Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
20/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
02.07.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 16.07.2015 

Betreff:
Mitarbeiter für den Jugendtreff

Sachverhalt:

Der Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Rieseby beantragt, eine ausgebildete Erzieherin/einen Erzieher oder eine ausgebildete sozialpädagogische Assistentin/sozialpädagogischen Assistenten, die/der parteiübergreifend arbeitet, für den Betrieb des Jugendtreffs einzustellen. Der Jugendbeirat würde es begrüßen, wenn die Einstellung in Teilzeit durch die Gemeinde erfolgt.

Es wird durch den Jugendbeirat angestrebt, den Jugendtreff an mindestens zwei Tagen in der Woche zu öffnen.

Um eine optimale Mitarbeiterin/einen optimalen Mitarbeiter auszuwählen, bittet der Jugendbeirat bei dem Entscheidungsverfahren um ein Mitbestimmungsrecht.

Der Sozial-, Kultur- und Sportausschss hat in seiner Sitzungam 27.04.2015 einstimmig empfohlen, einen Mitarbeiter für den Jugendtreff einzustellen. Ein Mitbestimmungsrecht bei der Bewerberauswahl wird dem Jugendbeirat nicht zugestanden.

Die Zentralen Dienste des Amtes Schlei-Ostsee haben errechnet, dass bei Einstellung einer Kraft für 40 Stunden im Monat und einer Bezahlung nach Landesmindestlohngesetz von 9,18 €/Std. sich die Arbeitgeberbruttokosten auf jährlich ca. 5.550,00 € belaufen. Der/die Beschäftigte wäre dann geringfügig tätig und würde ein Gehalt von 367,20 € erhalten.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter für den Jugendtreff für 40 Stunden im Monat einzustellen. Die Bezahlung erfolgt nach dem Landesmindestlohngesetz. Die Probezeit beträgt 6 Monate.



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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-