Im Jahr 2017 sollen erstmalig in Schleswig-Holstein zeitgleich möglichst viele Kinder- und Jugendbeiratswahlen stattfinden. Dies wurde auch schon in der Sitzung des Jugendbeirates vom 11.03.2016 erörtert.
Da in der Satzung für den Jugendbeirat der Gemeinde Rieseby in § 3 Abs. 1 geregelt ist, dass der Jugendbeirat alle zwei Jahre im 2. Jahresquartal in geheimer Wahl gewählt wird, bedarf es hier einer Einzelfallentscheidung durch die Gemeinde, dass die Amtsperiode verkürzt wird. Nach den Wahlen im November 2017 soll die Amtsperiode des Jugendbeirates gemäß der Satzung wieder zwei volle Jahre betragen.