Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
1/2014
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
20.01.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee

Sachverhalt:

Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll.

Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
  • Touristische Weiterentwicklung des Vermarktungsgebietes und regionale Projektarbeit (Z. B. Radfahren, Wandern, Gesundheitstourismus)
  • Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten
  • Entwicklung und Ver- bzw. Betrieb von touristischen Informationsmedien und Vertriebsplattformen - von Infobroschüren bis zum Internetportal
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung der Region durch Beratung und Information
  • Interessenvertretung der Region beim Land, Kreis und weiteren Ebenen
  • Interessenvertretung des Tourismus innerhalb der Region
  • Leistungsträgerberatung und Umsetzung von Qualitätszielen

Die Gemeinde ist seit 2010 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015 und um eine Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Schlei-Ostsee-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Diese Aufgabe sollte daher auf das Amt übertragen werden. Weitergehende gemeindliche Initiativen im touristischen Bereich werden hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und das im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen.


Abstimmungstext:

Die Trägerschaft für die Förderung des übergemeindlichen Tourismus wird auf das Amt-Schlei-Ostsee, vorbehaltlich des Beitritts aller noch ausstehenden Gemeinden (Austritt der Gemeinde Loose ist bekannt), übertragen. Die Kosten werden nach der Finanzkraft der Gemeinden entsprechend der anliegenden Tabelle "Kostenaufteilung Lokale Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee" verteilt.



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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-

Anlagen:
  • Tabelle Kostenaufteilung der Lokalen Tourismusorganisation innerhalb der Region
  • Tabelle Kostenaufteilung der Lokalen Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee