Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
48/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
28.11.2013

Beratungsfolge Sitzung
Wahlprüfungsausschuss 10.12.2013 

Betreff:
Prüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 26. Mai 2013

Sachverhalt:

Gemäß § 66 GKWO wurde in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss gewählt, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen hat.

Gemäß § 38 GKWG konnte jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

Am 12. April 2013 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen.

Am 27. Mai 2013 wurde durch den Gemeindewahlausschuss das endgültige Ergebnis zur Gemeindewahl in Rieseby festgestellt.

Weder Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Rieseby noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 erhoben.


Abstimmungstext:

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Rieseby, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 für gültig zu erklären.



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Bernd Eckart
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