Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
27/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
28.06.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 14.07.2016 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Vorstellung der weiteren Planungen zur Sanierung der Nebenräume der Sporthalle Rieseby

Sachverhalt:
Zuletzt wurde im vergangenen Bauausschuss über das Thema beraten.

Da die bisher unauffindbaren statischen Berechnungen zwischenzeitlich gefunden wurden, wurden diese dem Planungsbüro zur Prüfung übergeben. Das Thema der Überprüfung der Standsicherheit findet folglich Berücksichtigung bei der Planung.

Die Vorplanungen für die Sanierung der Waschräume und Warmwasserbereitung wurden angestrengt. Das Ergebnis wurde dem Ausschuss und der Gemeindevertretung in Form einer Kostenberechnung nebst Erläuterungsberichten der verschiedenen Fachdisziplinen zur Verfügung gestellt. Am 12.04.2016 fand eine Besprechung mit den Planern, dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden sowie dem Vorsitzenden des Sportvereins statt, um den angedachten Sanierungsumfang genauer zu definieren. Das Ergebnis dieses Besprechungstermins wurde dem Ausschuss und der Gemeindevertretung in Form eines Vermerkes ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Die Kostenberechnung nach Kostengruppen gemäß DIN 276 weist insgesamt berechnete Kosten von 614.192,39 € aus. Bei der groben Prüfung der einzelnen Positionen ist Herrn Andresen aufgefallen, dass in der Kostengruppe 440 und 450 die Installation einer Zentralbatterieanlage, deren Kosten mit allen Komponenten sich auf rund 10.000 € netto belaufen, vorgesehen ist. Gemäß Schulbaurichtlinie SH ist vorgeschrieben, dass im Falle eines Stromausfalls, eine von der Stromversorgung autarke Beleuchtung vorgehalten werden muss. Insofern ist es richtig, diese Positionen vorzusehen. Herr Andresen hat jedoch mit dem Brandschutzingenieur des Kreises RD-Eck gesprochen und erfahren, dass er einer schlankeren Lösung in Form von batteriebetriebenen, nachleuchtenden Notausgangsschildern auch zustimmen würde. Somit ergeben sich hier ggf. Kostenreserven, die für Unvorhergesehenes herhalten können.
Die übrigen Positionen und die damit einhergehenden Kosten dürften der Größenordnung nach Bestandteil der definierten Maßnahme sein. Ob die Kosten der Kostengruppe 600 größenordnungsmäßig bei ggf. bescheidenerer Auswahl von Garderoben auch geringer ausfallen könnten, ist für die Entscheidung, ob man das Projekt weiter verfolgen möchte, unerheblich. Die Baunebenkosten der Kostengruppe 700 sind zweifelsohne hoch, unterliegen allerdings dem Honorarrecht und sind nur bedingt verhandelbar.

Herr Bürgermeister Kolls hat in der Sitzung des Bauausschusses berichtet, dass bei den umliegenden Gemeinden kein Interesse bestehen würde, eine interkommunale Sporthalle zu schaffen, da entweder eigene Hallenkapazitäten zur Verfügung stehen oder Nutzungsrechte bestehen würden.

Die Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit Fördermittel zu akquirieren, läuft derzeit noch. Das Land SH soll ein Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten angekündigt haben. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die genauen Förderrichtlinien des vom Land mutmaßlich aufgelegten Förderprogramms zu prüfen. Da dieses noch nicht bekannt ist, wird die weitere Beratung in das 2. Halbjahr 2016 vertagt.

Ergänzend wird das Planungsbüro gebeten, die Kosten der Sanierung (mehrere Bauabschnitte) den aus 2014 zugrunde gelegten Planungsvarianten (die jetzt noch realistisch sind) gegenüber zu stellen. Die Ergebnisse sind den Fraktionen zur Beratung vorzulegen.  


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Besprechungsvermerk vom 13.04.2016
  • Vorplanung vom Büro "Architekten Ingenieure Altes Kreishaus"