Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
41/2014
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
28.08.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 11.09.2014 
Finanzausschuss 06.10.2014 

Betreff:
Kenntnisnahme und Annahme des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Rieseby

Sachverhalt:

Die Förderrichtlinien des Feuerwehrwesens nach § 31 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 01. Januar 2011 sehen vor, dass Fördermittel nur dann gewährt werden, wenn ein Feuerwehrbedarfsplan in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband erstellt wurde. Dadurch soll erreicht werden, dass die Anschaffungsmaßnahme, die eine Gemeinde plant, aus fachlicher Sicht (einsatztaktisch) erforderlich ist. Des Weiteren ist er als Planungsgrundlage der Gemeinde für das Feuerwehrwesen zu sehen und der Entwicklung der Gemeinde anzupassen und entsprechend fortzuschreiben.
 
Der Gemeindewehrführer Heiko Hoop hat im Rahmen seiner Zuständigkeit einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Rieseby (FF-Rieseby / FF-Zimmert) erstellt. Er dient der Ermittlung einer Sicherheitsbilanz.
 
Nach dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt werden zusätzlich zu den Bemessungswerten als Voraussetzung für die Menschenrettung und Brandbekämpfung bei einem kritischen Wohnungsbrand die Risiken in einer Gemeinde und in den Ausrückbereichen zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge auf Grund von Risikoklassen ermittelt (Sicherheitsbilanz).
 
Somit stellt sich für die Gemeinde Rieseby folgendes dar:
Das 26 Jahre alte TSF-Fahrzeug der FF-Zimmert hat die Restnutzungsdauer überschritten und ist im Rahmen der Ersatzbeschaffung und nach Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister durch ein TSF-W Fahrzeug zu ersetzen. Das LF8 der FF-Rieseby hat eine Restnutzungsdauer von null-Jahren. Hier ist zeitnah die Ersatzbeschaffung des LF8 einzuplanen.
 
Unter Berücksichtigung der Abgasverordnung Euro6 würden ab 2015 Zusatzkosten in Höhe von ca. 10.000,00 € für die entsprechende Abgasanlage entstehen, die durch ihr zusätzliches Gewicht, die Gewichtsreserven und den Stauraum erheblich reduzieren.

Um den neuen Anforderungen und Zusatzkosten zu entgehen, könnte nach Beschluss der Gemeindevertretung mit dem Ausschreibungsverfahren bereits Ende 2014 begonnen werden . Mit einer Lieferung des Fahrzeuges wäre dann Ende 2015 zu rechnen.


Abstimmungstext:

Die Gemeindevertretung nimmt den Feuerwehrbedarfsplan zur Kenntnis und nimmt diesen an.

Der Feuerwehrbedarfsplan wird an den Finanzausschuss verwiesen. Dieser soll über die Anschaffung der darin aufgeführten Fahrzeuge beraten.

Die Feuerwehr wird beauftragt, die notwendigen Leistungsverzeichnisse zu erstellen




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