Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Rieseby

Beschlussvorlage
47/2016
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
28.10.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017

Sachverhalt:
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.  

Abstimmungstext:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Schleischule


Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Wahlamt Personen für den Wahlvorstand zu benennen.
 


.....................................
Bernd Eckart
--