Seitens der SPD-Fraktion wurde Kontakt mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde aufgenommen zur Prüfung der Möglichkeit der Einrichtung folgender verkehrsrechtlicher Regelung:
1.
Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Sönderbyer Weg / Ortslage Rieseby, damit Einbeziehung der Straßen Sönderbyer Weg (bis Ortsausgang) / Rapstedter Straße / Rakower Weg / Heidkoppel / Langkoppel / Hofkamp / Feldstraße / Mühlenweg (bis Ende Bebauung) zu einer gesamten Tempo-30-Zone.
Hierzu sei seitens des Ordnungsamtes angemerkt, dass innerhalb einer Tempo-30-Zone die „rechts vor links“ Regelung gilt, andere Vorfahrtregelnde Beschilderungen zu entfernen sind. Dies wurde im Rahmen der am 16.12.2013 erfolgten Verkehrsschau durch den Vertreter der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde bestätigt.
Als Anlage: Kartenmaterial mit Darstellung der bisherigen Tempo-30-Zonen sowie ergänzend des neu zu schaffenden Bereiches ("Gesamt-Zone") sowie Beschlussauszug der Sitzung v. 11.12.2012 in welchem der Vorgang "Gesamt-Zone-30" bereits behandelt wurde - hier nähere Beschreibung des Bereiches.
Hinweis: Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist für die Entscheidung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone zuständig. Insofern wäre bei entsprechender Beschlussfassung dort die Einrichtung zu beantragen.