Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 13.10.2016 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Sachverhalt: |
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rieseby ergeben sich im Verwaltungshaushalt keine Veränderungen. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes verändern sich von bisher 689.500 € um 611.300 € auf 1.300.800 €. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 180.000 € auf 780.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Abstimmungstext: |
Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016. |