Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
54/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
29.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 15.01.2015 
Finanzausschuss 15.01.2015 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Rieseby und Beratung über die weitere Vorgehensweise

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Eine Besonderheit ist in Rieseby, dass beschlussgemäß aus Kostengründen nur die Schmutzwasserkanäle und Anschlussleitungen untersucht wurden. Das Regenwassersystem wurde nur, soweit erkennbar, vermessen.
Das entstandene Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept für die Schmutzwasserkanäle sind nunmehr fertiggestellt. Herr Hauck und Mitarbeiter vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Kiel werden zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung mit den Ausschussvorsitzenden der Gemeindevertretung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.
Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Schmutzwasserkanälen entdeckt und aufgenommen worden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Hauck und Mitarbeiter vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird erläutert werden, in welchem Zustand das Schmutzwasserkanalsystem der Gemeinde Rieseby insgesamt ist und mit welchem, grob geschätztem Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.
Herr Andresen weist deutlich darauf hin, dass die Erfahrung aus fast allen anderen Gemeinden des Amtsgebietes zeigt, dass im Regenwassersystem der größere Sanierungsaufwand zu finden ist. Die Regenwasserkanäle sind i.d.R. älter als die Schmutzwasserkanäle. Vielfach haben sie vor dem Bau der zentralen Ortsentwässerung das aus den Drei-Kammer-Kläranlagen überfließende Abwasser aufgenommen und sind daher durch Betonkorrosion angegriffen. Wenngleich die Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) eine Inspektion der Kanäle auch noch nicht verlangt, so ist dennoch eine Inspektion dringend zu empfehlen. Dieses nicht nur vor dem Hintergrund der Betriebssicherheit, sondern auch vor dem Hintergrund zukünftiger Gebührenstrukturen.

Da das bisher erstellte Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter nach dem Vortrag in der Bauausschusssitzung ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Mit dem Bauhof hat bereits eine Durchsicht stattgefunden. Markierte Punkte könnten dann abschließend vom Büro Hauck geprüft und ggf. angepasst werden.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 unter Zugrundelegung des ermittelten Sanierungsaufwandes ein Honorar von rund 17.500,00 Tsd. € veranschlagt werden.

Besprechung 03.11.2014:
Am 03.11.2014 findet eine Vorbesprechung zu diesem Beratungspunkt statt. Es galt das bisherige Werk zu sichten und eine erste Plausibilität zu attestieren. Anwesend sind Herr Kolls, Herr Stüve, Herr Kühl, Herr Haß, Herr Joswig, Herr Hauck, Herr Oelvitz und Herr Andresen.
Herr Oelvitz trägt sowohl die Bestandspläne als auch das Ergebnis der Zustandsaufnahmen vor. Die Aussagekraft der Pläne ist aufgrund der ausschließlichen Aufnahme des Schmutzwassersystems eingeschränkt.
Als Ergebnis der Zustandsaufnahme wurden lediglich die sogenannten Ojektklassen 3-5 berücksichtigt, d.h. es wurden nur die Schäden mit mittlerer, hoher oder höchster Dringlichkeit bewertet. In der Summe sind Bruttobaukosten in Höhe von rund 960.000 € zzgl. Nebenkosten geschätzt worden.
Im Gespräch tauchte die Frage auf, wo die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Rieseby die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Kanal vorsieht. In § 5.3 ist geregelt, dass der Übergabepunkt maximal einen Meter hinter der Grundstücksgrenze auf dem privaten Grundstück liegt.
Ferner wird erörtert, wie sich der ermittelte Sanierungsaufwand auf die Gebühr auswirken wird. Es wird erläutert, dass die Art der technischen Lösung zur Schadensbeseitigung auch bestimmt, ob der Aufwand abgeschrieben werden kann. Reparaturen sind beispielsweise klassische Unterhaltungsmaßnahmen und werden damit sofort gebührenwirksam. Anders sind Kanalerneuerungen oder auch Inlinersanierungen über ganze Haltungen als Investitionen anzusehen und damit über einen definierten Zeitraum abzuschreiben. Da der Aufwand sich wohl etwa hälftig in Reparaturen und Investitionen aufteilt, werden erhebliche Kosten schnell gebührenwirksam.
Herr Andresen merkt an, dass über das Kanalkataster auch eine Vermögensbewertung als Grundlage für eine Gebühreneinrichtung und / oder -kalkulation erstellt werden kann. Dieses wäre bis dato allerdings nur für den Schmutzwasserbereich möglich, da das Regenwassersystem bisher noch nicht untersucht wurde. Vor diesem Hintergrund wäre eine Beratung über die Untersuchung des Regenwassersystems sinnvoll. Das Planungsbüro wird gebeten, die Kosten für eine Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle zu ermitteln.

Gebühren heute:
Schmutzwassergebühr:2,74 €/m³
Grundgebühr: wird nicht erhoben
Regenwassergebühr: wird nicht erhoben

Bisherige Kosten für die Aufstellung des Katasters:
- Vermessungs- und Planungsdienstleistungen: rund 101.000 €
- Kanalreinigungs- und Inspektionsdienstleistungen: rund 64.000 €
Von den bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 170.000 € sind noch rund 5.000 € verfügbar.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-