Aufgrund eines Bürgerbegehrens wird den Riesebyer Bürgerinnen und Bürgern folgende Fragestellung zur Abstimmung gebracht:
"Sind Sie dafür, dass der von der Gemeinde Rieseby am 20. Februar 2013 gefasste Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 17, jetzt Nr. 17.1 und 17.2, dahin gehend ergänzt wird, dass:
- in beiden Bebauungplänen die Höhe der insgesamt 6 Anlagen auf 100 m begrenzt wird?"
Den Vertretungsberechtigten eines zulässigen Bürgerbegehrens ist Gelegenheit zu geben, den Antrag in der Gemeindevertretung zu erläutern.