Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
47/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
16.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 02.12.2015 
Gemeindevertretung 08.12.2015 

Betreff:
Sporthalle Rieseby, Ergebnis der Beratungen der Fraktionen zur weiteren Vorgehensweise

Sachverhalt:
Nachdem in der Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 27.11.2014 Einigkeit darüber herrschte, dass kein konkreter Beschluss gefasst werden solle, sondern das Thema zunächst zur Erörterung in die Fraktionen gegeben werde, soll nunmehr im Rahmen eines separaten TOPs das Ergebnis dieser Erörterungen beraten werden.

Aufgrund mangelnder finanzieller Rücklagenmittel sind die Möglichkeiten einer Sanierung sehr eingeschränkt. Gleichwohl gibt es Defizite, deren Abstellung keinen langfristigen Aufschub mehr erlauben. An dieser Stelle sei auf die zu diesem Thema in den Jahren 2013 und 2014 gelieferten Beschlussvorlagen und deren Beratungen verwiesen.

Da die Verwaltung keine Kenntnis über den Verlauf der Erörterungen der Fraktionen hat, kann der Beschlusstext nur eine absolut mutmaßende Formulierung sein. Ob eine Beschlussfassung in Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation überhaupt erfolgen soll, kann die Verwaltung nicht absehen. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, zur Klarstellung der Verkehrssicherungspflicht eine Sichtprüfung der Dachkonstruktion der Sporthalle durch den Sachverständigen vornehmen zu lassen, der das Sanierungskonzept für die Sporthalle erarbeitet hat. Sollten Zweifel an der Standsicherheit bestehen, ist ein Statiker hinzuzuziehen, der dann die abschließende Standsicherheit zu prüfen hat. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Sichtprüfung zu veranlassen und je nach Bedarf auch eine statische Prüfung zu beauftragen.

Weiterhin wird beschlossen, die bereits tätig gewesenen Planer damit zu beauftragen, folgende Vorplanungen durchzuführen:
Sanierung der Waschräume und der Warmwasseraufbereitung

Es soll sich um Vorplanungen i.S.d. HOAI 2013 handeln. Der damit verbundene Aufwand beträgt 7 % des Gesamtplanungsaufwandes zzgl. Nebenkosten, Umbauzuschlag und der Anrechnung mitzuverarbeitender Bausubstanz. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Honorarverträge zu verhandeln und abzuschließen. Da klassischerweise vor Aufnahme von Planungen keine Kosten bekannt sind und daher auch kein Planungshonorar berechnet werden kann, kann zu diesem Zeitpunkt nur ein Aufwand geschätzt werden. Es werden Mittel in Höhe von 10.000,00 € im Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt.

Abschließend wird der Bürgermeister beauftragt, zeitnah Gespräche mit den Nachbargemeinden zu einer interkommunal genutzten Halle (Mehrzweckhalle) zu führen und im Frühjahr 2016 über die Ergebnisse zu berichten. 


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Jan Andresen
-Verwaltung-