung soll, mit Ausnahme der geplanten Anlagenstandorte und der zu errichtenden Wege, auch weiterhin betrieben werden. Daher soll die als Sondergebiet „Windenergie“ dargestellte Fläche zusätzlich auch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Belange der Bodendenkmalpflege und der Archäologie werden berücksichtigt.

Hinweis:
Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere Avifauna und Fledermäuse werden seit Beginn des Jahres 2012 faunistische Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt werden.

Abstimmungstext:
1.            Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rieseby wird eine 9. Änderung aufgestellt. - Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung.
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.            Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.            Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.            Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro IPP Ingenieurgesellschaft Possel & Partner, Kiel, beauftragt werden.

7.            Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
9. Änd. FP Rieseby - Lageplan u. Ausschnitt Fortschreibung Regionalplan