Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
16/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
24.06.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 08.07.2015 
Gemeindevertretung 16.07.2015 

Betreff:
Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz

Sachverhalt:

Im November 2008 wurde der Gemeinde erstmals mitgeteilt, dass die DB Netz AG Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Nachrüstung von Bahnübergangsbelegtmeldern - BÜBM und fehlenden Blinklichtern) an dem Bahnübergang BÜ Petriholz plant. Nach Einsicht der übermittelten Planunterlagen stimmte die Gemeinde Ende 2009 der geplanten Maßnahme zu und begrüßte die zusätzlichen Bahnübergangsbelegtmelder als Verbesserung der Sicherheitseinrichtung. Danach ruhte das gesamte Vorhaben.

Im Juli 2012 wurde das Verfahren durch eine Ortsbesichtigung mit Vertretern der DB Netz AG, des TÜV Rheinland, des Amtes Schlei-Ostsee und dem Bürgermeister wieder aufgenommen. Daraus resultierend sollten im gleichen Jahr die Vorentwurfsplanung erstellt und die TÖB´s beteiligt werden. Das Plangenehmigungsverfahren der DB Netz AG wurde angestrebt. Bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse des Wegeflurstückes wurde festgestellt, dass sich dieses nicht im Besitz der Gemeinde befindet, sondern dass es sich um nicht ermittelbare Eigentümer handelt. Dies wurde dem TÜV Rheinland übermittelt.

Da diesen Bahnübergang weniger als 100 Kfz pro Tag queren und die Gemeinde Rieseby weder als Eigentümer ermittelt werden konnte, noch ein Einbuchungsverfahren anhängig war, wurde im April 2013 seitens der Bahn die Aufhebung des Bahnüberganges Petriholz (eine sog. Auflassung) geplant. Diesem Vorhaben wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister vom Amt Schlei-Ostsee mit folgendem Inhalt vehement widersprochen:
"Derzeit sind keine rechtlichen Gründe dargelegt, die eine mögliche Sperrung begründen. Dieser Bahnübergang dient der Erschließung eines Wohngebäudes sowie einer Vielzahl angrenzender landwirtschaftlicher Flächen. Der Bahnübergang besteht seit nunmehr fast einem Jahrhundert unter unveränderten Umständen. Eine Sperrung würde dazu führen, dass Grundstücke nicht mehr erreicht werden können. Außer den Anliegern des einen Wohnhauses erfolgt eine Nutzung des Bahnübergangs ausschließlich durch landwirtschaftlichen Verkehr. Die Verkehrsstärke ist, wie bereits Herrn Christian Laue vom TÜV Rheinland Grebner Ruchay Consulting GmbH im Verfahren mitgeteilt wurde, mit deutlich unter 100 Fahrzeugen pro Tag zu beziffern.

Im Streckenverlauf der Bahntrasse bestehen überdies viele weitere Bahnübergänge für den landwirtschaftlichen Verkehr. In der Gemeinde Rieseby befinden sich hiervon mind. drei. Diese verfügen teilw. über gar keine Warn- und Hinweiseinrichtungen. Was unterscheidet den Bahnübergang "Petriholz" von diesen Übergängen?

Da die für bauliche Anlagen notwendige öffentlich rechtliche Erschließung auch auf andere Art und Weise, z. B. durch Baulasterklärung, erreicht werden kann, sieht die Gemeinde derzeit kein zwingendes Erfordernis an der Durchführung eines entsprechenden Einbuchungsverfahrens."

Im Antwortschreiben vom März 2014 teilte die DB Netz AG mit, dass es sich bei Bahnübergängen um Anlagen handelt, bei denen beide Kreuzungspartner, Straßen- und Schienenbaulastträger gleichermaßen zuständig sind. Wenn es sich wie hier um eine nicht öffentlich gewidmete Straße handelt, ist der Eigentümer eine Privatperson/Interessengesellschaft. Es gibt demnach keinen Kreuzungspartner und damit auch keine rechtlichen Gründe, den Bahnübergang Petriholz nicht zu beseitigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Weg bereits nachweislich die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzt (Nummerierung des Flurstücks, Unterhaltung der Straße).

Im September 2014 erhielt nun die Gemeinde die mit der DB Netz AG abgestimmte Vorentwurfsplanung vom TÜV Rheinland. Hier wurden zwei Varianten für die Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz dargelegt:

Variante A:
  • Anlage mit 4 Lichtzeichen
  • 1 zusätzliches Lichtzeichen
  • 4 Andreaskreuze
  • Fahrbahnbreite 3,50 m
  • Gegenverkehrsregelung mit einer Ausweichstelle von 2,50 m Breite/Länge 20,00 m
  • Grunderwerb
  • Baukosten (Ohne Planungs- und Verwaltungskosten und ohne Oberbau) netto 365.000 €

Variante B:
  • Anlage mit 4 Lichtzeichen
  • 1 zusätzliches Lichtzeichen
  • 4 Andreaskreuze
  • Sicherungsanlage mit Halbschranken
  • Fahrbahnbreite 5,50 m
  • erhöhter Grunderwerb
  • Baukosten (Ohne Planungs- und Verwaltungskosten und ohne Oberbau) netto 415.000 €

Der TÜV Rheinland bittet jetzt um eine Stellungnahme, ob für eine Variante ohne Halbschranke Bedenken oder Einwände bestehen. Wenn keine Bedenken bestehen, würde im Anschluss die Entwurfsplanung erstellt, in der dann auch Angaben zum Termin der Umsetzung der Maßnahme (ursprünglich 2016) sowie eine Aufschlüsselung der Kosten getätigt werden. Diese Entwurfsplanung wird der Gemeinde mit der Bitte um Zustimmung zugesandt. Erst dann kann die DB Netz AG den Antrag auf Planungsrecht beim Eisenbahnbundesamt einreichen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf Fördergelder nach dem Eisenbahnentflechtungsgesetz beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bis zum 01.10. des Jahres vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Der Kostenanteil der Gemeinde kann hier mit bis zu 75% aus GVFG-Mitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert werden.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde hat keine Bedenken oder Einwände gegen die Variante mit Halbschranken für die Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz. Nach Bekanntgabe der Kosten durch den TÜV Rheinland wird die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, sodass das Antragsverfahren für die GVFG-Mittel in die Wege geleitet werden kann.



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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Planzeichnung des Bahnübergangs