Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
43/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
13.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 02.12.2015 
Gemeindevertretung 08.12.2015 

Betreff:
Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Rieseby

Sachverhalt:
Im November 2008 wurde der Gemeinde erstmals mitgeteilt, dass die DB Netz AG Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Nachrüstung von Bahnübergangsbelegtmeldern - BÜBM und fehlenden Blinklichtern) an dem Bahnübergang BÜ Petriholz plant. Bei Bahnübergängen dieser Art handelt es sich um Anlagen, bei denen beide Kreuzungspartner, Straßen- und Schienenbaulastträger gleichermaßen zuständig sind.

Bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse des Wegeflurstückes 12/2, Flur 4, Gemarkung Stubbe (Straßenabschnitt Petriholz) im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde festgestellt, dass sich dieses nicht im Besitz der Gemeinde befindet, sondern dass es sich hier um nicht ermittelbare Eigentümer handelt. Einen Kreuzungspartner gibt es daher nicht. Die Zuständigkeit obliegt einzig der Bahn. Demnach liegen keine rechtlichen Gründe vor, den Bahnübergang nicht zu beseitigen (sog. Auflassung).

Um daher eine klare Rechtslage für das Wegeflurstück zu schaffen, muss darüber entschieden werden, ob das o.g. Flurstück über ein Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde in das Eigentum der Gemeinde Rieseby übertragen werden soll. Die Kosten für ein solches Einbuchungsverfahren betragen ca. 450,00 €. Nach erfolgter Einbuchung in ein Grundbuch der Gemeinde Rieseby übernimmt diese das Eigentum und die vollständige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht als zuständiger Straßenbaulastträger.

Im Oktober 2015 wurde der Gemeinde durch die DB Netz AG letztmalig die Möglichkeit gegeben, ihre Stellung zu der bisher nicht durchgeführten Widmung zu überdenken. Nur bei einem positiven Ergebnis könnte anschließend die Entwurfsplanung erstellt werden, in der dann auch Angaben zum Termin der Umsetzung der Maßnahme (frühestens 2017) sowie eine Aufschlüsselung der Kosten getätigt werden. Diese Entwurfsplanung wird der Gemeinde im Anschluss mit der Bitte um Zustimmung zugesandt. Erst dann kann die DB Netz AG den Antrag auf Planungsrecht beim Eisenbahnbundesamt einreichen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf Fördergelder nach dem Eisenbahnentflechtungsgesetz beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bis zum 01.10. des Jahres vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Der Kostenanteil der Gemeinde kann hier mit bis zu 75% aus GVFG-Mitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Weg bereits nachweislich die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzt:
  • Erschließung eines Wohngebäudes und einer Vielzahl angrenzender landwirtschaftlicher Flächen
  • Unterhaltung der Straße erfolgt durch Gemeinde
  • Nutzung für die touristische Naherholung

Die Gemeinde hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Bahnüberganges. Bestätigt wird dies durch die im Juli 2015 gefasste Stellungnahme, in der sich die Gemeinde sich für die Ausführung der Variante mit Halbschranken an diesem Standort ausgesprochen hat.

Sollte die erforderliche Einbuchung und die anschließende öffentliche Widmung des Wegeflurstückes nicht erfolgen, wird es zwangsläufig zu einer Schließung des Bahnüberganges kommen.   

Abstimmungstext:
Die Gemeinde beschließt, dass die Einbuchung des Wegeflurstückes 12/2, Flur 4, Gemarkung Stubbe in den Grundbesitz der Gemeinde Rieseby erfolgen soll.   


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Katasterplan