Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
58/2015
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
27.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 08.12.2015 

Betreff:
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung

Sachverhalt:
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2012
40,00 € für den ersten,
60,00 € für den zweiten und
80,00 € für jeden weiteren Hund.

Zur Erzielung höherer Einnahmen enthält der anliegende Satzungsentwurf eine Erhöhung der Steuersätze auf
60,00 € für den ersten,
80,00 € für den zweiten und
100,00 € für jeden weiteren Hund.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund 120,00 € beträgt.

Die Änderung in § 4 Abs. 3 dient der besseren Rechtsanwendung durch die Verwaltung.

§ 5 trägt dem Inhalt des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) Rechnung.

§ 7 Abs. 3 beinhaltet eine Mindeststeuerhöhe im Ermäßigungsfall von 27,00 €, die bei einer Erhöhung auf 60,00 € für den ersten Hund überflüssig ist.

Abstimmungstext:
Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird in der Fassung des Entwurfs vom 26.11.2015 mit folgender Änderung beschlossen:

In Artikel 1 wird die Steuer für den ersten Hund auf 40,- € geändert.


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Entwurf vom 26.11.2015)